Grund­rente: Was steht hinter der Grund­rente

Zuschlag an Entgeltpunkte für langjährige Versicherung, § 76g SGB VI

Was ist die Grundrente? Eine Frage, die sich im Zusammenhang mit der Grundrente stellt. Das Wort Grundrente wird in vielen Zusammenhängen, Textbeiträgen, Kommentierungen usw. gebraucht! Ist es eine neue Rente? Ist es mehr ein politischer Begriff oder die Beschreibung eines Anspruchs für die Erhöhung der Rente, für Menschen die wenig Rente haben. Obwohl sie viele Jahre gearbeitet haben! Wir klären auf, was hinter dem Begriff Grundrente steht. Und wie die Grundrente zu verstehen ist! Hier in unserem Renten-ABC!

Was ist die Grundrente? Der Begriff Grundrente erscheint uns in vielen Farben. Er ist gefühlt millionenfach durch die Presse, Funk, Fernsehen und Internet gegangen. Oft sprechen die Menschen, die es betrifft von ihrer Grundrente. Oder die Frage: Habe ich Anspruch auf die Grundrente?

Was ist die Grundrente? Die Grundrente kommt zum 01.Januar 2021

Die Grundrente kommt! Am 01.Januar 2020 ist es soweit! Am 18.August 2020 ist das Grundrentengesetz vom 12.08.2020 im Bundesanzeiger veröffentlich (verkündet) worden! Mit einigen kleinen Änderungen geht das Grundrentengesetz am 01.Januar 2021 in Kraft. Ein kleiner Teil des Gesetzes schon einen Tag nach der Verkündung! Es betrifft eine Änderung im Einkommenssteuerrecht. Wir hatten berichtet!


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Die Grundrente kommt!!!

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Was ist die Grundrente? Die Wahrheit hinter dem Begriff Grundrente

Die Grundrente ist keine neue Art einer gesetzlichen Rente. Das geltenden Rentenrecht kennt drei hauptsächliche gesetzlichen Renten. Die Altersrenten, die Renten wegen Erwerbsminderung und die Renten wegen Todes.

Die Grundrente wird auch gerne als politisches Schlagwort verstanden. Im Zusammenhang mit den Koalitionsvertrag und den Verhandlungen zur Grundrente, ist die Grundrente auch politisch instrumentlisiert worden.

In Wirklichkeit steht hinter dem Begriff Grundrente die Erklärung und Beschreibung eines rentenrechtlichen Sachverhaltes. Und zwar als Grundrente in Kurzfassung! Und als Tatbestand für einen ganz speziellen Anspruch!

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

Die Grundrente ist nichts anderes als ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung! So steht es im § 76g Absatz 1 SGB VI geschrieben!

Hinter der Grundrente steht somit nichts weiteres, als dass gesetzlich Rentenversicherte,Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag an Entgeltpunkten aus langjähriger Versicherung erhalten! Damit es klappen kann, müssen die Anspruchsteller mindestens 33 Jahre bis maximal 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können!


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Was die Grundrentenzeiten sind, können Sie hier nachlesen! Das Gesetz stellt an den Anspruch auf die Grundrente hohe Hürden. Im wesentlichen müssen Sie drei Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen,
  • Sie dürfen nicht weniger als 0,3 und nicht mehr als 0,8004 EP als Grundrentenbewertungszeiten für jeweils ein Jahr ( max. 35 Jahre) erreicht haben und
  • Sie dürfen kein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 1.250€ oder für Ehepare 1.950€ haben, damit es nicht zur einer Anrechnung des Einkommens an den Zuschlag an Entgeltpunkten kommt.

Was ist die Grundrente?

Es wird sich der Begriff Grund­rente einbürgern! Und zwar für das, was wir als Juristen oder Rentenberater unter dem Zuschlag an Entgelt­punkten für lang­jährige Versicherung verstehen. Die Grund­rente ist kein eigener Rechtsbegriff in der Rente! Sie ist keine neue Rentenart. Sie ist keine neue Alters­rente!

Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf die Grundrente- Zuschlag an Entgeltpunkten auf meine Rente, habe?


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