Warum aus einer EU-Rente eine EM-Rente wurde
Der seltsame Wandel einer gesetzlichen Rente. Ende 2016 war das Geburtsdatum der Flexirente, wie wir sie aktuell ( 2022) kennen. Viele Rechtsänderungen zum Thema Flexibilisierung des Renteneintritts (z.B. besondere Beitragsleistungen für den Ausgleich einer Rentenminderung bei in Anspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen) traten im Jahr 2017 in Kraft. Eine Änderung, die immer wieder für Verwirrung stiftete wurde auch durch das Flexirentengesetz in Gang gesetzt. Der seltsame Wandel der nach dem alten Recht bewilligten EU-Rente in einer EM-Rente! Welche Auswirkungen hatte diese Regelung auf die vor 2001 bewilligte Rente wegen Erwerbsunfähigkeit? In diesem Beitrag können Sie es nachlesen!
Viele Rentenbezieher einer EU-Rente nach alten Recht bekamen im Jahr 2017 einen Rentenbescheid und fragten sich, warum aus einer EU-Rente eine EM-Rente wurde? Eine Frage, die den Rentenberatern und Rechtsanwälten vom Team rentenbescheid24.de immer wieder vorkommt!
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Warum aus einer EU-Rente eine EM-Rente wurde: Das Flexirentengesetz vom 08.12.2016 regelte die Namensänderung
Das Flexirentengesetz- genauer der Artikel 1 Nummer 38- regelte, dass ab dem 01.07.2017 folgende Renten als EM-Rente nach dem Recht aus 2001 gelten:
- Rente wegen Berufsunfähigkeit als Rente wegen teilweiser EM-Rente und
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit als Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Mit dieser Neuregelung wurden vor allem eigenständige Hinzuverdienstregelungen für die „alten“ Renten vor 2001 hinfällig. Für Befristungen wegen Arbeitsmarktrenten gilt der § 314b SGB VI.
Wegen dem Hinzuverdienst, welcher an die alte BU-Rente oder EU-Rente anzurechnen ist, gelten seit dem 01.07.2017 die Regelungen des § 96a SGB VI für die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung oder volle EM-Rente!
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Warum aus einer EU-Rente eine EM-Rente wurde: Wirkung der Namensänderung
Die Bezeichnung der Rentenart änderte sich mit der vorgenannten Regelung und die Regelungen zum Hinzuverdienst. Ab dem 01.01.2017 wurden:
- aus der alten BU-Rente (Rechtsstand bis zum 31.12.2000) die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und
- aus der alten EU-Rente (Rechtsstand bis zum 31.12.2000) die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Frank Weise: Die Berechnung der EU-Rente aus der ab 2017 eine EM-Rente wurde änderte sich mit § 302b Absatz 2 SGB VI nicht. Es wurde kein Abschlag in die EM-Rente ab 2017 einberechnet, wie es bei Renten wegen Erwerbsminderung, die nach dem 31.12.2000 bewilligt wurden, geschehen ist. Nur die Bezeichnung der EU-Rente änderte sich in Rente wegen voller Erwerbsminderung!
Die Änderung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit führt im Rahmen des § 302b SGB VI nicht zu einer Änderung der Höhe der Rente, soweit diese sich nicht aus anderen Gründen ergeben kann.
Warum aus einer EU-Rente eine EM-Rente wurde!
Die Änderung im Flexirentengesetz sorgte und sorgt für viel Verwirrung! Viele Betroffene denken, dass sie nunmehr keinen Anspruch mehr auf Ihre BU-Rente oder EU-Rente nach altem Recht hätten. Dies stimmt so nicht! Denn die alte BU-Rente oder alte EU-Rente, die bewilligt worden sind, gelten „nur“ als teilweise EM-Rente oder volle EM-Rente, und werden unter dieser Bezeichnung auch so weiter geleistet.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben kann!
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