Warum sich die Rente mit 63 von selbst abschafft
Oft zu hören und zu lesen – Die Rente mit 63 soll abgeschafft werden! Politische Strömungen innerhalb der CDU/CSU oder auch in anderen Parteien und Lobbyverbänden fordern dies. Diese Forderungen erzeugen unnötige Unruhe und Mißtrauen gegenüber der Rentenversicherung. Dabei schafft sich die Rente mit 63 doch von selbst ab. Zumindestens die Variante der Altersrente mit 63 die seit dem 01.07.2014 auf dem Rentenmarkt angeboten wird. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit und dem Rentenbeginn ab dem Geburtsjahrgang 1952 mit Vollendung des 63. Lebensjahres und pro Jahr späteren Geburtsjahrgäng dann um jeweils 2 Kalendermonate späteren Rentenbeginn. Diese Regelung ist eine Übergangsregelung und endet spätestens mit dem Geburtsjahrgang 1964.
Warum sich die Rente mit 63 von selbst abschafft? Ganz einfach, weil der § 236b SGB VI als Übergangsregelung seit dem 01.Juli 2014, die bis dahin geltende Fassung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (seit 2012 im Katalog der Altersrenten überhaupt erst aufgenommen) gelöst hat. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde am 01.01.2012 als neue Altersrentenart vor der Regelaltersrente eingeführt. Diese Altersrente bekam ab 2012 der Versicherte, der das 65. Lebensjahr vollendet hat und 45 Jahre Wartezeit nachweisen konnte.
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Am 01.07.2014 (dies war der Erfolg der damaligen Ministerin Nahles) wurde gleichzeitig mit der Mütterrente 2 die neue Version der Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Für die Geburtsjahrgänge bis 1952 galt ein Rentenbeginn mit Vollendung des 63. Lebensjahres. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis zum 31.12.1963 wird das Lebensalter für den Rentenbeginnum jeweils 2 Kalendermonate späteren Geburtsjahrgang angehoben.
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Ab dem Geburtsjahr 1964 gilt wieder die Regelung des § 38 SGB VI. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 45 Jahren Wartezeit.
Warum sich die Rente mit 63 von selbst abschafft: Rente mit 63 ist nicht gleich Rente mit 63
Im Volksmund hat sich die Rente mit 63 „eingebürgert“. Die Rente mit 63 erfasst je nach Sichtweise des einzelnen betroffenen Menschen folgende Altersrenten:
- die Altersrente für langjährig Versicherte,
- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen!
Peter Knöppel sagt: Die Rente mit 63 und 35 Jahren Wartezeit schafft sich nicht ab!
Die Überschrift in diesem kleinen Beitrag betrifft nur die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in der Fassung vom 01.Juli 2014. Diese Altersrentenart deren Rentenbeginn in § 236b SGb VI geregelt ist, schafft sich durch Zeitablauf ab den Beburtsjahrgang 01.01.1964 von selbst ab! Warum sich die Rente mit 63 von selbst abschafft?
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Die Altersrente mit 63 und 35 Jahren ist von dieser Regelung nicht betroffen!
Warum sich die Rente mit 63 von selbst abschafft
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in der Fassung vom 01.07.2014 (Übergangsregelung § 236b SGB VI) schafft sich mit Zeitablauf von selbst ab. Es bedarf daher keiner unnötigen Forderungen diese Altersrente abzuschaffen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen wieder abzuschaffen und dafür dann nochmals neue Übergangsregelungen zu schaffen, ist verfassungsrechtlich nicht durchführbar. Die normale Rente mit 63- Altersrente für langjährig Versicherte und 35 Jahre Wartezeit- hat bei frühestmöglichen Rentenbeginn schon aktuell hohe Abschläge. Diese steigen bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren auf 14,4 % an. Die Altersrente für langjährig Versicherte steht nach aktueller Lage (28.06.2021) nicht zu Diskussion.
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