Rentenwertbestimmungsverordnung ist als Entwurf veröffentlicht
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2024 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 – RWBestV 2024) vom 19.03.2024 ist ins Netz gestellt.
Rentenwertbestimmungsverordnung ist als Entwurf veröffentlicht. Der Referentenentwurf der RWBestV 2024 ist kundgetan. Er ist „nur“ ein Entwurf und noch nicht die beschlossene Verordnung. In der gesetzlichen Unfallversicherung wird für den 01.Juli 2024 der Anpassungsfaktor mit 1,0457 festgelegt, denn auch gesetzliche Unfallrenten steigen zum 01.07.2024.
Rentenwertbestimmungsverordnung ist als Entwurf veröffentlicht: Inhalte des Entwurfs
Der aktuelle Rentenwert steigt ab dem 01.07.2024 von 37,60€ auf 39,32€. Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt für das Jahr 2024 = 48 Prozent. Die Rentenwertbestimmungsverordnung tritt zum 01.07.2024 in Kraft.
Zielsetzung der RWBestV 2024 ist es, in folgenden Bereichen die Renten steigen zu lassen:
- neuer Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Bestimmung des maßgebenden Ausgleichsbedarfes in der gesetzlichen Rente,
- Bestimmung des maßgeblichen Sicherungsniveaus vor Steuern in der gesetzlichen Rente für 2024,
- Bestimmung des ab 01.07.24 maßgebenden allgemeinen Rentenwertes in der Alterssicherung der Landwirte,
- Bestimmung des neuen Anpassungsfaktors in der gesetzlichen Unfallversicherung und
- die Bestimmung der ab dem 01.07.2024 maßgebenden Mindest-und Höchstbeiträge des Pflegegeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Rentenwertbestimmungsverordnung ist als Entwurf veröffentlicht: Bestimmung des Rentenwertes für die gesetzliche Rentenversicherung
Zum 01. Juli 2024 tritt an Stelle des Rentenwertes Ost der aktuelle Rentenwert. Ab dem 01.07.2024 gibt es nur noch den einheitlich geltenden Rentenwert. Rentenwert Ost und West sind ab dem 01.07.2024 Geschichte. Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 erfasst daher nur noch diesen einen für alle geltenden Rentenwert zum 01.07.2024.
Der aktuelle Rentenwert ist der Gegenwert an monatlicher Rente, den Sie erhalten, wenn Sie bei einer Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung ohne Abschlag für ein Jahr Beiträge gezahlt haben, die dem geltenden Durchschnittseinkommen entsprechen.
Der Rentenwert wird zum 01.07.2024 angehoben, weil es im Vergleich zu 2022 im Jahr 2023 eine Lohnanpassung in der VGR von 4,72 Prozent gegeben hat. Der Beitragssatz in der gesetzliche Rente bleibt mit 18,6 Prozent gleich.
Der Nachhaltigkeitsfaktor wird mit 0,9984 festgelegt, also ein Wert der uns sagt, dass das Verhältnis von Beitragszahlern zur Rentnern schlechter wird.
Damit erhöht sich der allgemeine Rentenwert rechnerisch ab dem 01.07.2024 auf 39,31€. Da der nach § 68 SGB VI ermittelte Rentenwert ist aber niedriger als der nach § 255e SGB VI für das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent notwendige Rentenwert von 39,32€, gilt ab dem 01.07.2024 der neue Rentenwert von 39,32€.
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Mit dem eigentlich ermittelten Rentenwert von 39,31€ würde das gesetzlich festgelegte Sicherungsniveau von 48 Prozent unterschritten werden, somit wird der Rentenwert auf 39,32€ angehoben. Mit der Anhebung des Rentenwertes auf 39,32€ wird das Sicherungsniveau von 48 % eingehalten. Dies entspricht einem Anpassungssatz von 4,57 Prozent.
Rentenwertbestimmungsverordnung ist als Entwurf veröffentlicht!
Wie geht es weiter? Die RWBestV 2024 muss durch die Bundesregierung beschlossen werden, dann wird es der Regierungsbeschluss. Die Verordnung muss durch den Bundesrat zugestimmt werden, was sicher nur eine Formalie ist. Dann gibt es ab dem 01.07.2024 die höheren Renten. Die neuen Rentenbescheide kommen dann wieder.
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