Doppelte Rentenerhöhung zum 01.07.2024 in Gefahr
Rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich 2024 auf eine doppelte-zweimalige Rentenerhöhung freuen. Zum einen gibt es den Zuschlag für EM-Bestandsrentner bis 7,5 Prozent und zum anderen für insgesamt 21 Millionen Rentenempfänger die normale Rentenerhöhung von 4,57 Prozent. in Gefahr? Wird EM-Rentenzuschlag 7,5 % um 4,57% Rentenerhöhung gekürzt, so eine Frage, die rentenbescheid24.de via Mail erreichte. Hier die Antwort auf diese Frage.
Ist die doppelte Rentenerhöhung zum 01.07.2024 in Gefahr? Das Rentenberaterteam von rentenbescheid24.de erreichte via Mail eine Anfrage zum Thema Rentenerhöhung 2024. Der Fragesteller bezieht seit 2010 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese EM-Rente wird er auch noch am 30.06.2024 haben. Er teilte mit, dass er wegen einer Diskussion in Freundeskreisen sehr verunsichert ist. Der Zuschlag von 7,5 Prozent wegen seiner EM-Rente soll um die allgemeine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent gekürzt werden. Damit würde er defacto nicht die 4,57 Prozent Rentenerhöhung erhalten, sondern in Summe nur die 7,5 Prozent als EM-Bestandsrentner. Stimmt das, so seine Frage?
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Ist die doppelte Rentenerhöhung zum 01.07.2024 in Gefahr: Rechtslage
Gut 21 Millionen Rentenempfänger erhalten am 01.07.2024 die Rentenanpassung in Höhe von 4,57 Prozent. So hat es Hubertus Heil im März 2024 bekannt gegeben. Der Rentenwert wird ab dem 1. Juli 2024 dann 39,32€ für einen persönlichen Entgeltpunkt betragen. Gut 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner von den 21 Millionen werden ab dem 01.07.2024 einen weiteren Zuschlag an Rente erhalten. Dieser Zuschlag ist gesetzlich im EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz geregelt. Bis 7,5 Prozent mehr Rente soll es für EM-Bestandsrentner, deren Renten in der Zeit von 2001 bis einschließlich 2018 begonnen haben, geben.
Die allgemeine Rentenerhöhung zum 01.07.2024 ist aktuell in dem Referentenentwurf zur Rentenwertbestimmungsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geregelt. Mit Stand 19.04.2024 ist dieser Entwurf noch nicht durch die Bundesregierung als Regierungsentwurf bestätigt.
Aufgepasst! Weder in der Rentenwertbestimmungsverordnung noch in dem Gesetz zur Verbesserung der EM-Bestandsrentner gibt es eine Regelung, die die Anrechnung der allgemeinen Rentenerhöhung an den Zuschlag oder andersherum vorsieht.
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Rentenberater Knöppel sagt: Eine Anrechnung der allgemeinen Rentenerhöhung an den EM-Bestandszuschlag bis 7,5 Prozent ist gesetzlich nicht vorgesehen und ihm nicht bekannt ( Stand 19.04.2024).
Ist die doppelte Rentenerhöhung zum 01.07.2024 in Gefahr?
Wir können unseren Anfragenden beruhigen. Die allgemeine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent wird nicht an den Zuschlag an Extra Rente für EM-Bestandsrentner angerechnet, denn ein solche Anrechnung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gut 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden sich ab Juli 2024 auf die doppelte- zweifache Rentenerhöhung freuen können. Es gilt aber wie immer die Zahlung/en der Rente und die Bescheide abzuwarten.
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