Was tun, wenn die beantragte EM-Rente abgelehnt wurde
Ich habe meine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt. Seit Monaten warte ich auf eine Entscheidung! Der Bescheid ist gekommen. Mein Antrag wurde abgelehnt. Oder ich habe nicht die beantragte volle EM-Rente erhalten, sondern nur die teilweise EM-Rente! Was auch häufig vorkommt, dass die erste befristete EM-Rente wieder nur befristet auf Grund meines Weiterbewilligungsantrages gewährt wurde. Soll ich jetzt Widerspruch einlegen oder nicht? Macht dies überhaupt Sinn für mich! Oft ist zu lesen, dass man besser keinen Widerspruch einlegt und später einen neuen Antrag stellt, man solle doch auch an die Mitarbeiter der Rentenversicherung denken, die so überlastet sind?! Hier unsere Antwort auf diese Fragen mit dem Hintergrund der Erfahrung aus tausenden EM-Rentenverfahren.
Was tun wenn die beantragte EM-Rente abgelehnt wurde? Soll ich Widerspruch einlegen oder nicht!
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Was tun wenn die beantragte EM-Rente abgelehnt wurde: Widerspruch Ihr gutes Recht
Die Frage, ob Sie gegen den Bescheid wegen dem abgelehnten EM-Rentenantrag Widerspruch einlegen, müssen Sie entscheiden. Dies ist klar!
Aber eines darf niemals Grundlage einer Entscheidung sein, wenn sie den Widerspruch nicht einlegen! Das Sie damit der Deutschen Rentenversicherung einen Gefallen tun, weil diese überlastet ist oder nicht!
Frank Weise sagt: Der Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung ist Ihr gutes Recht!
Ihr Gutes Recht! Was verbirgt sich dahinter? Jede behördliche Entscheidung, die in die Rechte des Betroffenen eingreift, darf und muss sogar überprüft werden. Dies ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der sich auch aus der sogenannten Gewaltenteilung ableitet. Der Gesetzgeber hat in verschiedenen Verfahrensordnungen dem Bürger die Möglichkeit eingeräumt, gegen Entscheidungen der Behörde das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen. Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Mit dem Widerspruch räumen Sie der Behörde/ Rentenversicherung die Möglichkeit ein, ihr eigenes Verfahren und ihre Entscheidung über einen Antrag zu überprüfen. Dies ist eine Art Selbstkontrolle. Deshalb sollten Sie bei ihrem Entschluss gegen die Entscheidung der Rentenversicherung Widerspruch oder nicht einzulegen, niemals davon ausgehen, dass sie der Rentenversicherung damit einen Gefallen tun oder nicht. Auch wenn es der Rentenversicherung nicht passt, oder ein Mitarbeiter sagt, sie haben eh keine Chance, nein auch dann dürfen Sie Widerspruch einlegen.
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Denn wenn ein Mitarbeiter der Rentenversicherung dem Betroffenen sagt, dass er mit seinem Widerspruch nicht durchdringt, keine Chance hat, dann würde ich immer misstrauisch werden und mich fragen, woher weiß der Mitarbeiter dies eigentlich, hat er vielleicht etwas zu verbergen, hat er nicht selbst ordentlich ermittelt.
Was tun wenn die beantragte EM-Rente abgelehnt wurde: Widerspruch einlegen
Wenn eine beantragte EM-Rente abgelehnt wurde, ist dies ein massiver Eingriff in die Rechte des oder der Betroffenen. Oft stehen hinter einer solchen Entscheidung auch finanzielle Existenzen. Der Betroffene hat nur die eine Chance zu überprüfen, dass die Entscheidung der Rentenversicherung mit dem geltenden Recht übereinstimmt. Der Widerspruch. Nur mit dem Widerspruch kann der Antragsteller herausfinden, ob die behördliche Entscheidung richtig oder falsch ist. Oft schließt sich die Rentenversicherung im Widerspruchsverfahren den Argumenten des Betroffenen an und gibt ihm die EM-Rente. Was wäre passiert, wenn er oder sie keinen Widerspruch eingelegt hätten?
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Als versierte Rentenberater und Rechtsanwälte im Bereich gesetzliches Rentenrecht haben wir in tausenden EM-Rentenfällen umfangreiche Erfahrung sammeln können. Unsere Erfahrung sagt uns, dass ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid EM-Rente oder andere Entscheidung oft Sinn macht. Im Abhilfeverfahren erkannt dann oft die DRV die beantragte Rente an. Dann hat der Betroffene alles richtig gemacht.
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Wir sagen! Legen Sie Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid EM-Rente ein. Was haben Sie eigentlich zu verlieren? Nicht Sie müssen nachweisen, dass die Rentenversicherung eventuell eine falsche Entscheidung getroffen hat, sondern die Rentenversicherung muss sich im Widerspruchsverfahren nach umfassender erneuter Prüfung erklären und darlegen, dass ihre Entscheidung richtig oder vielleicht auch falsch ist.
Was tun wenn die beantragte EM-Rente abgelehnt wurde!
Der Widerspruch gegen einen ablehnenden EM-Rentenbescheid ist Ihr gutes Recht. Dieses Recht darf niemand hinterfragen. Ob der Widerspruch für Sie im Einzelfall Sinn macht oder nicht, sollte bei der Frage, ob ich einen Widerspruch gegen die Entscheidung einlege, nicht ausschlagend sein. Oft ergibt sich aus der Akteneinsicht nach eingelegten Widerspruch für den Betroffenen mit der entsprechenden Klarheit, warum die Rentenversicherung so entscheiden hat, wie es im Bescheid steht. Für die Rentenversicherung ist der Widerspruch eine Art Selbstkontrolle ihrer eigenen Entscheidung. Sie sollte mit der Entscheidung ihres Versicherten Widerspruch einzulegen, respektvoll umgehen. Denn die Selbstkontrolle hilft auch der Rentenversicherung, aus eigenen Fehlern zu lernen.
Ja, ich möchte gegen den Ablehnungsbescheid EM-Rente Widerspruch einlegen!
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