Rentenhammer: Wird die abschlagsfreie Rente mit 60 eingeführt
Wieder eine neue Entwicklung im Rentenrecht! Wir die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen eingeführt? Wenn es nach dem Petitionsausschuss des Bundestages geht schon! Aber entschieden ist nichts. Was hinter der Empfehlung steht, hier in diesem kurzen Beitrag zum Nachlesen!
Rentenhammer: Wird die abschlagsfreie Rente mit 60 eingeführt? Die Petition eines betroffenen Bürger schaffte es zu einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Bundestages, der eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorschlägt!
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Rentenhammer: Wird die abschlagsfreie Rente mit 60 eingeführt: Petitionsausschuss des Bundestages
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat mit den Stimmen der Ampelkoalition und den Linken empfohlen, dass das Bundesministerium für Arbeit prüfen soll, ob eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr eingeführt werden kann.
Der Petitionsausschuss befasste sich mit einer Eingabe eines betroffenen Bürgers. Dieser hält die Einführung einer abschlagsfreien vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. LJ für dringend notwendig.
Schwerbehinderte Menschen seien körperlich und seelisch erheblich mehrbelastet als gesunde Menschen, so seine Begründung. Der Verschleiß und der Abnutzungsgrad seien um ein Vielfaches höher. Gerade im Alter sei der Belastungsgrad eines Schwerbehinderten exponentiell höher, heißt es in seiner Petition.
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Rentenhammer: Wird die abschlagsfreie Rente mit 60 eingeführt: Beschlussempfehlung
Der Petitionsausschuss stimmt der Eingabe des Petenten zu.
In der Beschlussempfehlung heißt es: „ Eine berufliche Tätigkeit von Schwerbehinderten bis zur Regelaltersgrenze, insbesondere mit zunehmendem Alter, zu einem Leidensanstieg führen kann.“ Allerdings verweist der Petitionsausschuss auch darauf, dass es bereits einen erleichterten Rentenzugang für schwerbehinderte Menschen gebe.
Schwerbehinderte Menschen können früher vorzeitig oder regulär in Rente gehen, also andere Altersrentner.
Mit Blick auf die Situation schwerbehinderter Menschen „hält der Petitionsausschuss die vom Petenten geforderte abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr gleichwohl für erwägenswert“, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags. Dabei müssten die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die langfristige Finanzierbarkeit der Rente jedoch mitberücksichtigt werden, schreiben die Ausschussmitglieder.
Rentenhammer: Wird die abschlagsfreie Rente mit 60 eingeführt: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Sollte es zu einer Einführung dieser Rente ab 60 kommen, würde dies aber nach aktuellen Rentenrecht dazu führen, dass eine Altersrente auch ohne Abschlag deutlich geringer ausfallen kann, als wenn der oder die Betroffene nach geltenden Recht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nimmt.
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Rentenhammer: Wird die abschlagsfreie Rente mit 60 eingeführt
Denn es würden ab Beginn der Rente mit 60 einfach Beitragszeiten fehlen. Das Armutsrisiko, welches bei kranken Menschen schon höher ist, würde dadurch noch mehr steigen, so unsere Einschätzung. Daher müsste hier in eine Rente mit 60 ein entsprechender Zuschlag mit eingerechnet werden.
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