Besteuerung der Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente
Seit 2005 erfolgt die Besteuerung gesetzlicher Renten als nachgelagerte Besteuerung! Gesetzliche Renten, die vor oder im Jahr 2005 begonnen haben, werden mit einem Besteuerungsanteil von 50 Prozent besteuert. Somit sind 50 Prozent der Rente steuerfrei! Wie hoch ist aber der Besteuerungsanteil einer Altersrente, die ich nach einer Rente wegen Erwerbsminderung bezogen habe? Ich habe zB. seit 2012 eine Erwerbsminderung bekommen. Diese hatte einen steuerfreien Anteil von 36 Prozent. Ab 2022 wurde dann nahtlos nach der EM-Rente meine Regelaltersrente gewährt. Gilt dann der steuerfreie Anteil der Altersrente ab Beginn der Altersrente, also nur noch 18 Prozent. Oder besteht für mich eine Art steuerrechtlicher Bestandsschutz aus steuerfreien Anteil der EM-Rente, der mir vor der Altersrente zuerkannt wurde? Eine spannende Frage! In diesem Kurzratgeber finden Sie unsere Antwort!
Wie erfolgt die Besteuerung der Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente? Ich beziehe ab dem 01.10.2022 unmittelbar nachfolgend aus meiner EM-Rente, die im Jahr 2002 begonnen hat, die Regelaltersrente! Habe ich auf die Regelaltersrente einen Besteuerungsanteil von 82 Prozent oder von 50 Prozent, wie in der Rente wegen Erwerbsminderung!
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Besteuerung der Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente: Grundsätze zur Besteuerung von EM-Renten
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nachgelagert versteuert. Wie auch Altersrenten nachgelagert besteuert werden. Das gilt auch für EM-Renten, die schon vor 2005 begonnen haben. Wird eine Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente „umgewandelt“, so gilt auch für die Altersrente die nachgelagerte Besteuerung!
Der steuerfreie Anteil einer Altersrente, die der EM-Rente nachfolgt, berechnet sich etwas anders als üblicherweise nur aus einer Atersrente berechnet würde. Die Laufzeit der EM-Rente wird bei Rentenbeginn der Altersrente mit angerechnet! Das ist dann für den betroffenen Rentner günstiger. Eines sollte aber allen Versicherten klar sein: der steuerfreie Anteil der Altersrente kann seit 2005 nie höher als 50 Prozent sein. Oder umgekehrt, der steuerpflichtige Anteil der Rente kann nie kleiner als 50% sein.
Besteuerung der Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente: Beispiel zum Klarmachen
Unser Rentner bezog im Jahr ab dem 01.01. 2012 eine EM-Rente. Als Jahresrente von 10.000€. Der steuerfreie Anteil der EM-Rente betrug 2012 = 36%. Damit lag der steuerfreie Rentenanteil fix bei 3.600€ (36 % x 10.000€).
Zum 01.01. 2022 bekommt unser Versicherter nachfolgend aus der EM-Rente eine Regelaltersrente. Die Jahresrente der Altersrente beträgt 13.000€.
Berechnung steuerfreier Anteil der Altersrente
- Steuerfreie Anteil der Altersrente beträgt im Jahr 2022 18%
- rechnerisch würde der steuerfreie Rentenanteil aus der Altersrente 2.340€ ergeben (18% x 13.000€)
Dieser neue Freibetrag ab dem 01.01.2022 wäre für unseren Rentner ein erheblicher Nachteil.
Daher wird zu Gunsten des Altersrentners anders gerechnet:
- Zeit der EM-Rentenbezugs wird angerechnet, Altersrente erhält steuerfreien Anteil, der für die EM-Rente ab 2012 gegolten hat= 36 Prozent
- Vorteil für den Versicherten: der steuerfreie Anteil der Altersrente erhöht sich rechnersich
- Berechnung des steuerfreien Anteils erfolgt aus 13.000€ und nicht aus 10.000€
- 13.000€ x 36% = 4.680€
- 4.680€ ist größer als 3.600€
Der steuerfreie Anteil an der Regelaltersrente beträgt ab dem Jahr 2022 = 4.680€!
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Besteuerung der Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente: Berechnung Steuer auf Altersrente ab 2022
Und noch eine gute Nachricht für unseren Rentner! Er wird für 2022 keine Steuern aus seiner Altersrente bei der Steuererklärung im Jahr 2023 zahlen. Die steuerlichen Pauschbeträge haben wir außer Betracht gelassen. Der Steuerfreibetrag beträgt für 2022 = 10.347€.
Denn sein zu versteuerndes Renteneinkommen wird wie folgt berechnet:
- 13.000€ Jahresrente
- abzzgl. steuerfreier Anteil 4.680€ = 13.000€ – 4680€ = 8.320€
- abzzgl Beiträge KV und Pflege mit 11% aus 13.000€ = 13.000 x 11% = 1.430€.
- Gesamtabzug:
- 13.000€ – 4.680€ -1.430€ = 6.890€
- 6.890€ liegt deutlich unter dem Grundfreibetrag von 10.347€
- keine Einkommensteuer aus 13.000€ Renteneinkommen, welches der EM-Rente nachfolgt, auch wenn in der EM-Rente steuerlich zu 100 Prozent anrechenbare Rentenerhöhungsbeiträge enthalten sind
Besteuerung der Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente!
Die aus einer EM-Rente unmittelbar nachfolgende Altersrente wird bei der Berechnung des steuerfreien Anteils zu bewertet, dass die Laufzeit der EM-Rente ihr gutgeschrieben wird. Damit erhöht sich auch der steuerfreie Anteil der Rente, wenn die Altersrente höher sein sollte, als die EM-Rente! Unser Beispiel soll Ihnen zeigen, wie das Finanzamt bei der Berechnung des steuerfreien Anteils vorgeht!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben kann!
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