Koalitionsvertrag der Ampel: die Aktivierung des Nachholfaktors
Die SPD, Grünen und die FDP haben am 24.November 2021 ihren Koalitionsvertrag für die neue Ampel-Regierung vorgelegt. Unter der Überschrift: Mehr Fortschritt wagen, wird auf 178 Seiten das Regierungsprogramm für 4 Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl beschrieben. Es gibt Veränderungen in der gesetzlichen Rente! Das war mit dem Sondierungspapier klar. Hier die Veränderungen der gesetzliche Rente im Detail zum Nachlesen! Eine Änderung hat eingeschlagen! Die Ampelkoalition will den Nachholfaktor noch vor der nächsten Rentenerhöhung zum 01.07.2022 wieder aktivieren. Die noch Anfang November 2021 prognostizierte Rentenerhöhung von 5,2 % im Westen und 5,9 Prozent im Osten wird es dann so nicht geben. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de sagen Ihnen, was die Ampelkoalition als Begründung für die Einführung des Nachholfaktor gedacht hat.
Koalitionsvertrag der Ampel: die Aktivierung des Nachholfaktors wird dazu führen, dass die durch die Rentenversicherung prognostizierte Rentenerhöhung niedriger ausfallen wird.
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Koalitionsvertrag der Ampel: die Aktivierung des Nachholfaktors: Begründung der Aktivierung durch die Ampel-Koalition
Die (zukünftige) Ampelregierung plant laut Koalitionsvertrag den Nachholfaktor in der Berechnung des aktuellen Rentenwertes wieder einzuführen. Und zwar noch vor der nächsten Rentenerhöhung 2022. Sie will diesen Nachholfaktor im Rahmen der sogenannten Haltelinien wirken lassen.
Als Begründung für diese defacto geplante Rentenkürzung gibt die Ampel folgendes an: „So stellen wir sicher, dass sich Renten und Löhne im Zuge der Coronakrise insgesamt im Gleichklang entwickeln und stärken die Generationengerechtigkeit ebenso wie die Stabilität der Beiträge in dieser Legislaturperiode. Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umsetzen“ (vgl. Seite 73 vorletzter Absatz im Koalitionsvertrag der Ampel vom 24.11.2021 unter der Überschrift Mehr Fortschrift wagen).
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Koalitionsvertrag der Ampel: die Aktivierung des Nachholfaktors!
Im Ergebnis bedeutet dieser Nachholfaktor nichts anderes, als dass eine Rentenerhöhung niedriger ausfallen muss. Und zwar deshalb, weil die Lohnentwicklung des Jahres 2020 in die Berechnung des Rentenwertes für 2022 eingepreist wird. Und zwar gesetzlich jeweils mindestens zur Hälfte der prozentualen Höhe der negativen Lohnentwicklung. Wie hoch der Abzug ausfallen wird, sieht man erst, wenn die Rentenwerte durch den dann neuen Bundesminister für Arbeit und Soziales im März/April 2022 bekannt gegeben werden. Interessant ist auch die Lohnentwicklung 2021, die den Hauptausschlag für die Höhe der neuen Rentenwerte gibt!
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Was die Ampel-Koalition in Sachen Rente an Änderungen plant:
- Änderungen in der gesetzlichen Rente: Übersicht der Änderungen
- Hubertus Heil kündigt bis zu 4,4 % Rentenerhöhung für 2022 an
- Ampelkoalition: Extra-Rentenerhöhung für Bestand-EM-Rentner*innen?
- Nachholfaktor der Rentenwertberechnung wird wieder aktiviert
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- Ampelkoalition: Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Strafgefangene
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