Arbeitgeber soll nichts vom Rentenantrag wissen
Der Rentenantrag für die Altersrente naht! Ich will neben der Rente aber noch weiter arbeiten. Was passiert mit meinem Arbeitsplatz, wenn ich die Rente erhalte? Muss ich meinem Arbeitgeber überhaupt sagen, dass ich eine Rente beziehe! Geht den Arbeitgeber es überhaupt etwas an, ob ich eine Rente erhalte? Viele Fragen! Wir beantworten die Frage, ob der Arbeitgeber etwas vom Rentenantrag wissen muss?
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Mein Arbeitgeber soll nichts vom Rentenantrag wissen! Geht ihm mein Rentenantrag überhaupt irgendetwas an? Im Grundsatz ist es so, dass allein das Recht haben, einen Rentenantrag für eine Altersrente zu beantragen. Sie müssen Ihren Arbeitgeber deshalb nicht um Erlaubnis bitten. Es gibt im Grundsatz keine rechtliche Verpflichtung, Ihren Arbeitgeber vom Rentenantrag zu informieren. Außer eine solche Verpflichtung ist vertraglich vereinbart, was sehr selten sein dürfte. Losgelöst von der Antwort dieser Frage, ist die generelle Frage, was passiert arbeitsrechtlich wenn ich eine Rente beantrage oder eine solche Altersrente vorzeitig beantragen könnte. Hierum geht es in diesem Beitrag nicht!
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Arbeitgeber soll nichts vom Rentenantrag wissen: Was der Arbeitgeber nicht wissen muss?
Im Grundsatz geht es Ihrem Arbeitgeber nichts an, ob und wann Sie Ihren Rentenantrag stellen wollen, können oder müssen. Der Rentenantrag oder Bezug einer gesetzlichen Altersrente ist Ihre private Angelegenheit! Es gibt keine generelle Regel, dass Sie verpflichtet sind, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie eine Rente beantragen wollen oder eine solche beziehen. Es mag arbeitsrechtliche Regelungen geben, diese sind aber eher die Ausnahme und selten.
Arbeitsvertrag kündigen, wenn Sie mit Rentenbeginn aufhören wollen zu Arbeiten! Oft zu hören und zu lesen! Das Arbeitsverhältnis endet automatisch bei Rentenbeginn. Dies stimmt so generell nicht. Wenn es keine extra vereinbarten Beendigungsklauseln in Arbeitsverträgen ( diese müssen sogar wirksam sein) und Tarifverträgen gibt, endet ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch bei Rentenbeginn! Daher vorher im Arbeitsvertrag mal nachschauen und vorsorglich Arbeitsvertrag innerhalb der bestehenden Kündigungsfristen kündigen!
Arbeitgeber soll nichts vom Rentenantrag wissen: Verhindern, dass der Arbeitgeber vom Rentenantrag erfährt
Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Arbeitgeber von Ihren Rentenantrag oder Rentenbezug etwas erfährt, müssen Sie auf einiges achten:
- Teilrente beantragen, 99 %, dann bleiben die Abzüge im Bruttolohn für Krankenversicherung im Beitragssatz unverändert, wenn Sie eine Vollrente erhalten, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Deshalb zahlen Sie nur einen um 0,6 Prozentpunkte ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag. Diese Beitragsermäßigung teilen Sie sich – genau wie generell den Beitrag – mit Ihrem Arbeitgeber, bei Vollrentenbezug müssten Sie zwingend dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie eine Rente beziehen, weil dieser dann die Beitragsberechnung für die KV-Beiträge aus dem Bruttobezug ändern muss!- bei Teilrentenbezug besteht diese Infopflicht nicht,
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Mit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.
- Sie verzichten beim Rentenantrag auf die Hochrechnung, denn wenn Sie hierauf nicht verzichten, wird Ihr Arbeitgeber durch die Rentenversicherung „indirekt“ informiert, dass Sie einen Rentenantrag gestellt haben, Ihr Arbeitgeber müsste im Falle der Hochrechnung der Rentenversicherung auf Grund der gesetzlichen Vorgaben Verdienstmeldungen erbringen.
Arbeitgeber soll nichts vom Rentenantrag wissen!
Im Grundsatz geht es Ihrem Arbeitgeber nicht an, ob und wann Sie Ihre Altersrente beantragen wollen! Es gibt im Einzelfall Informationspflichten. Eine völlig andere Frage ist es, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen es hat, wenn Sie einen Rentenantrag für eine Altersrente stellen!
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