Koalitionsvertrag der Ampel: Änderung der Rentenbesteuerung
Die zukünftige Ampel-Regierung hat am 24.11.2021 ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Unter der Überschrift: „Mehr Fortschritt wagen“, werden auf 178 Seiten das Regierungsprogramm die Leitlinien bis zur nächsten Bundestagswahl beschrieben. Es wird Veränderungen in der gesetzlichen Rente geben! So auch im Sondierungspapier zu lesen. In diesem Beitrag können Sie die Veränderungen der gesetzliche Rente im Detail nachlesen! Der Bundesfinanzhof hat im Frühsommer 2021 entschieden, dass die nachgelagerte Rentenbesteuerung dem Grunde nach verfassungsgemäß sei. Es aber nicht auszuschließen ist, dass es vielfach zu einer Doppelbesteuerung kommen kann! Die Ampelkoalition plant Änderung in der Besteuerung der gesetzlichen Renten. Ab 2023 soll es schon losgehen! Die Rentenberater von rentenbescheid24.de sagen Ihnen, warum die Ampelkoalition den Nachholfaktor vor der nächsten Rentenerhöhung 2022 wieder aktivieren will. Hier zum Nachlesen!
Koalitionsvertrag der Ampel: Änderung der Rentenbesteuerung durch die Ampelkoalition geplant. Diese Änderung wird dazu führen, dass unter anderem ab dem Jahr 2023 die Beiträge zur Rentenversicherung voll als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sind. Also zu 100 Prozent und nicht wie im Jahr 2022 zu 94 Prozent. Die Finanzrichter des Bundesfinanzhofes mahnten den Finanzminister: Die Rentenbesteuerung muss geändert werden, ansonsten kann es in vielen Einzelfällen zu einer Doppelbesteuerung führen. Die Ampelkoalition wird daher zwei wesentliche Änderungen in der Besteuerung ändern.
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Koalitionsvertrag der Ampel: Änderung der Rentenbesteuerung: Ab 2023 = 100 Prozent Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen
Ab dem Jahr 2023 sollen alle steuerlich absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent steuerlich absetzbar werden. Damit entfällt die prozentuale Absetzbarkeit der anrechenbaren Altersvorsorgeaufwendungen. Somit können Arbeitnehmer und Selbstständige ab 2023 zu einhundert Prozent anerkannte Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
Koalitionsvertrag der Ampel: Änderung der Rentenbesteuerung: Volle Besteuerung der Rente erst ab 2060 und nicht schon 2040
Nach den Willen der Ampelkoalitionäre soll der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente nicht mehr um 1 Prozent pro Jahr steigen, sondern nur noch um 0,5 %. Damit verlängert sich für viele Jahre der steuerfreie Anteil der Rente. Und zwar bis zum Jahr 2060. Ab diesem Jahr wird dann die Rente erstmals zu einhundert-Prozent steuerpflichtig und nicht schon im Jahr 2040.
Der steuerfreien Anteil der Rente beträgt im Jahr 2022 ( Beginn der Rente) = 18 Prozent, im Jahr 2023 = 17 % nach aktueller Rechtslage ( 2021). Wenn die Pläne der Koalition umgesetzt werden, wird im Jahr 2023 der steuerfreie Anteil an der Rente 17,5 % betragen. Damit 0,5 % Punkte weniger als 2022.
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Koalitionsvertrag der Ampel: Änderung der Rentenbesteuerung!
Ob mit den Änderung der Ampel die Doppelbesteuerung im Einzelfall vom Tisch ist, können wir nicht sagen. Vermutlich wird es nur noch Rentner*innen betreffen, die bis 2023 in Rente gegangen sind. Urteile werden es zeigen. Im Grundsatz hat der BFH gesagt, dass die steuerpflichtigen Rentner*innen die wesentliche Tatsachen der Doppelbesteuerung darlegen und beweisen müssen. Ob rechnerisch eine Doppelbesteuerung nicht vorliegt, muss das zuständige Finanzamt beweisen. Es ist davon auszugehen, dass es weiterhin Klageverfahren wegen Doppelbesteuerung geben wird.
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich im Jahr 2022 in Rente gehen kann!
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Was die Ampel-Koalition in Sachen Rente an Änderungen plant:
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