Was ist die Grundrente? Der Begriff Grundrente erscheint uns in vielen Farben. Er ist gefühlt millionenfach durch die Presse, Funk, Fernsehen und Internet gegangen. Oft sprechen die Menschen, die es betrifft von ihrer Grundrente. Oder die Frage: Habe ich Anspruch auf die Grundrente?
Die Grundrente kommt! Am 01.Januar 2020 ist es soweit! Am 18.August 2020 ist das Grundrentengesetz vom 12.08.2020 im Bundesanzeiger veröffentlich (verkündet) worden! Mit einigen kleinen Änderungen geht das Grundrentengesetz am 01.Januar 2021 in Kraft. Ein kleiner Teil des Gesetzes schon einen Tag nach der Verkündung! Es betrifft eine Änderung im Einkommenssteuerrecht. Wir hatten berichtet!
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Die Grundrente ist keine neue Art einer gesetzlichen Rente. Das geltenden Rentenrecht kennt drei hauptsächliche gesetzlichen Renten. Die Altersrenten, die Renten wegen Erwerbsminderung und die Renten wegen Todes.
Die Grundrente wird auch gerne als politisches Schlagwort verstanden. Im Zusammenhang mit den Koalitionsvertrag und den Verhandlungen zur Grundrente, ist die Grundrente auch politisch instrumentlisiert worden.
In Wirklichkeit steht hinter dem Begriff Grundrente die Erklärung und Beschreibung eines rentenrechtlichen Sachverhaltes. Und zwar als Grundrente in Kurzfassung! Und als Tatbestand für einen ganz speziellen Anspruch!
Die Grundrente ist nichts anderes als ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung! So steht es im § 76g Absatz 1 SGB VI geschrieben!
Hinter der Grundrente steht somit nichts weiteres, als dass gesetzlich Rentenversicherte,Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag an Entgeltpunkten aus langjähriger Versicherung erhalten! Damit es klappen kann, müssen die Anspruchsteller mindestens 33 Jahre bis maximal 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können!
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Was die Grundrentenzeiten sind, können Sie hier nachlesen! Das Gesetz stellt an den Anspruch auf die Grundrente hohe Hürden. Im wesentlichen müssen Sie drei Grundvoraussetzungen erfüllen:
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