Arbeitgeber verklagen, um die volle EM-Rente zu bekommen
Es gibt eine Nahtstelle zwischen der teilweisen und vollen Erwerbsminderungsrente. Das ist der Arbeitsmarkt, oder besser gesagt die Vermittelbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekomme. Wenn mir mein Arbeitgeber einen Teilzeitjob anbietet, kann ich neben der teilweisen Rente wegen Erwerbsminderung noch bis zu 3-6 (unter 6 Stunden) neben der teilweisen EM-Rente arbeiten. Wenn mir aber mein Chef oder die Bundesagentur für Arbeit keinen Job vermitteln kann, so habe ich Anspruch auf eine volle EM-Rente. Diese nennt man dann Arbeitsmarktrente! Muss ich arbeitsrechtlich meinen Arbeitgeber zwingen, mir einen solchen Teilzeitjob anzubieten, damit die Rentenversicherung nicht die volle Rente zahlen muss? Ein Fall der durch das hessische LSG entschieden wurde!
Muss ich meinen Arbeitgeber verklagen, um die volle EM-Rente zu bekommen? Ein interessanter Fall der durch das hessische Landessozialgericht im Jahr 2019 entschieden wurde. In unserer Beratungspraxis konnten wir einer Mandantin zu einer vollen EM-Rente verhelfen, weil wir auf das Urteil des hessischen LSG verwiesen haben.
Den Arbeitgeber verklagen, um die volle EM-Rente zu bekommen: Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes
Der Grundsatz lautet: „Versicherten, die noch eingeschränkt arbeitsfähig sind, steht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu, wenn für sie der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist.“ So hat es das Hessische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 23.08.2019 entschieden (Az.: L 5 R 226/18).
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Den Arbeitgeber verklagen, um die volle EM-Rente zu bekommen: Sachverhalt der Klage
Ein 1959 geborener Bauzeichner war im öffentlichen Dienst beschäftigt. Im Jahr 2012 wurde er wegen psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen arbeitsunfähig und erhielt zunächst Krankengeld, anschließend Arbeitslosengeld. Aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung ruhte seitdem sein Arbeitsverhältnis. Der Mann beantragte eine Rente wegen Erwerbsminderung, da er nur noch drei bis weniger als sechs Stunden täglich arbeiten könne. Die Rentenversicherung bewilligte ihm eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Der Anspruchsteller müsse gegenüber seinem Arbeitgeber seinen Anspruch auf eine verkürzte Arbeitszeit geltend nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz geltend machen. Der Arbeitgeber verweigerte dies. Er könne dem erkrankten Mitarbeiter keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten.
Den Arbeitgeber verklagen, um die volle EM-Rente zu bekommen: Anspruch auf die EM-Rente ein Kurzüberblick
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird nur dann bewilligt, wenn der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer noch mindestens drei und weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
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Den Arbeitgeber verklagen, um die volle EM-Rente zu bekommen: Urteilsgründe des LSG
Der Kläger konnte nicht verpflichtet werden, seinen Arbeitgeber aufzufordern, ihm einen Teilzeitjob anzubieten, also die Verringerung der Arbeitszeit zu erhalten. Deshalb hat das LSG dem Kläger trotzdem eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gesprochen. Denn der Teilzeitarbeitsmarkt ist für den Kläger verschlossen (Arbeitsmarktrente). Das ist dann der Fall, wenn die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherung innerhalb eines Jahres keinen Arbeitsplatz anbieten können. Der Kläger konnte durch die Rentenversicherung zur Mitwirkung verpflichtet werden, eine Reduzierung der Arbeitszeit zu beantragen. Diese fehlende Mitwirkung steht einer Bewilligung der Arbeitsmarktrente nicht entgegen. Dem Kläger obliegt weder eine gesetzliche noch eine ungeschriebene Mitwirkungspflicht, seinen Anspruch auf eine Tätigkeit in Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
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