Energiegeld für Rentner – ab 9. Januar 2023 läuft die Antragsfrist
Können Sie sich noch daran erinnern? Im letzten Quartal 2022 hat die Energiepreispauschale für Rentner uns wirklich in Atem gehalten. Wir haben enorm viele Anfragen zu diesem Thema bekommen. Wir haben viele Videos zu diesem Thema gedreht und viele Beiträge auf unserer Internetseite rentenbescheid 24.de eingestellt. Zusätzlich haben wir einen FAQ gemacht. Am 7. Dezember 2022 kam dann die erste große Auszahlungswelle der Energiepreispauschale für Rentner durch die gesetzliche Rentenversicherung. In dieser ersten Welle gab es aber auch Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepauschale nicht erhalten haben.
Energiegeld für Rentner- am 9.Januar 2023 beginnt die Antragsfrist für Rentenempfänger, die noch keine Energiepreispauschale erhalten haben!
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Energiegeld für Rentner – am 9.Januar 2023 beginnt die Antragsfrist: Zweite Auszahlungswelle
Am Anfang des Jahres 2023 soll es noch mal eine zweite Auszahlungswelle geben. In dieser sollen auch diejenigen Rentnerinnen und Rentner noch die 300 Euro bekommen, die in der ersten Auszahlungsrunde am 07.12.2022 die 300€ nicht erhalten haben. Dazu müssen sie keinen Antrag stellen. So hat es auch die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite bekannt gegeben.
Aber auch in der zweiten Auszahlungswelle kann es passieren, dass einige von den Rentenempfänger die 300 Euro Energiepreispauschale immer noch nicht gezahlt bekommen. Was machen Sie dann?
Energiegeld für Rentner – am 9.Januar 2023 beginnt die Antragsfrist: Antragsfrist ab 09.01.2023
Dafür hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Betroffene ab dem 9. Januar 2023 einen gesonderten Antrag stellen können. Diesen können sie bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum stellen.
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Die Betroffenen machen das, indem sie ihren Rentenbescheid nehmen und mit Ihrer Rentenversicherungsnummer einen formlosen Antrag auf Auszahlung der 300€ Energiepreispauschale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen.
Energiegeld für Rentner – am 9.Januar 2023 beginnt die Antragsfrist: Auslandsrentner sollen auch Antrag stellen
An sich überhaupt kein Problem! Weitere Anspruchsberechtigte sind generell erst einmal ab dem 9. Januar 2023 berechtigt einen solchen Antrag zu stellen. Das sind die Auslandsrentnerinnen und Rentner, die in Deutschland leben und eine nach EU-Recht der deutschen Rente gleichgestellten Altersversorgung aus dem Ausland erhalten. Auch diese Versicherten dürfen ab dem 9. Januar 2023 einen Antrag auf die Energiepreispauschale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum stellen.
Diese Rentner müssen auch einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen.
Ende der Antragsfrist für das Energiegeld für Rentner? Der letzte Tag, an dem Sie einen solchen Antrag im Jahr 2023 stellen können, ist der 30. Juni 2023. So ist es der aktuelle Stand, den wir am 03.02. 2023 kennen! Im Zweifel auch bitte auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung schauen!
Energiegeld für Rentner – am 9.Januar 2023 beginnt die Antragsfrist
Alle Rentnerinnen und Rentner, die in der zweiten Auszahlungswelle Anfang Januar 2023 die 300 Euro Energiepreispauschale immer noch nicht erhalten haben müssen sich also keine Sorgen machen.
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Sie können am 9. Januar 2023 einen schriftlichen Antrag stellen. Vorher macht es keinen Sinn. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen einen schriftlichen Antrag zu stellen. Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift auf dem Antrag und sorgen Sie dafür, dass der Antrag auch nachweislich in Bochum bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingeht.
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