Ist die volle EM-Rente bei 15 Stunden Wochenarbeit in Gefahr
Ein Dauerbrenner! Anfragen über Anfragen dazu, ob die bewilligte Rente wegen Erwerbsminderung in Gefahr ist, wenn ich in der Woche 15 Stunden neben dieser Rente arbeite. Kann mir die Rentenversicherung meine volle Rente wegen Erwerbsminderung wegnehmen? Unser Spezialist in Sachen Renten wegen Erwerbsminderung Rentenberater Frank Weise antwortet.
Ist die volle EM-Rente bei 15 Stunden Wochenarbeit in Gefahr? Ich übe einen kleinen Job neben der vollen EM-Rente und verdiene 650€ im Monat. Genau 15 Stunden in der Woche gehe ich arbeiten. Ich weiß, dass ab 2023 der Verdienst nicht mehr an die EM-Rente angerechnet wird, weil die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung von 6.300€ ab dem 01.01.2023 auf 17.823,75€ Jahresverdienst angehoben wurde.
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Wenn ich also 7.800€ Jahreseinkommen neben der vollen EM-Rente habe, muss ich dann keine Kürzung der Rente befürchten, weil nichts angerechnet wird. In verschiedenen Foren im Internet habe ich gelesen, dass ich mich auch im zeitlich zulässigen Rahmen der 15 Stunden pro Woche halte. Damit dürfte meine EM-Rente nicht in Gefahr sein oder liege ich da falsch? So oder so ähnlich lauten die Anfragen in Sachen EM-Rente, wenn es um die gesetzlichen Zeitvorgaben geht.
Ist die volle EM-Rente bei 15 Stunden Wochenarbeit in Gefahr: Was unser EM-Rentenspezialist Frank Weise dazu sagt
Ganz ehrlich! Ich würde mir als Betroffener, wenn seine Aussage wirklich so stimmt, richtig Gedanken um meine Rente wegen voller Erwerbsminderung machen, denn bei ihm oder ihr liegt keine volle Erwerbsminderung mehr vor. Es geht hier nicht um die Frage der Verdienstanrechnung. Sondern nur darum, ob im Beispielsfall noch der Tatbestand der vollen Erwerbsminderung vorliegt oder nicht!
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Und wenn ich Euch meine oder die Videos des Kollegen Knöppels auf unserem Youtube-Kanal von rentenbescheid24.de anschaut, werdet Ihr die Antwort finden. In diesem Textbeitrag für dieses Klassikerbeispiel sage ich es aber ausdrücklich:
Wer neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 15 Stunden in der Woche arbeitet, ist nicht mehr voll erwerbsgemindert! Volle Erwerbsminderung liegt nur dann vor, wenn Sie als Betroffene auf Grund Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes außerstande sind, mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Wenn Sie genau diese 3 Stunden trotz Krankheit und Behinderung noch arbeiten können, liegt per Gesetz keine volle Erwerbsminderung vor.
Frank Weises Faustformel: Volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn ein krankheitsbedingtes Restleistungsvermögen von weniger als 3 Stunden pro Tag haben. Ist doch einfach zu merken oder 0-unter 3 Stunden!
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Sie können auch unseren Beitrag vom 03. Mai 2023 auf rentenbescheid24.de nachlesen. Da habe ich es etwas genauer geschrieben und auch ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg aus dem Jahr 2020 zitiert, welches die Rechtslage- wie genannt- bestätigt! Wer 15 Stunden bei Bezug einer vollen EM-Rente arbeitet, ist nicht mehr voll erwerbsgemindert!
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