Die Geschichte der Betriebsrente von den Anfängen bis zur Gegenwart. Ein kurzer Abriss, wie es mit der Betriebsrente begann. Es genügt nicht nur zu wissen, wie die Betriebsrente heute funktioniert. Nein, um die Betriebsrente in all ihren Facetten zu verstehen, braucht es einen Blick in die Vergangenheit. Vom Start bis heute.
Das heute bestehende Sozialversicherungssystem hat seine Ursprünge in der Zeit von Bismarck. Damals gab es kein Gesetz zur Betriebsrente, wie wir es heute kennen. Im kleinen Bundesland Saarland hat die Betriebsrente einen ihre Ursprünge.
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Saarland ist bekannt durch seinen Bergbau. Viele Menschen arbeiteten in dem 18.und 19 Jahrhundert unter zum Teil elendigen Bedingungen im Bergbau. Arbeitsschutz war ein Fremdwort. Oft gab es Verletzte und Tote. Eine Absicherung für Invalidität gab es nicht, erst mit der Einführung der ersten Rentengesetze durch Bismarck.
Der Fürst Ludwig von Nassau-Saarbrücken verordnete am 17. Mai 1769 die Bruderbüchse. Und zwar für die Bergleute sämtlicher landesherrlicher Gruben mit Anspruch auf freie Kur und Arznei sowie Krankengeld und etwa weiter nötige Unterstützungen. Diese Bruderbüchsen, die anfanglich keine Rechtsgrundlage hatten, waren in der Hauptsache auf die Krankenunterstützung beschränkt. Mit Reglement vom 17. Oktober 1797 erfolgte unter der Bezeichnung „Knappschaftskasse bey den Nassau-Saarbrückischen und anderen Steinkohlenbergwerken, die umfassende Einführung der sogenannten Bruderbüchse.
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Sie regelte auch die Unterstützung von Invaliden, Witwen und Waisen. Damit war sie eine Art Betriebsrenteneinrichtung. Eine bekannte BAV geht auf das Jahr 1832 zurück. Es handelte sich um eine pauschal dotierte Unterstützungskasse “ Gute Hoffnungshütte“. Diese wurde zeitlich später in die MAN -Gruppe eingegliedert. Auch bei anderen Unternehmen, wie Siemens oder Krupp, gab es im 19. Jahrhundert solche betrieblichen Vorsorgeeinrichtungen.
Vor der Einführung des Betriebsrentengesetzes gab es in vielen Einzelfällen Regelungen für Ansprüche aus einer entsprechenden Versorgung. Die Arbeitgeber haben die Zusagen abgeschlossen. Immer individuell auf den Arbeitnehmer abgestimmt. Oder aber in Tarifverträgen gab es für ein gesamtes Kollektiv für Arbeitnehmer entsprechende Regelungen. Damit gab es ein unheitliches und vor allem zerklüftetes System der angebotenen Altersvorsorgen für die Betriebsrenten.
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