Geschichte der Betriebsrente

Anfänge der betrieblichen Altersversorgung

Gesetze haben eine historische Entwicklung. Um Gesetze zu verstehen, braucht es auch einen Blick in die Vergangenheit. So auch bei der Betriebsrente. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de beleuchten in diesem Beitrag kurz die geschichtlichen Hintergründe der Betriebsrente. Wo? In unserem Renten-ABC.

Die Geschichte der Betriebsrente von den Anfängen bis zur Gegenwart. Ein kurzer Abriss, wie es mit der Betriebsrente begann. Es genügt nicht nur zu wissen, wie die Betriebsrente heute funktioniert. Nein, um die Betriebsrente in all ihren Facetten zu verstehen, braucht es einen Blick in die Vergangenheit. Vom Start bis heute.

Die Geschichte der Betriebsrente: Kennen Sie die Bruderbüchse?

Das heute bestehende Sozialversicherungssystem hat seine Ursprünge in der Zeit von Bismarck. Damals gab es kein Gesetz zur Betriebsrente, wie wir es heute kennen. Im kleinen Bundesland Saarland hat die Betriebsrente einen ihre Ursprünge.


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Saarland ist bekannt durch seinen Bergbau. Viele Menschen arbeiteten in dem 18.und 19 Jahrhundert unter zum Teil elendigen Bedingungen im Bergbau. Arbeitsschutz war ein Fremdwort. Oft gab es Verletzte und Tote. Eine Absicherung für Invalidität gab es nicht, erst mit der Einführung der ersten Rentengesetze durch Bismarck.

Der Fürst Ludwig von Nassau-Saarbrücken verordnete  am 17. Mai 1769 die Bruderbüchse. Und zwar für die Bergleute sämtlicher landesherrlicher Gruben mit Anspruch auf freie Kur und Arznei sowie Krankengeld und etwa weiter nötige Unterstützungen. Diese Bruderbüchsen, die anfanglich keine Rechtsgrundlage hatten, waren in der Hauptsache auf die Krankenunterstützung beschränkt. Mit Reglement vom 17. Oktober 1797 erfolgte unter der Bezeichnung „Knappschaftskasse bey den Nassau-Saarbrückischen und anderen Steinkohlenbergwerken, die umfassende Einführung der sogenannten Bruderbüchse.


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Sie regelte auch die Unterstützung von Invaliden, Witwen und Waisen. Damit war sie eine Art Betriebsrenteneinrichtung. Eine bekannte BAV geht auf das Jahr 1832 zurück. Es handelte sich um eine pauschal dotierte Unterstützungskasse “ Gute Hoffnungshütte“. Diese wurde zeitlich später in die MAN -Gruppe eingegliedert. Auch bei anderen Unternehmen, wie Siemens oder Krupp, gab es im 19. Jahrhundert solche betrieblichen Vorsorgeeinrichtungen.

Die Geschichte der Betriebsrente: Vor Einführung der Betriebsrentengesetzes

Vor der Einführung des Betriebsrentengesetzes gab es in vielen Einzelfällen Regelungen für Ansprüche aus einer entsprechenden Versorgung. Die Arbeitgeber haben die Zusagen abgeschlossen. Immer individuell auf den Arbeitnehmer abgestimmt. Oder aber in Tarifverträgen gab es für ein gesamtes Kollektiv für Arbeitnehmer entsprechende Regelungen. Damit gab es ein unheitliches und vor allem zerklüftetes System der angebotenen Altersvorsorgen für die Betriebsrenten.


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Die Geschichte der Betriebsrente: Vor Einführung der Betriebsrentengesetzes

Der Gesetzgeber hat ab dem Jahr 1974 mit Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Alters­versorgung (Betriebs­renten­gesetz – BetrAVG),  die Betriebsrente einheitlich geregelt. Grund war auch die von ihm hervorgerufene und selbst geschaffene Altersproblematik in der gesetzlichen Rente. Und auch das Bedürfnis nach einer einheitlichen Haftungslage durch den Arbeitgeber. Ab dem 01.01.2002 hatte der Arbeitnehmer ein gesetzliches Recht auf Entgeltumwandlung. Seit dem kann ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber eine betriebliche Alters­vorsorge verlangen. Offen war aber immer noch, was der Arbeitnehmer im Detail verlangen konnte. Dies wurde unter anderem durch Rundschreiben des Bundes­finanz­ministeriums umschrieben. Das wichtigste Rundschreiben des BMF stammte vom 17.11.2004. Seit dem 01.01.2018 gibt es eine neue erweiternde Regelung zur Betriebsrente (Betriebs­renten­stärkungs­gesetz). Wir hatten berichtet.


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Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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