Kann mir der Reha-Arzt meine EM-Rente wegnehmen
Das Thema Rente wegen Erwerbsminderung ist spannend. Viele Mythen und (Falsch)-Vorstellungen ranken sich um die Erwerbsminderungsrente. Unter anderem die Frage, ob mir der Reha-Arzt der Deutschen Rentenversicherung meine bewilligte EM-Rente wieder wegnehmen kann.
Kann mir der Reha-Arzt meine EM-Rente wieder wegnehmen? Ich (Rentenberater Peter Knöppel) habe am 23. Juni 2023 eine Anfrage über rentenbescheid24.de hereinbekommen. Das Thema: “ kann mir der Reha-arzt meine mir zuerkannte Erwerbsminderungsrente wieder wegnehmen. Ich beziehe bis zum Jahr 2025 eine befristete Erwerbsminderungsrente und soll jetzt in Kürze in eine medizinische Reha gehen, welche durch die Deutsche Rentenversicherung angeordnet wurde. Ich habe Befürchtung, dass der Reha- Arzt mir meine Erwerbsminderungsrente wegnimmt.“ Kann dies wirklich geschehen? Antwort von rentenbescheid24.de. Zwei Dinge sind zu betrachten.
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Kann mir der Reha-Arzt meine EM-Rente wegnehmen: Reha Arzt kann Rente nicht wegnehmen nur die Rentenversicherung kann dies tun
Ein Reha-arzt kann niemals eine Erwerbsminderungsrente erkennen, denn er hat keine gesetzliche Befugnis einen Rentenbescheid zu ändern oder gar aufzuheben. Das kann nur die zuständige Rentenversicherung, welche den EM-Rentenbescheid ausgewiesen hat. Die zuständige Rentenversicherung muss um die einmal bewilligte Rente abzuerkennen, ihren Bescheid wieder aufheben. Oder wenn die Rente befristet ist, die beantragte Weitergewährung nicht bewilligen.
Kann mir der Reha-Arzt meine EM-Rente wegnehmen: Reha Arzt kann anderes Leistungsniveau feststellen
Was unsere Fragstellerin meint, ist aber sicher etwas anderes. Kann der Reha-Arzt möglicherweise in der Reha ein anderes Leistungsvermögen zu Ungunsten der EM-Rentnerin feststellen, also dass nicht mehr die volle Erwerbsminderung vorliegt, sondern nur noch die teilweise Erwerbsminderung. Oder vielleicht sogar wieder ein vollschichtiges Leistungsvermögen im Rahmen der Reha-Maßnahme durch den Arzt festgestellt wird.
Frank Weise: Rentenberater und Spezialist in Sachen EM-Rente sagt: Eine medizinische Reha-Maßnahme birgt das Risiko, dass eine einmal zuerkannte Erwerbsminderung auf Grund einer speziellen Erkrankung durch den Arzt anderes bewertet werden kann! Frank Weise empfiehlt daher allen Versicherten die eine Reha antreten sollen, dass diese sich gut vorbereiten!
Letzten Endes kommt es auf den Reha Entlassungsbericht an, denn dieser bildet objektiv durch die Reha Ärzte in der Reha-Maßnahme festgestellte Leistungsvermögen des oder der Versicherten ab
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Es kanntatsächlich so sein, dass sich das Leistungsvermögen möglicherweise verbessert hat. Dann kann es sein, dass die bewilligte Erwerbsminderungsrente tatsächlich in Gefahr ist!
Kann mir der Reha-Arzt meine EM-Rente wegnehmen! Reha-Coaching oder Reha-Begleitcoaching buchen
Die Rentenberater von rentenbescheid24.de und unsere Fachexperte Rentenberater Frank Weise sagen: “ Bevor Sie ein Reha-Maßnahme antreten, bitte mit Ihren Ärzten sprechen. Passt die Reha-Maßnahme überhaupt zu meinen aktuellen Gesundheitsgeschehen, bin ich überhaupt rehafähig. Wenn ja, sollten Sie sich auf eine solche Reha-Maßnahmen vorbereiten. Wir bieten auf unserer Internetseite rentenbescheid24.de entsprechende Coachings an.
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Im Fazit bleibt es grundsätzlich dabei, dass durch eine medizinische Reha-Maßnahme die einmal bewilligte Erwerbsminderungsrente in Gefahr sein kann.
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