Neue Rentenbesteuerung beschlossen
Der Bundestag beschließt eine neue Besteuerung von gesetzlichen Renten. Das Wachstumschancengesetz verlängert den Zeitraum, in dem neue gesetzliche Renten zunehmend besteuert werden und zwar bis zum Jahr 2058. Ob der Bundesrat dem Bundestagsbeschluss seine Zustimmung erteilt, bleibt indes aber offen.
Neue Rentenbesteuerung beschlossen! Das am heutigen Freitag (23.02.24) vom Bundestag in geänderter Fassung beschlossene Wachstumschancengesetz schreibt auch die bereits vor Monaten vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung der Rentenbesteuerung fest.
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Neue Rentenbesteuerung beschlossen: Streckung des Zeitraumes bis zur Vollbesteuerung
Ursprünglich war vorgesehen, dass gesetzliche Renten ab dem Jahr 2020 zu einhundert Prozent steuerpflichtig werden. Die vorgesehene volle Besteuerung von gesetzlichen Renten wird aber mit dem neuen Gesetz zeitlich bis zum Jahr 2058 gestreckt. Damit trägt die Bundesregierung zwei Urteilen Bundesfinanzhofs aus dem Mai 2021 Rechnung, in Folge derer dieser vor einer doppelten Besteuerung von Renten gewarnt hat.
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Aufgrund der aktuell gültigen Rechtslage können künftige Rentner*innen von einer Doppelbesteuerung ihrer Renten betroffen sein.
Die CDU/CSU geführten Länder hatten dem im Vermittlungsausschuss erzielten Ergebnis allerdings nicht zugestimmt. Daher ist offen, ob das Gesetz – voraussichtlich am 22. März durch den Bundesrat beschlossen werden kann- Zustimmung erteilt werden kann ( Zustimmungsgesetz).
Neue Rentenbesteuerung beschlossen!
Seit 2005 wird die Rente zunächst in Zwei-Prozent-Schritten und seit 2021 in Ein-Prozent-Stufen anwachsend der Besteuerung zugeführt. Ab 2023 rückwirkend soll dies auf 0,5-Prozent-Schritte verlangsamt werden. Für diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2024 in Rente gehen, beträgt der Besteuerungsanteil nicht mehr 84 Prozent, sondern nur noch 83 Prozent. Die Rente Zugangsrentnern des Jahres 2023 wird zu 82,5 Prozent besteuert. Die vollständige Besteuerung zu 100 Prozent wird laut dem Wachstumschancengesetz erst bei einem Rentenbeginn im Jahre 2058 erreicht. Warten wir ab, wie der Bundesrat am 22.03.24 entscheiden wird.
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