Wegen Steuerbescheid 2019 – kein Grundrentenzuschlag 2021
Die Grundrente ist am 01. Januar 2021 gestartet. Von den einen als sozialpolitisches Jahrhundertwerk gepriesen, von anderen als wahres Monster der Bürokratie verschrien! Wer das neue Gesetze zur Grundrente liest, wird schnell feststellen! Sehr komplexe und schwer verdauliche Kost, die Ihnen da geboten wird. Laien werden die Grundrente, die Voraussetzungen für den Anspruch auf den Entgeltpunkte-Zuschlag, die Übergangsregelungen und die Regelungen zur Einkommensanrechnung kaum verstehen. Hier erfahren Sie, ob versicherungsfreie Zeiten eines Minijobs zu den Grundrentenzeiten gehören oder nicht!
Wegen Steuerbescheid 2019 kein Grundrentenzuschlag 2021?
Ist es wirklich so einfach, dass die deutsche Rentenversicherung den anspruchsberechtigten Grundrentnern den Grundrentenzuschlag deshalb verweigern kann?
Eines ist klar, wer den Grundrentenzuschlag erhält, muss sich eventuell Einkommen an die Grundrente anrechnen lassen. Ein Problem ist, dass das Einkommen aus 2019 so hoch ist, dass es bei der Einkommensanrechnung dazu führt, dass der Grundrentenberechtigte keinen Anspruch auf die Grundrente hat. Paradox, wenn man bedenkt, dass der betroffene Grundrentner, dass Einkommen aus 2019 gar nicht mehr hat.
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Wegen Steuerbescheid 2019 kein Grundrentenzuschlag 2021: Einkommensanrechnung kann Grundrentenzuschlag 2021 verhindern
Grundsätzlich muss die deutsche Rentenversicherung nach der Feststellung des Grundrentenzuschlages eine Einkommensanrechnung durchführen. Diese erfolgt im Rahmen des § 97a SGB VI.
Folgendes Szenario. Sie haben 2019 und 2020 noch voll gearbeitet und sind im Jahr 2021 in Rente gegangen. 2019 oder 2020 waren Jahre in denen Sie gut verdient haben. Davor leider nicht so. In dem Steuerbescheid aus 2019 und 2020 steht, dass Sie allein ein zuversteuerndes Einkommen von über 30.000€ hatten. Trotzdem ist bezogen auf die gesamten Jahre Ihre Rente sehr niedrig. Sie bekommen die Grundrente im Jahr 2021 zugebilligt.
Für die Einkommensanrechnung gilt, dass die DRV von den Finanzbehörden die steuerlichen Daten vom vorvergangenen Jahr abruft! Damit entsteht genau das Problem, dass der Zuschlagsberechtigte im Jahr 2019 über dem Einkommen für den Anspruch der Grundrente liegt. So kann der
Steuerbescheid 2019 und 2020 den Bezug der Grundrente bis einschließlich 2022 verhindern
Damit wird klar, worum es mir in diesem Beispiel geht. Ansich hätte unser Berechtigter Anspruch auf die Grundrente. Da er aber im Jahr 2019 mit über 30.000€ Einkommen sehr gut verdiente, wird er im Jahr 2021 den sicher geglaubten Grundrentenzuschlag nicht erhalten. Im Jahr 2022 wird es ihm wieder so gehen, weil er bezogen auf 2022 den Steuerbescheid 2020 als Nachweis in der Einkommensanrechnung gegen sich rechnen lassen muss.
Unter Umständen müssen Sie Jahre warten, bis Sie ihren die Grundrente erhalten.
Aber nicht weil die DRV zu langsam gearbeitet hätte, sondern weil die Einkommensanrechnung auf Grund abgerufener Steuerdaten dazu führt, dass der Betroffene erst im Jahr 2023 nach einer erneuten steuerlichen Veranlagung aus dem Jahr 2021 dann erst den Grundrentenzuschlag erhält. Weil seine Altersrente so niedrig ist, stellt ihm das Finanzamt eine Nullbescheid aus.
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Wegen Steuerbescheid 2019 kein Grundrentenzuschlag 2021: eine absurde Situation, die aber real sein kann
Unter Umständen müssen Grundrentenberechtigte zwei Jahre nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses warten, bis sie Anspruch auf die Grundrente haben können. Eine absurde Situation. Vor allem deshalb, weil das Einkommen aus 2019 und 2020 schon gar nicht mehr da ist. Also im Grunde im Jahr 2021 die gesetzliche Bedürftigkeit real vorliegt. Wir können Ihnen nicht sagen, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, diese Situation nicht zu erkennen und entsprechend gesetzgeberisch auszugestalten. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de können nur hoffen, dass es nicht so viele Anspruchsteller treffen wird!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente haben kann!
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