Steuerfreie Betriebsrente wegen der Pauschalbesteuerung
2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung von gesetzlichen Renten und Betriebsrenten eingeführt. Dies bedeutet, dass Rentenleistungen in der Auszahlphase nach 2005 steuerpflichtig werden können. Aus diesem Grunde wurde die betriebliche Altersversorgung für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Schlag wirtschaftlich gesehen ein Reinfall. Denn, wenn sie nicht richtig reagierten, müssen sie nach 2005 im Rentenfall zum einem Steuern und zum anderen Sozialabgaben auf die Betriebsrente zahlen. Wer 2005 die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung wählte, hat in der Auszahlphase Glück. Er muss auf seine Betriebsrente keine Steuern zahlen.
Steuerfreie Betriebsrente wegen der Pauschalbesteuerung, wenn der oder Arbeitnehmer*in im Jahr 2005 statt der Regelung des § 3 Nr.63 Einkommenssteuergesetz (kurz EStG genannt) die Fortführung der Pauschalbesteuerung wählte.
Rente zur gewünschten Zeit
Mit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.
Steuerfreie Betriebsrente wegen der Pauschalbesteuerung: Ausgangslage
Durch das Alterseinkünftegesetz 2005 wurden Direktversicherungen in die Förderung des § 3 Nr.63 EStG einbezogen. Beiträge für Dierektversicherungen können seit 2005 auch aus dem ersten Arbeitsverhältnis vor 2005 steuerfrei in eine Lebensversicherung einbezahlt werden. Die Steuerbefreiung der Beitragsleistungen hat zur Folge, dass spätere Rentenleistungen oder eine Kapitalabfindung aus der Direktversicherung versteuert werden müssen.
Dies nennt man nachgelagerte Versteuerung.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.11.2004 schreibt vor, dass Beiträge für die Direktversicherung auch steuerfrei bleiben, wenn der Arbeitnehmer in den letzten 12 Kalendermonaten vor Rentenbeginn statt der Rentenleistung eine Kapitalauszahlung als Einmalauszahlung wählt.
Steuerfreie Betriebsrente wegen der Pauschalbesteuerung: Wahlrecht bei Altverträgen entscheidet über Steuerpflicht in der Rentenzahlphase
Seit 2005 kann der Arbeitnehmer wählen, ob er bei einer vor 2005 abgeschlossenen Direktversicherung bei Zahlung der Beiträge steuerfrei bleiben will oder die sogenannte Pauschalbesteuerung der Beiträge nach § 40b EStG fortführen möchte.
Im Regelfall ist die Pauschalbesteuerung der Beiträge für den Arbeitnehmer die günstigere Alternative. Denn die Rentenleistung aus der Versicherung wird nur in diesem Fall steuerfrei ausbezahlt. Ähnliches gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Zahlung einer Rente zusagt und diese Rentenleistung bei Pauschalbesteuerung nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert wird, § 22 Nummer 5 EStG. Arbeitnehmer können bei Ausscheiden aus dem alten Betrieb im Rahmen des § 40b EStG die sogenannte Vervielfältigungsregelung nutzen.
Die Steuerfreiheit für die Betriebsrente aus der Direktversicherung konnte der Arbeitnehmer indes nur erreichen, wenn er bis zum 30.06.2005 gegenüber seinem Arbeitgeber erklärte, dass er auf die Steuerbefreiung der Beiträge nach § 3 Nr.63 EStG verzichtet. Dieser Verzicht war formlos gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären.
Neu Beratung Rente und Steuern
Weniger Steuern, mehr Rente
- Rentensteuer Check
- Rentenspar-Beratung
- Steuerberatung Rente + Arbeit
- Klarheit in Sachen Rente und Steuern
Bei Altverträgen vor 2005 aus Direktversicherungen, die nur eine Kapitalauszahlung vorsahen, ist die Steuerbefreiung des § 3 Nr.63 EStG nicht anzuwenden. so dass eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber an sich entbehrlich war.
Steuerfreie Betriebsrente wegen der Pauschalbesteuerung
Wer sich nicht für das Recht der Fortführung der Pauschalversteuerung entschieden hat, muss seine Betriebsrente in der Auszahlphase versteuern, wenn er denn steuerpflichtig wird. Die ab 2005 neu abgeschlossenen Direktversicherungen in der betrieblichen Altersversorgung werden nachgelagert besteuert. Daher ist diese Form der Altersvorsorge für die Arbeitnehmer nicht mehr so attraktiv wie vor 2005. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass der Arbeitnehmer auf seine Betriebsrente Kranken-und Pflegebeiträge zahlen muss, wenn die Rente größer als der seit 2020 dynamisierte Freibetrag ist, dann wird schnell klar, dass man sich als Arbeitnehmer sehr genau überlegen sollte, ob man im Rahmen der Entgeltumwandlung eine betriebliche Altersversorgung betreiben möchte.
Ja, ich möchte meine Altersrente und Betriebsrente mit Hilfe von rentenbescheid24.de beantragen!
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!