Die befristete Erwerbsminderungsrente

Die Rente wegen Erwerbsminderung ist ein komplexes Gebiet. Es ist durchforstet mit vielen Fachbegriffen. Oft geht es um medizinische Bewertungen der festgestellten Erwerbsfähigkeit oder Minderung. Sehr häufig wird eine Rente wegen Erwerbs­minderung befristet gewährt. Warum dies so ist, hier in unserem kurzen Beitrag zum Renten-ABC!

Die befristete Erwerbsminderungsrente ist die klassische Form einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Die Renten wegen Erwerbsminderung sollen nach dem gesetzlichen Leitbild heraus, zu aller erst immer befristet geleistet werden. Die Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer ist eher die Ausnahme.

Die befristete Erwerbsminderungsrente: Welche Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI gibt es überhaupt (2021)?

Nach aktuellem gesetzlichen Rentenrecht aus dem Sozialgesetzbuch Nummer 6 gibt es folgende Arten von Erwerbsminderungsrenten:

Alle anderen Renten wegen Erwerbsminderung, vor allem die, die vor 2001 bewilligt worden, werden heute ( im Jahr 2021) nicht mehr bewilligt. Zu denken ist an die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit!


Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung leicht gemacht!aus der PKV in die GKV wechseln

Wechselcheck - ab in die GKV

- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren

zum Wechselcheck


Die befristete Erwerbsminderungsrente: Befristung der EM-Rente als Leitbild!

Der Gesetzgeber sagt, dass eine EM-Rente in der Regel befristet zu leisten ist. So steht es § 102 Absatz 2 SGB VI geschrieben.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet, § 102 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6!

Erwerbsminderungsrenten wegen der Arbeitsmarktlage ( Arbeitsmarktrenten) werden immer befristet geleistet. Da gibt es keine Ausnahme oder Entfristung. Nur für den fall, dass sich neue Tatsachen ergeben, dass auch die volle Erwerbsminderung feststeht ( also unter 3 Stunden werktäglich), kann aus einer vollen EM-Rente wegen Arbeitsmarktlage eine volle Rente wegen Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen werden. Dies ist nicht ausgeschlossen.

Nur wenn feststeht, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht behoben werden kann, wird eine EM-Rente auf Dauer gewährt, dies gilt nicht für Arbeitsmarktrenten, wie oben geschrieben.

Einen Anspruch auf einer Dauerrente hat der Versicherte auch, wenn die Gesamtdauer der zuvor befristeten EM-Rente neun Jahr betrug ( nahtlos aneinanderliegende Befristungen).

Die befristete Erwerbsminderungsrente: Die EM-Rente als Dauerrente

Die Rente wegen Erwerbsminderung ist nach § 102 Absatz 2 Satz 3 SGB VI dem gesetzlichen Leitbild der Befristung nachrangig!

Die Rentenberater fassen zusammen und erklären - die Faustformel für ein bestimmtes The. dargestellt als Bild.Peter Knöppel sagt! EM-Renten werden in der Regel befristet gewährt!

 

Nur wenn aus medizinischen Gründen feststeht, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden kann, wird die EM-Rente auf Dauer geleistet.

Folgende EM-Rente können auf Dauer geleistet werden:

  1. die volle Rente wegen Erwerbsminderung,
  2. die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung und
  3. die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

Sorglos-Paket "Erwerbs­minderungs­rente" Erwerbsminderungsrente ohne Stress Ausführlich geplant vom Rentenberater Paket hier auf rentenbescheid24.de Sorglos-Paket „Erwerbs­minderungs­rente“

Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“

- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!

mehr erfahren


Die befristete Erwerbsminderungsrente!

Die Rente wegen Erwerbsminderung ist in aller Regel immer befristet. Auf Dauer wird sie nur geleistet, wenn klar ist, dass die Erwerbs­minderung nicht behoben werden kann. Sollte die Befristung der EM-Rente aus Ihrer Sicht nicht korrekt sein, können Sie Rechtsmittel- Widerspruch- gegen den Renten­bescheid einlegen. Die befristet bewilligte EM-Rente wird trotz Widerspruch “ ganz normal“ ausgezahlt! Die Rentenberater von rentenbescheid24.de beraten und vertreten Sie wegen Ihren Ansprüchen auf eine Rente wegen Erwerbs­minderung!

Ja, ich möchte wissen, ob bei mir eine Erwerbsminderung vorliegt!


Beratung zur Erwerbsminderungsrente, vom Anspruch über Reha-Antrag oder Vertretung vor Geriichten.Beratung "Erwerbsminderungsrente"

Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern

- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen

mehr erfahren