Wird meine Rente gekürzt, wenn ich in den Osten ziehe
Kuriose Fragen, die die Rentenberater von rentenbescheid24.de manchmal erreichen. Unter anderem zum Thema Umzug West nach Ost oder umgekehrt. Was passiert dann mit meiner Rente? Wird sie eventuell gekürzt? Hier unsere Antwort auf diese spannende Frage!
Wird meine Rente gekürzt, wenn ich in den Osten ziehe, so eine Anfrage, die die Rentenberater von rentenbescheid24.de kürzlich erreichte. Hier unsere Antwort!
Wird meine Rente gekürzt, wenn ich in den Osten ziehe: Frage des Kunden
Ich wohne in Hildesheim im Bundesland Niedersachen. Ich beziehe seit 2008 eine volle Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer. Ich habe vor nach Sachsen („Ostgebiete“) umzuziehen. „Meine Frage: wird meine Rente von Rentenversicherung gekürzt wenn ich dort umziehe?“
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Wird meine Rente gekürzt, wenn ich in den Osten ziehe: Sonderfall Stichtagsregelung des § 254d Absatz 2 SGB VI
Im gesetzlichen Rentenrecht gibt es eine ganz spannende Regelung, was die Berechnung der monatlichen Rente anbetrifft. Nämlich der § 254d Absatz 2 SGB VI. Hatte der Versicherte, der vor dem 18.05.1990 seinen gewöhnlichen Wohnsitz aus dem Betrittsgebiet ( Neue Bundesländer) in die Bundesrepublik (West) verlegt, so erhält er anstelle der eigentlich zu berechneten Entgeltpunkte Ost in gleicher Höhe Entgeltpunkte West. Was in der Folge für diesen eine höhere Rente bedeutet, weil diese Entgeltpunkte mit dem Rentenwert West zu vervielfältigen sind / waren.
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Wird meine Rente gekürzt, wenn ich in den Osten ziehe: ist der Wohnort des Kunden innerhalb von Deutschland für die Rentenhöhe entscheidend?
Im Normalfall gilt aber folgendes. Wenn eine gesetzliche Rente berechnet und festgelegt wurde, wird diese Rente unabhängig vom Wohnort innerhalb Deutschlands ausgezahlt.
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Mit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.
Der Versicherte bezieht seit dem 01.01.2019 eine gesetzliche Regelaltersrente. Er arbeitete immer in Düsseldorf. Er erhält seine Monatsrente inklusive seiner persönlichen Entgeltpunkte und dem aktuellen Rentenwert nach den Vorschriften der §§ 64 ff. SGB VI berechnet. Wenn dieser Versicherte am 16.Juli 2021 nach Halle ( Saale) ins Beitrittsgebiet umzieht, ändert sich an seiner ursprünglich berechneten Rente nichts. Der Wohnortwechsel nach festgestellter und berechneter Rente ändert sich durch einen Umzug nicht mehr. Wer aber vor dem Rentenbeginn auf Grund Arbeitsplatzwechsel von West nach Ost oder Ost nach West zieht, kann Monatsteilrenten nach dem Gebiet West und Ost berechnet bekommen.
Wird meine Rente gekürzt, wenn ich in den Osten ziehe!
Meine Rente, die ich erhalte, wird nicht deshalb niedriger, weil ich aus dem Westen in den Osten der BRD umziehe. Die Sonderregelung des § 254 Absatz 2 SGB VI haben wir beschrieben.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente richtig berechnet wurde!
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