Das EM-Rentenleistungsverbesserungsgesetz vom 04.12.2018
Wissen Sie es noch? Ein Blick in die Vergangenheit in das Jahr 2018. Ein Jahr mit wichtigen Änderungen für die Zukunft in der gesetzliche Rente! Was hat sich geändert, wir sagen es Ihnen in diesem Beitrag.
Das EM-Rentenleistungsverbesserungsgesetz vom 4. Dezember 2018 oder genauer das Gesetz
über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz). Wir kürzen es für Sie ab und schreiben das EM-Rentenleistungsverbesserungsgesetz 2018.
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Das EM-Rentenleistungsverbesserungsgesetz vom 4. Dezember 2018: Änderungen die Ihnen sicher bekannt vorkommen?
Der Bundestag beschloss am 28. November 2018 Änderungen im gesetzlichen Rentenrecht mit weitreichenden Folgen. Die Änderungen im Sozialgesetzbuch Nummer 6 wurden im Bundesgesetzblatt ( BGBl, Jahrgang 2018 Teil I Nr.40 ab Seite 2016 niedergeschrieben. Die wichtigsten Änderungen hier im Überblick:
- Einführung der doppelten Haltelinie für den Zeitraum 2019 bis 2025 für das Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 Prozent und den Beitragssatz bei 20 Prozent,
- Zahlung von Sonderzahlungen des Bundes in Höhe von zunächst 500 Millionen Euro je Jahr an die allgemeine Rentenversicherung,
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- verbesserte Absicherung für Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit, Verlängerung des Endes der Zurechnungszeit für Rentenzugänge im Jahr 2019 (Stichtag) in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten,
- Mütterrente 2= Eltern erhalten für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, Unterschied Bestandsrentner und Zugangsrentner,
- Die Obergrenze des Übergangsbereiches (Midijob) wurde auf 1.300 Euro angehoben ( Im Jahr 2024 sind es schon 2.000€)
Die Leistungsverbesserungen betrafen zum einen Mütter und Väter mit der besseren Bewertung von Kindererziehungszeiten und die spürbare Anhebung der Zurechnungszeit bei Renten wegen Erwerbsminderung oder Renten wegen Todes. Neurentner ab 2019 bekamen im Schnitt 100€ mehr EM-Rente, weil die Zurechnungszeit im Vergleich zum Jahr 2018 um 3 Jahre und 5 Monate verlängert wurde. Diese vergünstigte Regelung galt aber ab 2019 nur für Zugangsrentner bei EM-Renten ab Beginn 2019.
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Das EM-Rentenleistungsverbesserungsgesetz vom 4. Dezember 2018!
Dieses Gesetz führte dazu, dass Neurentner einer EM-Rente oder Hinterbliebenenrente mit Beginn einer solchen Rente ab 2019 um einen Schlag 3 Jahre und 5 Monate mehr Zurechnungszeit bekamen. Hingegen die sogenannten Bestandsrentner leer ausgingen. Das Bundessozialgericht musste sich mit Klagen wegen Ungleichbehandlungen beschäftigen. Ohne Erfolg für die Kläger. Der Gesetzgeber handelte dennoch und beschloss mit EM-Rentenbestands-Verbesserungsgesetz im Juni 2022, eine pauschale Zuschlagslösung für EM-Rentenbestand ab dem 01.07.2024 bis 7,5 Prozent.
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