In unserem Renten-ABC erläutern wir viele Begriffe und Sachverhalte aus dem Rentenrecht unter anderem auch, warum es keine Rente ohne Entgeltpunkte gibt.
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Das Gesetz unterscheidet zwischen den Entgeltpunkten und den persönlichen Entgeltpunkten. Erst die persönlichen Entgeltpunkten machen die festgestellten Entgeltpunkte zu den Rechenwerten für Rente.
Oft wissen wir noch nicht, ob und wann der Versicherte in Rente gehen kann, ob er eine Erwerbsminderungsrente bekommt oder nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Frage der Termins zum Rentenbeginn ist für den Begriff der persönlichen Entgeltpunkte wichtig. Wenn unser Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, bekommt er 2017 = 9,6 % Abschlag. Dieser Abschlag oder auch Zugangsfaktor genannt ( Der Tag an die Rente beginnt und bestimmt ob es Abschläge oder nicht gibt) bestimmt die festgestellten Entgeltpunkte. Mit dem Zugangsfaktor werden aus den ermittelten Entgeltpunkten persönliche Entgeltpunkte.
A kann am 01.12.2017 mit Erreichen seines 63.Lebensjahres in Rente gehen. Er ist am 11.11.1954 um 11. Uhr 11 geboren. In seinem Rentenkonto sind 60 Entgeltpunkte gespeichert. Er beantragt die Altersrente für langjährig Versicherte (Altersrente mit 63 und 35 Jahren Wartezeit). In bestimmten Ausnahmesituationen könnte A auch früher gehen. Dann liegen Vertrauensschutztatbestände vor. Dies trifft aber für A in unserem Beispiel nicht zu.
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A kann zum 01.12.2017 mit 9,6% Abschlag in die vorzeitige Rente gehen. Dann bekommt er seine Rente nicht auf Basis der 60 Entgeltpunkte ausgezahlt, sondern um 9,6% vermindert. Von den 60 Entgeltpunkten werden 5,7600 Entgeltpunkte abgezogen. Damit berechnet sich seine tatsächliche Monatsrente zum 01.12.2017 mit dem aktuellen Rentenwert in der allgemeinen Rentenversicherung West = 31,03 € auf 1.683,06 € Rente.
Geht A am 01.04.2018 in Rente und hat zu diesem Zeitpunkt 45 Jahre Beitragszeiten im Rentenverlauf gesichert, bekommt er seine Rente zu diesem Zeitpunkt abschlagsfrei gezahlt. Dann sind es 1.861,80 € Rente monatlich Brutto.
Die Entgeltpunkte werden jedem Versicherten als Zahlen in seinem Versicherungskonto gutgeschrieben. Es sind Rechenwerte. Sie errechnen sich hauptsächlich aus den gemeldeten Jahreseinkünften. Hierfür zahlt der Versicherte Beiträge zur Rentenkasse ein. Der Wert der Entgeltpunkt (Rentenwert) ist ein Vergleichswert zwischen dem Verdienst des Versicherten und dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Der Rentenwert zur Rente wird jährlich bestimmt. Zur Zeit gibt es nur eine Richtung beim Rentenwert, nämlich nach oben.
Hat der Versicherte im Jahr 2017 als Jahreseinkommen so viel verdient, wie das Durchschnittseinkommen aller Versicherten, dann bekommt er 1 Entgeltpunkt.
Je höher der Verdienst, umso höher die Rentenpunkte zur Rente. Entgeltpunkte gibt es nicht nur aus versicherter Tätigkeit, sondern auch bei Sozialleistungsbezug, Kindererziehungszeiten, Zurechnungszeiten, Wehrdienst und Berufsausbildungszeiten. Es gibt auch Entgeltpunkte aus beitragsfreien Zeiten oder beitragsgeminderten Zeiten. Dann kann es Zuschläge an Entgeltpunkte geben, so zum Beispiel bei Zeiten des versicherungsfreien Minijobs. Im Falle des Versorgungsausgleiches kann es auch noch Zuschläge an Entgeltpunkten geben. Damit gilt die Regel, keine Rente ohne Entgeltpunkte
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- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
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