46% mehr Rente im Westen und 51% im Osten
Der Gesetzgeber hat seit 1991 die Rentenwerte in West und Ost erhöht. 46 Prozent Rentenerhöhung in West und 51% in Ost in der Zeit von 1991 bis zum 30.06.2017: Zahlen die uns freuen lassen können!
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46% mehr Rente im Westen und 51% im Osten
Der Rentenversicherungsbericht 2022 der Bundesregierung federführend durch das BMAS veröffentlicht, zeigt es uns, wie es mit der gesetzlichen Rente bestellt ist. Vieles Gutes. Aber auch zum Zeil Zahlen die erschreckend sind. Erschreckend niedrige Durchschnittsrenten im Jahr 2021 als Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung! Aber es gibt auch Anlaß zur Freude.
46% mehr Rente im Westen und 51% im Osten: Rentenwert Ost ist gestiegen
Die Rentenwerte in West und Ost haben sich seit 1992 deutlich nach oben entwickelt.
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Die Rentenwerte West und Ost sind Teil der Rentenformel zur Berechnung der monatlichen Bruttorente.
Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist seit dem 1. Juli 1991 von 10,79 Euro auf 29,69 Euro zum 1. Juli 2017 gestiegen. Der Rentenwert Ost hat sich somit fast verdreifacht. Der aktuelle Rentenwert (Ost) hat sich damit von 1991 bis 2017 von rund 51 % auf 95,7 % des Westwerts angenähert. Im Jahr 2022 liegt er ab dem 01.07.2022 bei 35,52 €. Er soll sich nach den Prognosen des RV-Berichtes auf 37,03€ zum 01.07.2023 erhöhen.
46% mehr Rente im Westen und 51% im Osten: Rentenwert West
Der für die alten Bundesländer maßgebende aktuelle Rentenwert hat sich seit dem 01.07.1991 um 46 % erhöht. Seit dem 01.07.2022 liegt der Rentenwert West bei 36,02 € und soll sich am 01.07.2023 auf 37,29€ erhöhen. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz werden die Renten in Ost und West vollständig angeglichen.
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Die Angleichung der Rentenwerte hat am 1. Juli 2018 begonnen und wird zum 1. Juli 2024 abgeschlossen sein. Die weiteren Rechengrößen in der gesetzlichen Rentenversicherung wie Durchschnittsentgelt, Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze werden – in sieben Schritten – seit Januar 2019 angeglichen.
46% mehr Rente im Westen und 51% im Osten!
Das gesetzliche Rentenrecht wird ab dem 01.07.2024 einen einheitlichen Rentenwert haben. Rentenberechnungen für beitragspflichtiges Einkommen ab dem 01.07.2024 und die allgemeinen Rentenerhöhungen werden dann nur noch einen einheitlichen Rentenwert haben. Für davor liegende Zeiten gelten immer noch die unterschiedlichen Regelungen des Rentenwertes West und Ost!
Ja, ich möchte im Jahr 2023 in Rente gehen!
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