Ratgeber Erhöhung EM-Renten zum 01.07.24 veröffentlicht
Am 23.März 2022 wurde durch das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales ein Referentenentwurf als Vorlage für ein Gesetzesentwurf zur geplanten Rentenerhöhung 01.Juli 2022 und zur pauschalen Zuschlagslösung für eine Extra-Rentenerhöhung Bestandsrentner EM-Renten und Hinterbliebenenrenten veröffentlicht! Die Zuschlags-Rente schlägt seit dem große Wellen. Viele Menschen fragen auf rentenbescheid24.de und wollen Hintergründe wissen. Ob sie auch in den Genuß der Extra-Rentenerhöhung kommen und vieles mehr. Anhand des Referentenentwurfs vom 23.03.2023 zum „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ haben wir einen ersten Überblick über die kommenden Änderungen für gut 3 Millionen mögliche Betroffene in unserem Ratgeber erarbeitet.
Unser Ratgeber Erhöhung EM-Renten zum 01.07.24 veröffentlicht! Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel hat am 01.April 2022 einen Kurzratgeber zum Thema Extra-Rentenerhöhung für EM-Bestandsrentner*innen zum 01.07.2024 auf rentenbescheid24.de veröffentlicht.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Sie können unseren Ratgeber auf rentenbescheid24.de kostenfrei herunterladen! Der Ratgeber entspricht im wesentlichen dem Stand des vorgenannten Referentenentwurfs vom 23.03.2022. Klar ist auch, dass durch Gesetzgebungsverfahren sich noch Änderungen ergeben können. Mögliche Änderungen am Gesetzesvorhaben werden wir in einer späteren Fassung unseres Ratgebers noch einarbeiten!
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Ratgeber Erhöhung EM-Renten zum 01.07.24 veröffentlicht: Einige Fragen sind ungeklärt
Eine Flut von Anfragen erreichte rentenbescheid24.de, als wir den ersten Beitrag zur Extra-Rentenerhöhung 01.07.2024 am 24.März 2022 über rentenbescheid24.de online stellten!
Folgende Fragen zur Extra-Rentenerhöhung sind gestellt worden:
- ich bezog seit 1999 eine volle auf 3 Jahre befristete EU-Rente, im Jahr 2002 wurde mir dann nach dem Weiterbewilligungsantrag eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung zugesprochen, falle ich auch unter die Zuschlagsregelung, weil ich nach der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG mit Urteil vom 24. Oktober 1996, 4 RA 31/96 bei Weiterbewilligungsrenten (EM) eine völlig neue Rente mit neuem Leistungsfall entstanden ist (gilt nur bis zum 30.04.2007),
- ich habe am 01.06.2014 eine unbefristete teilweise EM-Rente erhalten, danach habe ich im Jahr 2017 eine volle EM-Rente bekommen, bekomme ich 7,5 % oder nur 4,5 % mehr Rente, weil ich 2017 die volle EM-Rente erhalten habe´,
- ich habe im Mai 2018 eine teilweise EM-Rente auf Dauer bewilligt bekommen, im Mai 2019 mit neuem Leistungsfall eine unbefristete EM-Rente auf Dauer, bekomme ich auch die 4,5 % mehr an Zuschlag, oder gehe ich wegen dem Rentenbeginn 2019 leer aus,
- wird mir der Zuschlag an mehr Rente, den ich am 01.07.2024 bekomme, auf die Grundsicherung angerechnet, da ich Aufstocker bin?,
- bekomme ich am 01.07.2024 nur die 7,5 oder 4,5 % mehr an Rente oder auch die mögliche weitere Rentenerhöhung? und
- verliere ich den Zuschlag an Extra Rente wieder, wenn ich nach dem 01.07.2024 eine Alters-oder Hinterbliebenenrente bekomme, die sich unmittelbar an die bis zum 30.06.2024 bewilligt EM-Rente anschließt…..
Letztere Fragestellung können wir schon beantworten. Folgt auf eine Rente mit einem Extra-Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten:
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- verstehen, wissen, sofort anwenden
- eine Rente wegen Alters oder
- eine Hinterbliebenenrente, bei der eine Zurechnungszeit nicht oder nur in begrenztem Umfang zu berücksichtigen ist, ist der Zuschlag an pEP weiter zu berücksichtigen
Ratgeber Erhöhung EM-Renten zum 01.07.24 veröffentlicht!
Wir werden die Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren abwarten. Eines dürfte klar sein! Die Zuschlagslösung ist kein Ersatz für einen Abschlag in der EM-oder Hinterbliebenenrente. Sondern nur ein Ausgleich dafür, dass Versicherte, die vor 2019 eine EM-Rente erhielten, nicht in den Genuß der höheren Zurechnungszeit ab 2019 kommen konnten. Rentner*innen, die erstmals eine EM-Rente oder Hinterbliebenenrente nach dem 31.12.2018 gehen bei der Extra-Rentenerhöhung am 01.07.2024 leer aus! Denn sie kommen in den Genuß der höheren Zurechnungszeit!
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