Rente: verfällt oder verjährt mein Urlaubsanspruch
Das Thema Altersrente ist komplex und hat viele Facetten. Es geht oft nicht nur um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ich meine Altersrente erreichen kann, sondern auch um Fragen des Arbeitsrechts! Endet mein Arbeitsverhältnis automatisch mit Beginn oder Rentenbescheid? Was passiert mit meinen Urlaubsansprüchen? Und viele mehr. In diesem kleinen Beitrag geht es um die Frage, ob Urlaubsansprüche bei Rentenbeginn in jedem Fall verjähren oder verfallen können.
Rente: verfällt oder verjährt mein Urlaubsanspruch, wenn ich meine Rente beziehe oder wenn ich wegen Krankheit den Urlaub nicht nehmen kann. Welche Rolle fällt dabei meinem Arbeitgeber zu? Muss er mich auf den drohenden Verfall oder die Verjährung hinweisen?
Rente: verfällt oder verjährt mein Urlaubsanspruch: Richtungsweise Entscheidungen des europäischem Gerichtshofes für Deutsche Arbeitnehmer und EM-Rentner.
Wer viel arbeitet, kann oft keinen Urlaub machen. Spätestens nach 3 Jahren verjährt der Urlaubsansprüch. So ist die Rechtslage nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Die Verjährung soll den Arbeitgeber vor Zahlungenansprüchen seines Arbeitnehmers schützen, der seinen Urlaub nicht genommen hat. Für den Urlaubsanspruch gibt es noch die allgemeine Verfallsregelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz. Danach verfällt der Urlaubsanspruch als solcher für das laufende Jahr, wenn er nicht bis zum 31.03. des Folgejahres in Natur genommen wird.
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Von dieser Verfallsregelung gibt es Ausnahmen bei Krankheit des Arbeitnehmers und oder im Zusammenhang mit dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung! In diesen Fällen wandelt sich der Urlaubsanspruch in Natur in einen Urlaubsabgeltungsanspruch in Geld um. Dieser Anspruch verfällt nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts immer für das laufende Jahr spätestens mit Ablauf von 15 Kalendermonaten. Wer also seinen Urlaub wegen Krankheit für das Jahr 2021 nicht nehmen konnte, kann bis zum 31.03.2023 einen Abgeltungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber erheben, wenn zu diesem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet ist (nicht ruht). Von dieser Rechtslage hat der EuGH in drei Entscheidungen Ausnahmen zugelassen.
Rente: verfällt oder verjährt mein Urlaubsanspruch: Kein Verfall oder Verjährung wenn Arbeitgeber keine Vorkehrungen getroffen hat
Die Verjährung der Urlaubsansprüche gilt aber dann nicht, so der EuGH, wenn der Arbeitgeber keine Vorkehrungen getroffen hat, dass der Arbeitnehmer solch späte Anträge stellt. Daher hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf den möglichen Verfall oder die Verjährung des Urlaubs hinzuweisen.
Arbeitgeber muss auf möglichen Verfall oder Verjährung von Urlaubs-oder Urlaubsabgeltungsansprüchen hinweisen. Die Hinweisepflicht gilt laut Europäischem Gerichtshof auch für Urlaubsansprüche bei längerer Krankheit!
Wer als Arbeitnehmer wegen längerer Krankheit erwerbsgemindert ist oder längere Zeit arbeistunfähig ist, kann keinen Urlaub in Natur nehmen. Dann hat er Anspruch auf Zahlung eines Abgeltungsanspruchs.
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Dieser Abgeltungsanspruch verfällt aber nach 15 Kalendermonaten. Der Verfall der Urlaubsabgeltung wegen Krankheit nach 15 Kalendermoanten gilt aber nicht für die Urlaubsansprüche, in denen der Angestellte vor oder nach seiner Krankheit noch tatsächlich gearbeitet hat. Der Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Arbeitnehmer auf den drohenden Verfall hinzuweisen und notwendige Vorkehrungen zu treffen.
Rente: verfällt oder verjährt mein Urlaubsanspruch
Der EuGH hat die Rechte deutscher Arbeitnehmer und auch nachfolgend Rentner gestärkt, die Urlaub wegen Krankheit oder Arbeitsüberlastung nicht nehmen konnten. Wir sagen gute und richtungsweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Mal sehen wie das Bundesarbeitsgericht in solchen Sachen bald entscheiden wird. Aktenzeichen der Entscheidungen des EuGH: Urteil vom 22. September 2022 in den Rechtssachen C-518-20 und C-727/20!
Ja, ich möchte mich wegen der anstehenden Altersrente beraten lassen und auch den Antrag stellen!
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