Schwerbehindertenausweis abgelaufen keine Altersrente mehr
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine vorgezogene Altersrente! Sie setzt voraus, dass ich 35 Jahre Wartezeit nachweisen kann und das ich bei Beginn der Rente einen Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen habe. Die Schwerbehinderung ist dabei Entscheidend. Wenn mein Schwerbehindertenausweis abgelaufen ist: Habe ich trotzdem Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen! Oder ist damit die Altersrente Geschichte?
Schwerbehindertenausweis abgelaufen keine Altersrente mehr! Bekomme ich trotzdem meine Rente für schwerbehinderte Menschen oder muss ich jetzt eine andere ungünstigere Rente in Kauf nehmen. Die dann höhere Abschläge hat oder weil ich noch länger auf einen Rentenbeginn warten muss!
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Schwerbehindertenausweis abgelaufen keine Altersrente mehr: Um was geht es?
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB 50. Dieser ist befristet und läuft am 01.08.2022 aus. Ich wollte zum 01.02.2023 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen und habe Angst, dass ich die Rente nicht mehr bekommen kann! Die Rentenversicherung will den Ausweis als Nachweis für meine Schwerbehinderung haben! Von dem Versorgungsamt habe ich bislang noch nichts gehört. So oder so ähnlich klingen die Anfragen auf rentenbescheid24.de, wenn es um das Thema Gdb 50, Schwerbehindertenausweis und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen geht.
Schwerbehindertenausweis abgelaufen keine Altersrente mehr: Äpfel mit Birnen nicht vergleichen.
Der Schwerbehindertenausweis ist das eine! Wenn er abgelaufen ist, heisst dies nicht, dass Sie nicht weiter Schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind. Rechtsgrundlage dafür, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis überhaupt bekommen, ist die behördliche Feststellung, dass Sie schwerbehindert sind. Die Feststellung, dass man schwerbehindert ist, erfolgt mit einem Bescheid! Und solange dieser Bescheid des Versorgungsamtes nicht rechtskäftig aufgehoben oder geändert wurde, liegt weiterhin die Schwerbehinderung vor.
Schwerbehindertenausweis wird nur ausgestellt, wenn es einen Feststellungsbescheid gibt, welcher den Grad der Behinderung ab 50 (Schwerbehinderung) feststellt! Nur wenn der Feststellungsbescheid rechtskräftig geändert wird und aus GdB 50 = 40 wird, dann liegt im rechtlichen Sinne keine Schwerbehinderung mehr vor.
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Schwerbehindertenausweis abgelaufen keine Altersrente mehr: Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
Selbst wenn der Grad der Behinderung 50 durch Änderungsbescheid verringert wurde, gelten der Betroffene solange noch als schwerbehindert, solange diese Entscheidung nicht rechtskräftig ist. Wenn es dann eine rechtskräftige Entscheidung zur Änderung des GdB unter 50 gibt, greift für den Betroffenen noch die drei-monatige Schutzfrist. Bis zu deren Ablauf man noch als schwerbehindert im Sinne des SGB VI gilt! Und unter anderem eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen kann!
Schwerbehindertenausweis abgelaufen keine Altersrente mehr!
Somit ist für Sie klar! Der Schwerbehindertenausweis kann seine Wirkung verlieren. Sie gelten aber immer noch als schwerbehindert sind, wenn der Feststellungsbescheid zur Schwerbehinderung noch nicht rechtskräftig geändert oder aufgehoben wurde. Bitte die Schutzfrist beachten!
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