Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt
In Deutschland bekamen im Jahr 2020 rund 175.000 Menschen eine beantragte Rente wegen Erwerbsminderung zugesprochen. Für viele dieser Menschen stellen sich dann solche Fragen wie: „Muss ich mir die Urlaubsabgeltung, die mein Arbeitgeber mir auf Grund des beendeten Arbeitsverhältnisses zahlte, an meine Rente anrechnen lassen? Oder: Ist mein Arbeitsverhältnis wegen dem Bezug der EM-Rente automatisch erloschen?“ Mit letzterer Frage beschäftigen wir uns in diesem Kurzratgeber! Hier unsere Antworten! Zum Thema Urlaubsabgeltung und EM-Rente können Sie hier Nachlesen!
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Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt oder besteht es weiter fort. Was gilt, wenn es im Arbeits-oder Tarifvertrag keine Beendigungsklauseln gibt! Der Grundsatz lautet, wer arbeitsunfähig erkrankt ist, kann seine arbeitsvertraglich vereinbarte Pflicht zur Arbeitsleistung nicht mehr erbringen. Dies gilt im Grundsatz auch bei Rentenbezug wegen Erwerbsminderung!
Der Eintritt der reinen Erwerbsminderung ist kein ausreichender Sachgrund für eine Klausel im Arbeitsvertrag, die schon bei Eintritt der Erwerbsminderung das automatische Ende des Vertrages vorsieht. Im Grundsatz muss immer bei einer vertraglichen Beendigungsklausel (welche als auflösende Bedingung eine Befristung nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz angesehen wird) eine gesetzliche Rentenleistung dahinterstehen. Denn die Rentenleistung soll als adäquater Lohnersatz für den Arbeitnehmer dienen! Besondere Vorsicht für den Arbeitgeber besteht bei gesetzlich Versicherten, die bei Bezug einer befristeten EM-Rente schwerbehindert oder der Schwerbehinderung gleichgestellt sind.
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Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt: kein automatisches Ende, wenn es nicht vereinbart ist
Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis bei Beginn einer vollen EM-Rente auf Dauer nur dann automatisch enden, wenn es vertraglich oder tariflich vereinbart ist. Gibt es keine solche Regelung, dann läuft das Arbeitsverhältnis weiter fort. So das dann das Arbeitsverhältnis nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann! Ansonsten läuft der Arbeitsvertrag ohne Kündigung weiter!
Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt: tarifliche oder arbeitsvertragliche Beendigungsklauseln müssen wirksam sein
Ist arbeitsvertraglich oder tarivertraglich ein Ende des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer EM-Rente geregelt ( vereinbart), so muss nicht im jedem Fall eine solche Klausel auch wirksam sein. Die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes differenziert zwischen:
- Beendigungsklauseln bei voller dauerhafter Rente wegen Erwerbsminderung,
- Beendigungsklauseln bei befristeter voller Rente wegen Erwerbsminderung und
- Beendigungsklauseln bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt: Bezug einer befristeten vollen EM-Rente oder teilweisen EM-Rente
Wenn der Versicherte eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, dann wird das Arbeitsverhältnis im Regelfall nicht automatisch beendet, sondern es läuft im Rahmen der Befristung der EM-Rente fort. Die gegenseitigen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ruhen aber! Ähnliches gilt auch, wenn der Versicherte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht. Dann ist das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet, sondern es läuft fort. Im Unterschied zum Bezug der vollen EM-Rente kann es sein, dass der Versicherte aus seinem Arbeitsverhältnis heraus weiter seine Arbeitsverpflichtung von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag erfüllen muss (Teilzeitarbeit).
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Aber immer nur dann, wenn er auch im Bezug auf seine vertragliche Verpflichtung ein entsprechendes Restleistungsvermögen hat und keine weiteren Einschränkungen qualitativer Art vorliegen. Und der Arbeitgeber muss auch in der Lage sein, dem Versicherten einen Teilzeitarbeitsplatz anzubieten! Diese grundsätzlichen Aussagen gelten aber nur, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Bezug einer EM-Rente nichts geregelt ist.
Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt: Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Beendigung eines AV bei Bezug einer EM-Rente
Am 23.07.2014 hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass ein Arbeitsverhältnis wegen Beginn einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht auf Grund Tarifvertrag endet, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seines Restleistungsvermögens seine Arbeitskraft dem öffentlichen Arbeitgeber anbietet, Aktenzeichen: 7 AZR 771/12.
Hingegen der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts am 15.02.2017 urteilte, dass ein Arbeitsverhältnis bei Bezug einer vollen unbefristeten EM-Rente auf Grund tariflicher Regelung (auflösende Bedingung laut Tarifvertrag) automatisch mit Eintritt dieser Bedingung ( volle EM-Rente unbefristet) endet, Aktenzeichen: 7 AZR 82/15.
Am 10.12.2014 urteilte das BAG, dass der Bezug einer dauerhaften Erwerbsminderungsrente die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer durch eine dauerhafte Rentenleistung wirtschaftlich abgesichert werde, Aktenzeichen: 7AZR 1002/12.
Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt: Zeitweise Gewährung einer EM-Rente?
Hier hat das BAG am 10.12.2014 geurteilt, dass eine solche Rentenbewilligung kein Grund zur Auflösung des Arbeitsvertrages durch Tarifnorm sei. Denn bei einer EM-Rente auf Zeit muss mit einer zumindest teilweisen Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Beschäftigten gerechnet werden. Sofern dies der Fall sei, ruhe das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum der zeitweisen Rentengewährung.
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Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt: Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Überprüfungsvorbehalt im Rentenbescheid
Ist das Arbeitsverhältnis auch dann automatisch laut Tarifnorm bei einer dauerhaften EM-Rente beendet, wenn im Rentenbescheid die Rentenversicherung die Überprüfung der Erwerbsminderung vorbehält, also der Verlust der vollen Dauerrente drohen kann? Das Bundesarbeitsgericht hat die Beendigung für wirksam erachtet, weil die Aufhebung des Rentenbescheids bei Wiedereintretens der Leistungsfähigkeit von mehr als 3 Stunden in der Regel nur ausnahmsweise in Betracht kommt.
Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt: Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Wiedereinstellungsanspruch
Ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass der Arbeitnehmer später bei Herstellung der Erwerbsfähigkeit wiedereingestellt werden soll- oder einen Anspruch hierauf hat, so bleibt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer bewilligten vollen Erwerbsminderung auf Dauer bestehen. Das Arbeitsverhältnis kann nur aufgelöst werden, wenn der Wegfall der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. In solchen Fällen kann es Jahre dauern, bis der Arbeitnehmer wieder gesund wird. Deshalb hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, die freigewordene Stelle neu zubesetzen. Dies würde durch eine Wiedereinstellungsverpflichtung durch den Arbeitgeber erschwert.
Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt: Volle EM-Rente auf Dauer und Beendigung des AV ist keine Benachteiligung wegen Behinderung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, der behinderte Arbeitnehmer nicht unangemessen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz benachtteiligt wird, wenn sein Arbeitsverhältnis auf Grund Tarifregelung automatisch beendet wird, wenn er eine volle EM-Rente auf Dauer bezieht und der Arbeitgeber keine Zustimmung des Integrationsamt nach dem § 92 SGB IX eingeholt hat. Denn in solchen Fällen ist die Zustimmung des Intergrationsamtes nicht erforderlich, wenn der behinderte Arbeitnehmer eine volle EM-Rente auf Dauer bezieht und seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann! Dann bedarf es keiner Zustimmung des Intergrationsamtes, da der Arbeitnehmer nicht mehr dauerhaft beschäftigt werden kann.
Ist der Arbeitsvertrag erloschen, wenn meine EM-Rente beginnt: Hinweis für die Praxis!
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes -hier des 7. Senats- bezieht sich zwar auf tarifliche Beendigungsregelungen bei voller Erwerbsminderung auf Dauer. Ähnliches dürfte aber auch für Regelungen gelten, die die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag geregelt haben. Auch die arbeitsvertragliche Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei dauerhafter voller Erwerbsminderung ist wirksam und führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine solche Regelung sollte aber hinreichend klar und verständlich formuliert sein. Ohne eine tarifliche oder arbeitsvertragliche Beendigungsregelung verbleibt es beim Grundsatz: das Arbeitsverhältnis endet nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, auch wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde!
Ja, ich möchte mich wegen der EM-Rente und meinem Arbeitsverhältnis beraten lassen!
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