Mütterrente 2 beschlossen
Am 08.11. 2018 gegen 10.30 Uhr hat der Bundestag unter der Führung der Bundesregierung die neue Mütterrente 2 beschlossen. Nach monatelangen Tauziehen ist nach der 2. und 3. Lesung zum Gesetzesentwurf des RV-Leistungsverbesserungs-und-Stabilisierungsgesetz endlich klar. Die neue Mütterrente 2 wird zum 01.01.2019 kommen. Den Anrechnungsausschluss der Mütterrente 2 auf die Grundsicherung, wie in die AfD-Fraktion fordert, wird es nicht geben.
Der Bundestag hat am 08.11.2018 mit dem Rentenpaket 2019 die Mütterrente 2 beschlossen. Der Koalitionsvertrag sah in seiner ursprünglichen Fassung für die Mütterrente 2 folgendes vor:
- alle Mütter, mehr als 2 vor 1992 geborene Kinder erzogen hatten, sollten pro Kind 1 Rentenpunkt oder weitere 12 Kalendermonate Kindererziehungszeiten zuerkannt bekommen.
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Diese Regelung ist nach verfassungsrechtlichen Bedenken vom Tisch.
Mütterrente 2 beschlossen: Was kommt 2019 bei der Mütterrente 2
Damit die neue Mütterrente 2 pünktlich zum 01.01.2019 kommt, hat die Bundesregierung wirklich Vollgas gegeben. Das Reformpaket in der höchsten Dringlichkeitsstufe durch den Bundestag gebracht. Am 05.11.2018 gab es die Expertenanhörung zum Rentenpaket 2019. Diese kritisierten aus verschiedenen Sichtweisen das Rentenpaket. Nachlesen kann man die Kritiken auf der Internetseite des Bundestages unter der Überschrift “ Experten bewerten die Rentenpläne der Regierung eher kritisch“.
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Kernpunkte der neuen Mütterrente 2 sind:
- abschlagsfreie Zuschlagsregelung für alle Mütter, die schon Rentenempfänger sind, ab dem 01.01.2019 in Höhe eines halben Rentenpunktes für jeweils ein vor 1992 geborenes und erzogenes Kind,
- bei der Zuschlagsregelung keine additive Anrechnung von Einkommen, keine Prüfung ob Kindererziehung nach dem 12. oder 24. Kalendermonat vorgelegen hat,
- Erweiterung der Kindererziehungszeiten für alle Zugangsrentnerinnen um weitere 6 Kalendermonate pro vor 1992 geborenes Kind,
- bei den Zugangsrentnerinnen und Rentnern, Zusammenrechnung von Rentenpunkten aus Pflichtbeitragszeiten und Kindererziehungszeiten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze für das betreffende Jahr, bei Überschreiten Abzug bei der Mütterrente = additive Anrechnung,
- keine Einführung eines Anrechnungsfreibetrages bei der Grundsicherung,
- keine Erhöhung des Einkommensanrechnungsfreibetrages bei der Hinterbliebenenrente nach § 97 SGB VI, damit Anrechnung der Mütterrente 2 auf Witwen-und Witwerrenten möglich,
- neues Antragsrecht für Mütter, die als Pflegeeltern Kinder adoptiert haben oder für Eltern, die Kinder im Ausland erzogen haben.
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Mütterrente 2 beschlossen
Grundsätzlich ist die Ausdehnung der Mütterrente / Kindererziehungszeiten zu begrüßen. Für viele Versicherte wird diese Mütterrente eine Erhöhung der Altersrente nach sich ziehen. Nicht jeder wird von der Mütterrente profitieren. Zum Beispiel die Frauen, die neben der Altersrente noch Grundsicherung beziehen. Wer von der abschlagsfreien Zuschlagsregelung profitieren möchte, sollte sich noch überlegen, ob er seinen Rentenbeginn auf die Zeit vor dem 31.12.2018 vorzieht!
Ja, ich möchte wissen, ob sich die Zuschlagsregelung der Mütterrente 2 für mich lohnt!
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