Die neue Mütter­rente II

Für Mütter mit 3 oder mehr Kinder

Vielleicht kennen Sie noch die Mütterrente. Am 01.Juli 2014 gab es die für viele Millionen Rentnerinnen in Deutschland einen pauschalen Zuschlag wegen der Kinderziehungszeiten. Seit dem 12.Januar 2018 ist es klar, es kommt die neue Mütterrente II. Das Sondierungspapier der möglichen neuen GroKo offenbart es! Wir klären auf, was hinter den neuen Regelungen steht!

Die neue Mütterrente II ist eine Erweiterung der bestehenden Regelungen vom 01. Juli 2014. Aber mit deutlichen Einschränkungen. Bitte nicht verwechseln, die Mütterrente ist ein politisches Schlagwort für die Erhöhung der Kindererziehungszeiten für Mütter und Väter, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren und erzogen haben.

 

Die neue Mütterrente II: Keine neue Rentenart im Rentenrecht!

Seit dem 01. Juli 2014 gab es eine Erweiterung der Wartezeiten und Entgeltpunkte für Eltern, den Kinder rentenrechtlich zugeordnet wurden, wenn diese vor dem 01. Januar 1992 geboren wurden.

Alles Interessante und Neue zum Thema Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten können Sie in unserem Renten-ABC unter diesem Schlagwort nachlesen.

Das Rentenversicherung-Leistungsverbesserungsgesetz war  die Rechtsgrundlage für die Änderung im geltenden Rentenrtecht.


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Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Die neue Mütterrente 2 kommt zum 01. Januar 2019: hier nachlesen!

Wo steht es im Gesetz?

Im § 56 Sozialgesetzbuch Nr. 6 ist geregelt, was Kindererziehungszeiten sind und wem diese rentenrechtlichen Zeiten zugeordnet werden.

Meistens erhalten die Mütter, die die Kinder geboren haben, diese Zeiten zuerkannt! Anderenfalls kann die Regelung der Zuordnung auch durch ausdrückliche Erklärung der Eltern ergeben, dass die Kindererziehungszeiten dem Vater zugeordnet werden können. Details hierzu in diesem Beitrag.

In § 56 SGB VI steht, dass die Eltern für Kinder die nach dem 01.01.1992 geboren sind, 3 Jahre zuerkannt bekommen.

Welche Wirkungen haben die Kindererziehungszeiten?

Sie sind echte Pflichtbeitragszeiten und haben für die Rente anspruchsbegründende Wirkung. Mit Kindererziehungszeiten ( 3 Kinder vor 1992 geboren= 6 Jahre) kann zum Beispiel eine Regelaltersrente ( 5 Jahre Wartezeit) beansprucht werden.

Einige Versicherte konnten über die Mütterrente I seit 2014 in eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommen. Sie haben jetzt die 45 Jahre Wartezeit erfüllt.

Die neue Mütterrente II: Was ist neu an der neuen Mütterrente für 2018?

Eltern die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben, erhalten jetzt für 2 Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt. Vor der Neuregelung war es „nur“ 1 Jahr. So die Regelung seit dem 01. Juli 2014.

Die CSU hat sich durchgesetzt. Ein Wunschvorhaben also! Ursprünglich wurde es durch die beiden anderen Sondierungspartner abgelehnt.

Bitte beachten. Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät... Hier sollten Sie genauer hinsehen! Nur kinderreiche Eltern profitieren von den neuen Regelungen!

Eltern mit mindestens 3 Kindern sollen durch die neue Mütterrente II profitieren. Damit soll die Altersarmut bekämpft werden. Es gibt einen Zuschlag von 1 Entgeltpunkt. Bei Rentenbeziehern und Grundischerung Wahrscheinlich wird der Rentenzuschlag der neuen Mütterrente II voll gegengerechnet. Damit werden einige Begünstigte nichts von dieser Rentenerhöhung haben. Alles Wissenswerte zum Thema Rentenerhöhung können Sie hier nachlesen.


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Die neue Mütterrente II: Die Kosten der neuen Mütterrente

Die Rentenversicherung prognostiziert Zusatzkosten von bis zu 7 Milliarden Euro Mehrausgaben aus der Rentenkasse pro Jahr.

Einen herzlichen Dank an die Eltern!

Die neue Mütter­rente II ist ein gesellschaftliches Dankeschön an die Eltern, die die Kinder erzogen haben. Aber nur für diejenigen die 3 oder mehr Kinder erzogen haben. Die weniger erzogen haben, sollen leer ausgehen. Unsere Gesellschaft überaltert, insoweit ist Nachwuchs von Nöten. Die Erziehungs­leistung wird somit honoriert. Deshalb sollten die Kosten der Mütterrente aus Steuermitteln finanziert werden.

Ja, ich möchte wissen, ob ich auch einen Anspruch auf die Mütterrente II habe!

Info`s zur Mütterrente

Einigung bei der Mütterrente 2

 

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