Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen
Die Altersrente ist ein sehr wichtiges Thema. Viele Menschen werden im Jahr 2021 und auch 2022 wieder in den Ruhestand gehen. Der Renteneintritt sollte gut vorbereitet sein. Die Versicherten müssen sich Klarheit verschaffen, in welche Altersrente sie gehen können! Und wie die arbeitsrechtlichen Fragen zum Thema Ruhestand aussehen. So zum Beispiel die Fragen, ob der Arbeitsvertrag gekündigt werden muss, wie ich am besten meinen Rest-Urlaub nehme und ob mir noch wegen dem bevorstehenden Ruhestand Sonderzahlungen oder Abfindungen durch den Arbeitgeber zustehen. Eine kuriose Frage, die uns Rentenberater von rentenbescheid24.de via Internet erreichte, war die Frage, ob der Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen- genehmigen muss, wenn ich in Rente gehen will. In diesem Beitrag finden Sie die Antworten auf diese Frage!
Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen, wenn ich in Rente gehen will. Muss ich die Einwilligung oder Genehmigung meines Arbeitgebers einholen, wenn ich den Rentenantrag stellen will oder diesen schon gestellt habe?
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Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Sachverhalt der Schnellfrage
Ich möchte rückwirkend zum 01.07.2021 die vorgezogenene Altersrente für Schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Die Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt. Das habe ich geklärt. Benötige ich für die den Rentenantrag die Einwilligung-Erlaubnis meines Arbeitgeber? Den Rentenantrag selbst möchte ich im September stellen. Das Arbeitsverhältnis selbst möchte ich erst zum 31.10.2021 beenden.
Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Antwort auf die Frage
Sie benötigen grundsätzlich nicht die Einwilligung Ihres Arbeitgebers dazu, dass Sie Ihren Rentenantrag stellen. Dies ist allein Ihre Angelegenheit. Gleiches gilt auch, wenn Sie schon den Rentenantrag gestellt haben, dass Sie sich rückwirkend die Genehmigung des Arbeitgebers einholen.
Das Recht einen Rentenantrag zustellen, ist ausschließlich Ihre autonome Angelegenheit. Es kann Ihnen auch nicht durch ein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag verwehrt werden, einen Altersrentenantrag zu stellen, wenn es Ihnen genehm ist. Wohlerworbene Rechte – vor allem Sozialrechte können nicht durch das Arbeitsrecht eingeschränkt werden.
Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Vorsicht Falle Beendigungsklauseln im Arbeits-oder Tarifvertrag
Was Ihnen aber passieren kann ist, dass möglicherweise, wenn Sie den Rentenantrag stellen und die Rente bewilligt wird, dass Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist. In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können solche Klauseln enthalten sein. Ob in Arbeitsverträge solche Klauseln bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei vorzeitigen Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze wirksam sind, ist sehr umstritten. Dabei kommt es vor allem immer auf die Formulierung im Vertrag an. Gesichert ist, dass tarifliche Beendigungsklauseln im Falle eines Rentenbezugs oder Antrages wirksam sind.
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Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Unser Tipp
Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber abklären, ob eine Weiterarbeit trotz Rentenbezug für ihne kein Problem ist. Im Normalfall kann der Arbeitgeber arbeitsrechtlich nichts dagegen tun, dass Sie trotz Rentenbezug weiterarbeiten. Sie müssen auch nicht sein Einverständnis zum Rentenantrag einholen. Es wäre aber auch ein Gebot der Fährnis, wenn Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig von Ihrem Rentenbeginn informieren, damit er sich um einen anderen Arbeitnehmer für Ihre Stelle kümmern kann. Im Zweifelsfalle sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich nicht sicher sind, ob und wie sie sich im Falle des anstehenden Rentenantrages verhalten sollen, anwaltlichen Rat einholen. Sicher ist sicher!
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich in Rente gehen kann!
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