Was sind keine Grundrentenzeiten
Ich habe mindestens 35 Jahre Zeiten im Versicherungsverlauf des Rentenbescheides stehen!Für meine Altersrente für langjährig Versicherte (Rente mit 63 genannt) reichen die 35 Jahre aus. Meine Altersrente ist gering, trotz der 35 Jahre Rentenzeiten. Dann wird wohl es auch für die Grundrente reichen? So oft zu hören, wenn die Interessenten oder Kunden bei rentenbescheid24.de wegen der Grundrente anfragen. Was sind eigentlich Grundrentenzeiten? Sind diese mit der Wartezeit der 35 Jahre für eine Altersrente für langjährig Versicherte gleichzusetzen! Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sagen Ihnen, was Grundrentenzeiten sind! Hier zum Nachlesen! Was zu den Grundrentenzeiten zählt, können Sie hier nachlesen!
Was sind keine Grundrentenzeiten? Welche Zeiten zählen nach dem Grundrentengesetz nicht als Grundrentenzeiten. Kann ich sicher behaupten, dass wenn ich 35 oder 40 Jahre Rentenzeiten im Versicherungskonto stehen habe, dass ich dann einen Anspruch auf die Grundrente sicher habe?
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Eines sollte jedem klar sein, die rechtliche Einordnung der erfassten rentenrechtlichen Zeiten als Grundrentenzeiten orientiert sich an den rentenrechtlichen Zeiten die für die Wartezeit der 45 Jahre gelten. Das Wort heisst, orientieren!!! Nicht alle rentenrechtlichen Zeiten, die für die 45 Jahre Wartezeit gelten, zählen auch als Grundrentenzeiten.
Was sind keine Grundrentenzeiten: Zeiten die nicht zählen
In unserem Beitrag vom 28. Mai 2021 erläuterten wir Ihnen, was Grundrentenzeiten sind. Hier unsere Liste für die Zeiten, die keine Grundrentenzeiten sind:
- Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld 1,
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe, § 244 Abs.5 SGB VI,
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II, § 244 Absatz 5 SGB VI,
- Zeiten der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rente,
- Zurechnungszeiten im Falle der Erwerbsminderungsrente,
- Zeiten der versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung,
- Anrechnungszeiten wie Schulausbildungszeiten, Fachschulzeiten oder Hochschulzeiten,
- Kalendermonate aus Entgeltpunkten für einen Versorgungsausgleich und
- Zeiten einer nicht versicherten selbstständigen Tätigkeit.
Alle diese Zeiten, außer die letztgenannte Zeit, führen im Regelfall dazu, dass sie in die Wartezeit der 35 Jahre für eine Altersrente für langjährig Versicherte ( Rente mit 63) einberechnet werden. Für die Grundrente nach § 76g SGB VI zählen sie nicht mit dazu. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass diese rentenrechtlichen Zeiten nicht als Grundrentenzeiten zählen. Was sind keine Grundrentenzeiten?
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Was sind keine Grundrentenzeiten?
Kurz und knapp unsere Übersicht, was keine Grundrentenzeiten sind. In diesem Beitrag geht es darum, dass Sie sich orientieren können. Damit Sie vielleicht selbst erfassen-berechnen können, ob trotz der genannten Zeiten, Sie die 35 Jahre Grundrentenzeiten erreichen können. In den folgenden Beiträgen gehen wir auf Einzelfragen zu den Grundrentenzeiten ein, so zum Beispiel auf die Frage, ob Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld als anrechenbare Grundrentenzeiten zählen oder nicht. Klar dürfte aber jedem werden, der unsere kleine Übersicht liest, was keine Grundrentenzeiten sind! Glauben Sie mir eines: Der Gesetzgeber hat viele rentenrechtliche Zeiten nicht als Grundrentenzeiten bewertet. Nicht ohne Grund! Damit der Kreis der anspruchsberechtigten Betroffenen nicht zu groß wird.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente haben kann!
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