Neben der gesetzlichen Rente und der privaten Rente gibt es noch die Möglichkeit, die staatlich geförderte Möglichkeit der Betriebsrente über den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. In diesem Abschnitt unseres Renten-ABC erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffen der Betriebsrente / Recht. Wir verschaffen Ihnen ein Überblick über die Betriebsrente, deren Vor-und Nachteile.
Die Betriebsrenten als Teil der Altersvorsorge dienen dazu, dass der Versicherte wegen dem gesetzlich sinkenden Rentenniveau einen Ausgleich für seine dadurch entstehende Rentenlücke im Alter zu haben. Auf Deutsch „ Mehr Geld im Portemonnaie“.
Die gesetzliche Rente reicht für die meisten Menschen in Deutschland allein nicht mehr aus, um einen gesicherten Ruhestand genießen zu können.
Betriebsrenten als Teil der Altersvorsorge: Vorteil geringer Abschlusskosten
Die Abschlusskosten für eine Betriebsrente sind oftmals günstiger als diejenigen Kosten, die beim Abschluss einer privaten Altersvorsorge entstehen.
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Betriebsrenten als Teil der Altersvorsorge: Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch die Entgeltumwandlung. Er muss nicht darauf warten, dass ihm der Arbeitgeber eine Betriebsrentenregelung anbietet.
Es besteht ein sogenannter Abschlusszwang auf eine Betriebsrente, wenn der Arbeitnehmer dies vom Arbeitgeber verlangt.
Betriebsrenten als Teil der Altersvorsorge: Was bedeutet Entgeltumwandlung?
Gehaltsumwandlung bedeutet, dass Teile Ihres Arbeitsentgeltes in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden müssen. Diesen Vorgang nennt man Entgeltumwandlung.
Entweder diese Entgeltumwandlung wird einzelvertraglich vereinbart oder durch Tarifvertrag zugelassen.
Dafür können von Ihrem Arbeitsentgelt jährlich maximal 3216€ in die Betriebsrente steuerlich begünstigt eingezahlt werden.
3126 bedeutet bezogen auf das Jahr 2019 = 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West.
Betriebsrenten als Teil der Altersvorsorge: Durchführungsweg der Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung kann für Sie nur in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds durchgeführt werden.
Deshalb nennt man diese Arten der Entgeltumwandlung auch Durchführungswege.
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Insgesamt kennt das Betriebsrentenrecht 5 Durchführungswege:
- Direktzusage (Pensionszusage),
- Unterstützungskasse,
- Direktversicherung,
- Pensionskasse und
- den Pensionsfonds.
Betriebsrenten als Teil der Altersvorsorge: Viele Rechtsgebiete mit komplizierten Regelungen
Die Betriebsrente erfasst folgte Bereiche des deutschen Rechts die zu beachten sind:
Beratung Einkommen und Rente
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
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- Betriebsrentenrecht ist Arbeitsrecht, Arbeitsgerichte sind in der Regel zuständig,
- Betriebsrentenrecht erfasst auch Sozialversicherungsrecht und damit auch das gesetzliche Rentenrecht,
- Betriebsrentenrecht ist steuerlich gefördert, also greift das Steuerrecht,
- Betriebsrentenregelungen werden durch das bürgerliche Gesetzbuch und das Versicherungsrecht gestaltet (Vertragsgestaltung der Betriebsrentenverträge) und
- Betriebsrentenrecht wird maßgeblich durch das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Aufsichtsbehörden gestaltet und geregelt.
Betriebsrenten als Teil der Altersvorsorge: schwer verständlich für den Verbraucher/ Arbeitnehmer
Wie schon erwähnt, dass Betriebsrentensystem ist ein wahres Dickicht. Schwer durchschaubar mit vielen Regelungen. Dabei stehen sich Arbeitnehmer, ihr Arbeitgeber, Versicherungen oder Pensionskassen in einem Dreiecksverhältnis gegenüber. Gute Beratung ist angesagt. Wer seine Rechte als Verbraucher und Arbeitnehmer wahrnehmen will, muss informiert sein! Viele schwarze Schafe treiben sich auf de, Markt der Betriebsrente herum. Daher sollten sich alle Versicherten viel Zeit nehmen und prüfen, was für Sie gut oder schlecht ist. Es gibt für Sie keinen Zwang eine Betriebsrente abzuschließen, außer Tarifverträge wie im öffentlichen Dienst schreiben einen Versicherungszwang vor (Stichwort:VBL-Rente des öffentlichen Dienstes).
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