Volle EM-Rente läuft aus, verfällt die teilweise EM-Rente auch
Die Rente wegen Erwerbsminderung ist ein komplexes- ja sehr schwieriges Thema. Oft erhalten Betroffene „nur“ eine befristete volle EM-Rente oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung. Die teilweise EM-Rente gibt es seit 2001 nur noch als „halbe“ Rente statt der 66,7% aus der alten BU-Rente. Viele Antragsteller erhalten anstatt der erhofften vollen Rente wegen Erwerbsminderung nur die teilweise EM-Rente. Dann häufig als Dauerrente. Die Antragsteller legen gegen den Rentenbescheid Widerspruch ein. Im günstigsten Fall wird dem oder der Widerspruchsführerin die volle EM-Rente im Rahmen der sogenannten Abhilfe gewährt. Aber nur als befristete EM-Rente. Was passiert mit der teilweisen EM-Rente die als Dauerrente gewährt wurde, wenn die volle EM-Rente wegen Befristung ausläuft! Fällt dann die teilweise EM-Rente, die vorher bewilligt wurde, weg! Hier die Antwort auf diese wichtige Frage! In einem anderen Beitrag können Sie nachlese, warum 42 Prozent aller EM-Renten Psychorenten sind! Hier zum Nachlesen!!!
Volle EM-Rente läuft aus, verfällt die teilweise EM-Rente auch? So ähnlich die Fragestellung eines Betroffenen, der seine Frage mit unserer beliebten Schnellfrage beantwortet haben wollte. Im nachfolgenden unsere Antwort!
Volle EM-Rente läuft aus, verfällt die teilweise EM-Rente auch: teilweise und volle EM-Rente
Kennen Sie den Spruch: “ Zwei unterschiedliche paar Schuhe“. Und genau das trifft im Kern auf die teilweise und volle Rente wegen Erwerbsminderung zu. Die teilweise Erwerbsminderungsrente folgt zum Teil anderen Anspruchsvoraussetzungen, als eine volle EM-Rente. Deshalb kann es sein- oft ist es so- dass die Rentenversicherung zwei Rentenbescheide erläßt. Den einen für die teilweise EM-Rente, weil diese immer zu erst gewährt wird und nachfolgend die volle EM-Rente. Nur wenn sofort bei Antragstellung die volle Erwerbsminderung vorliegt, erlässt die DRV gleich die volle EM-Rente! deshalb müssen beide Arten der Erwerbsminderungsrente auch unterschiedlich behandelt werden. Oft wird die teilweise EM-Rente als Dauerrente gewährt und zeitlich später die volle EM-Rente als befristete Rente.
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Dann gilt folgender Grundsatz: Hat der Versicherte gleichzeitig Anspruch auf eine teilweise EM-Rente als Dauerrente und Anspruch auf eine befristete volle EM-Rente, wird letztere gewährt. So steht es in § 89 SGB VI geschrieben. Dass heisst nicht, dass die teilweise EM-Rente als Dauerrente einfach verschwindet oder weg ist. Sie wird nur für die Zeit der befristeten vollen EM-Rente wegen der Rangfolge des § 89 SGB VI nicht geleistet. Denn der Bescheid über die Gewährung der teilweisen EM-Rente ist „nur“ wegen dem Zahlungsanspruch der teilweisen EM-Rente aufzuheben. Aber nicht im Hinblick auf den vollen Leistungsanspruch. Nach Auslaufen der vollem befristeten EM-Rente muss die teilweise EM-Rente wieder gewährt werden.
Volle EM-Rente läuft aus, verfällt die teilweise EM-Rente auch: Sachverhalt der Schnellfrage abgewandelt
Ich bin 62 Jahre alt und beziehe die teilweise EM-Rente als Dauerrente. Die volle EM-Rente wurde abgelehnt.Wenn ich wegen dem eingelegten Widerspruch die volle EM-Rente doch bekommen würde, als befristete EM-Rente für 2 Jahre zum Beispiel, würde dann Ablauf der 2Jahre die teilweise EM verfallen oder bleibt diese bestehen!
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Volle EM-Rente läuft aus, verfällt die teilweise EM-Rente auch: Antwort auch abgewandelt
Die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung die mit Bescheid vor der vollen EM-Rente gewährt wurde, bleibt im Falle der Anerkennung der vollen EM-Rente im Rahmen des Widerspruchsverfahrens dem Grunde nach bestehen. Nur der Zahlungsanspruch auf die teilweise EM-Rente wird wegen § 89 Absatz 1 Satz 3 SGB VI ab Beginn der vollen EM-Rente aufgehoben. Damit ist aber die teilweise EM-Rente nicht automatisch weg oder in Luft aufgegelöst. Fällt die volle EM-Rente später wegen Befristung weg und wird auch nach Weitergewährung nicht bewilligt, muss die DRV die teilweise EM-Rente, die ja als Dauerrente gewährt wurde, wieder zahlen.
Zahlungsantrag auf teilweise EM-Rente nach Auslaufen der befristeten vollem EM-Rente stellen, bitte aufpassen noch vor Auslaufen der Befristung!
Es sei denn die DRV hebt die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung auf Grund Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse für die Zukunft auf. Dann wäre die teilweise EM-Rente, zB. wegen Eintritt der vollen Erwerbsfähigkeit, auch dem Grunde nach rechtlich nicht mehr existent (ein Widerspruchsverfahren betrachten wir hier einmal nicht).
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Damit die DRV die teilweise EM-Rente auch wieder zahlt, muss der Versicherte ( besser sollte er) die DRV zur Zahlung auffordern, weil der Aufhebungsbescheid der DRV im Rahmen des § 89 Absatz 1 Satz 3 SGB VI nicht nach Auslaufen der Befristung seine Wirksamkeit verliert, sondern nach dem Wortlaut des Gesetzes „leider“ unbefristet gilt.
Volle EM-Rente läuft aus, verfällt die teilweise EM-Rente auch
Im Normalfall verbleibt es in diesen Fällen bei der teilweisen EM-Rente als Dauerrente. Noch vor Auslaufen der Befristung der vollem EM-Rente sollte der Versicherte- Betroffene, die Weiterzahlung der teilweisen EM-Rente die als Dauerrente gewährt wurde, beantragen. Denn die DRV hebt bei gleichzeitiger Bewilligung einer vollen EM-Rente nur den Zahlungsanspruch aus der teilweisen EM-Rente auf!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben kann!
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