Mir fehlen Zeiten für die Grundrente: was kann ich tun
Ich beziehe eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente. Ich habe gerechnet. Für die Grundrente- Zuschlag an weiteren Entgeltpunkten reichen die Zeiten nicht aus. Ich komme nicht auf die 33 Jahre Grundrentenzeiten! Kann ich noch Grundrentenzeiten nach dem Bezug meiner Rente erwerben? Geht das oder kann ich hier nichts mehr tun!
Mir fehlen Zeiten für die Grundrente: was kann ich tun? Das Grundrentengesetz – vor allem in § 76g SGB VI- als Grundnorm für die Prüfung des Anspruches auf den Grundrentenzuschlag ist geregelt, was bei Beginn der Rente ( Altersrente oder EM-Rente oder Hinterbliebenenrente) an Voraussetzungen vorliegen muss. Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Damit unterscheiden wir zwei Fallgruppen von Rentenbezieher:
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Mir fehlen Zeiten für die Grundrente: was kann ich tun: Bestandsrentner können nachträglich keine Grundrentenzeiten erwerben
Entscheidend ist auch der Stichtag, also der Tag, an dem die Grundrente in Kraft getreten ist. 01.01.2021!
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Bestandsrentner sind solche, die schon vor dem 01.01.2021 eine Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung bekommen, können nachträhglich keine Grundrentenzeiten erwerben. Wenn diese Gruppe der Rentenempfänger zum Beispiel noch arbeitet neben der Rente, bringt dies keine zusätzlichen Grundrentenzeiten für die für sie aktuell gezahlte Rentenleistung.
Für diese Betroffenen wird es schwer werden auf die Grundrentenzeiten zu kommen, wenn diese fehlen. Natürlich sollten sie die Rentenbescheide genau auf Lücken usw. kontrollieren oder auf Zeiten, die vielleicht nicht richtig bewertet worden sind, um Grundrentenzeiten noch zu „ergattern“.
Wechsel EM-Rente in Altersrente kann Grundrente bringen
Glück im Unglück können zum Beispiel Erwerbsminderungsrentner haben, die zwar aus ihrer laufenden Rente keine Grundrente erhalten können, aber eventuell aus der später folgenden Altersrente. Denn dann werden die durch die Zurechnungszeit verdrängenden rentenrechtlichen Zeiten, die Verdienstzeiten oder Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (Fallgruppe der rückwirkend bewilligten EM-Rente mit früheren Leistungsfall) in der späteren Altersrente als Pflichtbeitragszeiten erfasst. Diese widerrum anrechenbare Grundrentenzeiten sind.
Mir fehlen Zeiten für die Grundrente: was kann ich tun: Neurentner
Bei den Neurentner ist die Sachlage eine andere. Der individuelle Rentenbeginn ist der Stichtag für die Grundrente- Zuschlagsprüfung. Wenn also bei einem Neurentner- der am 01.10.2021- die Altersrente beziehen könnte, die 33 Jahre oder günstigstenfalls die 35 Jahre (Höhe des Zuschlags ist in dieser Variante der Höchste) noch nicht erreicht haben, dann wäre zu prüfen oder gar zu empfehlen, den Rentenbeginn auf ein späteres Datum zu verlegen. Vorher muss natürlich geprüft werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen für die 33-35 Jahre gegeben sind und wie hoch Summe aller erwirtschaften Entgeltpunkte ( nicht persönlichen Entgeltpunkte) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns wäre- immer im Blick die gesetzlich festgelegten Höchstwerte an maximal jährlich durchschnittlichen Entgeltpunkten.
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Spannend wird aus sein, ob das Jobcenter den Hartz-IV Berechtigten in einer frühestmögliche Altersrente mit 63 Jahren schicken kann, wenn möglicherweise der Betroffene dann seinen möglichen Rechtsanspruch auf die Grundrente verliert, weil er genau zu diesem Zeitpunkt die 33 Jahre noch nicht erreicht hat. Dann stellt sich spannenderweise auch noch die Frage, ob die Jobcenter den Berechtigten beraten müssen, wie die Rechtslage ist. Im Hinblick auf eventuelle Amtshaftungsansprüche der Jobcenter oder Ansprüche aus dem sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch eine noch völlig ungeklärte Rechtslage! Mir fehlen Zeiten für die Grundrente: was kann ich tun?
Neurentner ist daher dringend anzuraten, bevor sie ihren Rentenantrag stellen, genau zu prüfen, ob sie mit ihren individuellen Vorgaben aus ihrem Versicherungsleben einen möglichen Anspruch auf die Grundrente erfüllen oder nicht. Es kann sich lohnen, dass diese Betroffenen vielleicht ein Jahr weiterarbeiten und dann 150€ mehr Rente haben, weil sie die Grundrente bekommen.
Mir fehlen Zeiten für die Grundrente: was kann ich tun?
Bestandsrentner werden es oft schwer haben die Grundrente zu beziehen, wenn Zeiten fehlen. Nachträglich (also nach dem Beginn der Rente) können Grundrentenzeiten nicht erworben werden. Nur die Gruppe der EM-Rentner könnte profitieren. Neurentner sollten genau prüfen, ob es sich nicht lohnt besser den Rentenantrag später zu stellen, weiter zuarbeiten und dann bei späterem Rentenbeginn den Zuschlag an Grundrente zu bekommen. Es könnte sich lohnen!
Ja, ich möchte meine Grundrente berechnen lassen!
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