Wann beginnt der Fünfjahreszeitraum bei der 3/5 Belegung
Wann beginnt der Fünfjahreszeitraum bei der 3/5 Belegung für eine Rente wegen Erwerbsminderung, am Tag des Rentenantrags oder am Tag der Krankheit, welche die Erwerbsminderung auslöst. Eine sicher wichtige Frage, weil die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung eine Anspruchsvoraussetzung ist. Ohne diese gibt es keine Rente wegen Erwerbsminderung!
Wann beginnt der Fünfjahreszeitraum bei der 3/5 Belegung. Beginnt der Fünfjahreszeitraum am Tag des Antrages auf die Rente oder am Tag der Krankschreibung. Oder ist es der Tag des Unfalls oder des Reha-Antrag. Oder kann es auch der Tag sein, wo neben der ersten Krankheit eine neue Krankheit hinzutritt. Oder ist es vielleicht auch der Tag, an dem die festgestellte Krankheit sich so sehr verschlimmert hat, dass erst mit der festgestellten Verschlimmerung der Krankheit die Erwerbsminderung feststeht.
Wann beginnt der Fünfjahreszeitraum bei der 3/5 Belegung: Was sagt uns das Gesetz?
Fallbeispiel
Folgendes Beispiel soll Ihnen zeigen, um was es geht. Ein Versicherter ist bis zum 31.12.2018 durchgehend 25 Jahre arbeiten gegangen. Ab dem 01.01.2019 lebt er von seinem Ersparten in Thailand. Auf Grund einer schlimmen Erkrankung wird er am 10.Juli 2020 in Thailand notoperiert. Er ist seit dem nicht mehr arbeitsfähig. Auf Grund von Corona konnte er erst am 31.08.2021 nach Deutschland zurückkehren. Er stellte bei seiner Rentenversicherung am 01.09.2021 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Seinen OP-Aufenthalt und die enstprechenden Unterlagen hat er der Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Ob eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird, ist völlig offen. Uns interessiert erst einmal nur, ob der Versicherte die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen: die drei – fünftel-Belegung für die Erwerbsminderung erfüllt hat.
Wir erfassen in unserer Antwort jeweils die teilweise-und volle Erwerbsminderung.
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Das Gesetz sagt sinngemäß folgendes: Versicherte haben Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn sie unter anderem
„in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben“.
Wann beginnt der Fünfjahreszeitraum bei der 3/5 Belegung: Wann beginnt der Fünfjahreszeitraum?
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Sachlage eindeutig. Der Fünfjahreszeitraum beginnt in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung!
Der Tag des Eintritts der Erwerbsminderung wird als Beginntermin für 5 Jahreszeitraum nicht mitgezählt. Grundsätzlich muss bei der Berechnung der § 26 Sozialgesetzbuch Nummer 10 beachtet werden. Der Fünfjahreszeitraum beginnt an dem Tag vor fünf Jahren, der nach seiner Benennung dem Tag des Eintritts der teilweisen beziehungsweise vollen Erwerbsminderung entspricht. Der 5 Jahreszeitraum endet am Tag vor Eintritt der teilweisen oder vollen Erwerbsminderung.
Unser Fallbeispiel:
Tag des Eintritts der Erwerbsminderung = 10.07.2020
Fünfjahreszeitraum = 10.07.2015 bis zum 09.07.2020 (Tag vor der Not-OP)
Wann beginnt der Fünfjahreszeitraum bei der 3/5 Belegung: Jetzt beginnt das große Rechnen wegen den 36 Kalendermonaten Pflichtbeitragszeiten
Zurück zum Beispiel. Unser Versicherter war bis zum 31.12.2018 voll versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rente beschäftigt und zwar seit 25 Jahren.
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Dann müssen wir einfach nur zählen. Liegen in der Zeit vom 10.07.2015 bis zum 09.07.2020 genau 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten vor.
Dabei zählt der Monat Juli 2015 als voller Monat. Somit liegen bis zum 31.12.2018 (Tag der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung) insgesamt 41 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten vor. Mehr als die geforderten 36 Kalendermonate. Damit wäre diese wichtige Voraussetzung für den Versicherten in unserem Beispiel erfüllt.
Abwandlung des Fallbeispiels:
Unser Versicherter beendet am 31.12.2018 seine Tätigkeit und zieht dauerhaft nach Thailand. Am 10.07.2021 wird er in Thailand notoperiert und kann seit dem nicht mehr arbeiten. Er stellt am 01.09.2021 einen Rentenantrag bei seiner zuständigen Rentenversicherung.
5-Jahreszeitraum= 10.07.2016 bis zum 09.07.2021. In diesem Zeitraum müssen 36 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten durch den Antragsteller nachgewiesen sein.
Es zählt die Zeit vom 10.07.2016 bis zum 31.12.2018. Es liegen nur 30 Kalendermonate an Pflichtbeitragszeiten vor. Damit fehlen 6 Monate. Die 3/5 Belegung ist nicht erfüllt.
Wann beginnt der Fünfjahreszeitraum bei der 3/5 Belegung
Grundsätzlich beginnt der 5 Jahreszeitraum bei der 3/5 Belegung immer am Tag vor dem Eintritt der Erwerbsminderung! So sagt es das Gesetz. Oft ist dieser Tag aber nicht immer einfach so zu bestimmen. Denn es können viele Umstände vorliegen, dass es auch einen anderen Tag gibt, der das Ereignis des Beginns einer Erwerbsminderung festlegt. So zum Beispiel der letzte Tag der Reha, auf Grund dessen die Erwerbsminderung durch den Reha-Entlassungsbericht festgelegt wurde. Oder an dem Tag, an dem sich die zuerst festgestellte Erkrankung so verschlimmert hat, dass nunmehr auf Grund der Verschlimmerung die Erwerbsminderung eingetreten ist. Oft hängt das Schicksal eines Menschen an diesem einem Tag. Genügend Praxisfälle von rentenbescheid24.de belegen es, dass die Erwerbsminderung eingetreten ist, aber die 3/5 Belegung nicht erfüllt war.
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