Koalitionsvertrag: Das ändert sich bei der gesetzlichen Rente
Die SPD, Grünen und die FDP haben am 24.November 2021 ihren Koalitionsvertrag für die neue Ampel-Regierung vorgelegt. Unter der Überschrift: Mehr Fortschritt wagen, wird auf 178 Seiten das Regierungsprogramm für 4 Jahre bis zur nächsten Bundestagswahl beschrieben. Alles steht unter dem großen Thema Veränderung, Fortschritt -Klimaschutz. Das es Veränderungen in der gesetzlichen Rente geben würde, war mit dem vorherigen Sondierungspapier klar. Um welche Veränderungen es im Detail gehen wird, zeigt nun der Koalitionsvertrag. Eines vorab, wer gedacht hat, dass es eine große Reform im Rentenrecht geben wird, wird enttäuscht werden. Es wird weder eine Bürgerversicherung noch eine flächendeckende Einbeziehung aller Menschen in die gesetzlichen Rente geben. Es gibt Neuerungen, aber im Grundsatz bleibt der Status Quo erhalten. Die Probleme der Altersdemografie scheinen den Ampelkoalitionären nicht besonders wichtig zu sein! Die Rentenberater von rentenbescheid24.de sagen Ihnen was sich konkret in der gesetzlichen Rente ändern wird.
Der neue Ampel-Koalitionsvertrag:Das ändert sich bei der gesetzlichen Rente! Die Ampelkoalition wird kommen. Olaf Scholz wird der neue Bundeskanzler werden, dies steht seit dem 24.11.2021 fest. Uns als Rentenberater von rentenbescheid24.de interessiert, was sich im gesetzlichen Rentenrecht in den nächsten Jahren ändern soll. Aus was müssen wir uns wohl einstellen!
Wir haben den Koalitionsvertrag in Sachen Rente gefiltert! Einige wesentliche Veränderungen wird es geben. Und zwar stellt sich die Ampelkoalition folgendes vor:
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Koalitionsvertrag: Das ändert sich bei der gesetzlichen Rente! – Das sind die Änderungen
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente soll nicht über 20 Prozent steigen,
- es soll keine Rentenkürzungen geben,
- keine Anhebung des Renteneintrittsalters,
- langfristiger Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente durch einen in öffentlich-rechtlicher Hand verwalteten Fonds- Stichwort Aktienrente,
- die gesetzliche Rentenversicherung soll zukünftig in der Lage sein, ihre Reserven am Kapitalmarkt anzulegen,
- die umlagefinanzierte Rente soll durch höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, älteren Arbeitnehmer*innen und gezielte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte gestärkt werden,
- Aktivierung des Nachholfaktors vor der nächsten Rentenerhöhung im Jahr 2022- damit wird die angekündigte Rentenerhöhung möglicherweise deutlich geringer ausfallen,
- es sollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand erfolgen,
die Betriebsrente soll gestärkt werden, es soll möglich sein, dass es Anlageformen mit höherer Rendite geben soll,- das gesamte System der privaten Altersvorsorge (gemeint ist die Riesterrente und Co) soll grundlegend reformiert werden, dazu soll es einen öffentlich-verwalteten Fonds geben mit dem sogenannten Opt-Out Modell, laufender Riesterverträge haben Bestandsschutz, es wird ein Sparerpauschbetrag von 1000€ eingeführt,
- Einführung einer verbindlichen Rentenversicherungspflicht für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte ist geplant,
- der Zugang zur gesetzliche Reha und Prävention soll vereinfacht werden, für Menschen über 45 Jahre soll ein verbindlicher Gesundheitscheck eingeführt werden,
- Renteneintritt – Flexirente, Die Flexirente soll durch verbesserte Beratung bekannter werden,
- die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorzeitigen Rentenbeginn sollen entfristet werden und
- Einführung einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente für alle Selbstständigen, die noch keine Altersvorsorge betreiben mit der Wahlmöglichkeit ein privates Vorsorgeprodukt zu wählen, Opt-Out Modell, dieses Produkt muss insolvenz-und pfändungssicher sein und so angelegt sein, dass es zu einer Absicherung oberhalb der Grundsicherung führt,
die geförderte zusätzliche Altersvorsorge soll jedem Erwerbstätigen offenstehen, also auch den Selbstständige,- Einführung einer strikt einkommensbezogenen Verbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige für Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze).
Koalitionsvertrag: Das ändert sich bei der gesetzlichen Rente: Die Rentenerhöhung 2022 wird geringer ausfallen
Ganz klein und leise verkündet. Der Nachholfaktor wird noch vor der neuen Rentenerhöhung 2022 wieder in die gesetzliche Formel der Berechnung des Rentenwertes aktiviert. Damit dürfte für alle klar sein: Die Rentenerhöhung 2022 fällt geringer aus, als geplant oder vorher gesagt!
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Koalitionsvertrag: Dass ändert sich bei der gesetzlichen Rente: Kritik an den Ampelplänen
Die drängenden Fragen der Demografie und damit verbundenen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung wird mit diesem Koalitionsvertrag nicht gelöst. Wenn die Lösung des Altersproblems die verbesserte Einbeziehung von Frauen und älteren Arbeitnehmer*innen im Erwerbsleben sein soll, so ist dies ein Wunschtraum. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung will eine Bürgerversicherung in der gesetzlichen Rente und Krankenversicherung.
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Koalitionsvertrag: Das ändert sich bei der gesetzlichen Rente!
Die Ampelkoaltion wird in Sachen Klima vieles Gutes voranbringen. Was wir Rentenberater von rentenbescheid24.de in Sachen gesetzliche Rente im Sondierungspapier lesen müssen, ist ernüchternt. Keine Bürgerversicherung, keine Antworten auf den demografischen Wandel. Was gut ist, dass es eine verpflichtende Rentenversicherungspflicht für Selbstständige geben soll und die Hinzuverdienstregelungen für Altersrentner entfristet werden. Wenn wir uns aber das Gesamtergebnis des Koalitionsvertrages in Sachen der Zukunft der deutschen Rente aus dem anschauen, können wir nur sagen: Nichts wesentlich Neues, keine Bürgerversicherung, keine gute Zukunft für die gesetzliche Rente!
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Was die Ampel-Koalition in Sachen Rente an Änderungen plant:
- Änderungen in der gesetzlichen Rente: Übersicht der Änderungen
- Hubertus Heil kündigt bis zu 4,4 % Rentenerhöhung für 2022 an
- Ampelkoalition: Extra-Rentenerhöhung für Bestand-EM-Rentner*innen?
- Nachholfaktor der Rentenwertberechnung wird wieder aktiviert
- Ampelkoalition: Änderung der Rentenbesteuerung geplant
- Ampelkoalition: Die Aktienrente
- Ampelkoalition: Die Entfristung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorzeitigen Alters-Rentenbeginn
- Ampelkoalition: Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Strafgefangene
- Ampelkoalition: Einführung einer Renten-Pflichtversicherung für Selbstständige
- Ampelkoalition: Wegfall des Mindesteinkommens für Selbstständige bei der Krankenkasse