Basis­rente der Freien Demokraten

Das Gegenmodell zur „Respektrente“

Ein neuer Vorschlag aus dem Bundestag. Die freie demokratische Partei (FDP) will eine Basisrente für Deutschland einführen. Diese Basisrente ist ein Gegenkonzept zur viel kritisierten Respektrente oder auch Grundrente genannt. Sie hat nichts mit der steuerbegünstigten  Basisrente von Bert Rürup zu tun, welche schon im Angebot vorallem für Selbstständige ist. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de klären in ihrem Renten-ABC auf, um was es bei der Basisrente der freien Demokraten geht.

Die Basisrente der Freien Demokraten (FDP) soll gegen die Altersarmut wirken und gut finanzierbar sein.

Basisrente der Freien Demokraten: keine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern

Die freien Demokraten wollen mit der Basis nicht das Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung aushölen. Die Basisrente  wird von Beitragsgeldern der Versicherten als versicherungsfremde Leistung gezahlt.


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Alle Versicherten und Anspruchsberechtigten sollen nach einem langen Arbeitsleben mehr Rente erhalten als die Grundsicherung.

Basisrente der Freien Demokraten: Freibetrag in der Grundsicherung

So schlägt die FDP unter anderem vor:

  • die Einführung eines Einkünftefreibetrag in Höhe von 20 Prozent für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und
  • aus betrieblicher oder privater Vorsorge bei der Grundsicherung im Alter.

Damit könnte sich das verfügbare Einkommen stärker erhöhen als  bei der „ Respektrente“.

Die Basisrente soll bei der DRV beantragt und durch diese ausgezahlt werden. Damit entfällt für die Versicherten der Gang zum Grundsicherungsamt.

Laut  FDP fallen für ihre Basisrente  ca. 400 Millionen Euro jährliche Kosten an. Hingegen bei der Respektrente von Bundesarbeitsminister Heil, ca 5- 6 Milliarden Euro. Die Mindestrenten sollen nach der Basisrente-FDP-Modell höher als die Respektrente der SPD sein.


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Basisrente der Freien Demokraten: konkrete Bedeutung des FDP-Vorschlages in der Praxis

Die gesetzlichen Renten aus der gesetzlichen Rentenkasse werden nach geltendem Recht vollständig auf die Grundsicherung ( früher Sozialhilfe) angerechnet. Das Grundsicherungsniveau beläuft sich zur Zeit  ca. 850€ bundesweit. Dieser Betrag wird in der Zukunft wegen der Teuerungsrate steigen.

Nach der Basisrente der FDP soll ein Rentenbezieher mit 450 € Monatsrente, der noch mit  auf 400€ aus der Grundsicherung aufstockt, zukünftig 20 Prozent seiner gesetzlichen Rentenleistung als Freibetrag haben. Damit würde dem Rentner 90€ zusätzlich als Einkommen verbleiben. Daneben wären auch die Einkünfte wegen des besonderen Freibetrages für die Betriebsrente oder Riesterrente noch frei. Damit ergebe sich nach dem FDP-Rentenmodell bei 45 Jahren Arbeit ein Renteneinkommen von 1.000€. Die FDP fordert die Bedürftigkeitsprüfung. Bei dem Rentenvorschlag der SPD soll es diese Prüfung nicht geben.

Basisrente der Freien Demokraten

Durch eine Bedürftigkeits­prüfung wird ausgeschlossen, dass Bezieher von kleinen Renten, die einen gut versorgten Partner oder umfangreich geerbt haben, die  Basisrente erhalten. Die Bedürftigkeitsprüfung ist der zentrale Unterschied zum SPD-Vorschlag. Und der neue Freibetrag in Höhe von 20 Prozent und dem gesonderten Freibetrag  aus betrieblicher und privater Vorsorge des Versicherten. Damit steht die Basisrente als ein völlig anderes Modell da, wie die Respektrente von Bundes­arbeits­minister Heil von der SPD.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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