Warum gibt es eigentlich die Hinterbliebenenrente
Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Hinterbliebenenrente! Sei es als Witwen-oder Witwerrente oder als Waisenrente. Daneben vielleicht auch noch als gesetzliche Unfallhinterbliebenenrente! Was für viele Betroffene völlig normal ist, die monatliche Rentenzahlung der Hinterbliebenenrente! Warum zahlt eigentlich die gesetzliche Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente! Was ist der gesetzgeberische Grund dafür. Es geht in diesem Beitrag nicht um die Anspruchsvoraussetzungen der möglichen Hinterbliebenenrente! Hier die Antworten auf die grundsätzliche Frage zum Verständnis, warum der Gesetzgeber eine Hinterbliebenenrente zahlen will!
Warum gibt es eigentlich die Hinterbliebenenrente? Wieso zahlt die Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente? Man könnte doch auch sagen, wenn der Ehepartner oder eingetragene Lebenspefährte gestorben ist, sind seine Rentenansprüche weg, sie kommen der Versichertengemeinschaft zu Gute. So einfach ist es aber nicht! Hinter der Zahlung einer Hinterbliebenenrente steckt ein wichtiger Grund!
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Warum gibt es eigentlich die Hinterbliebenenrente: Tod des Ehepartners- Familienrecht wirkt nach
Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sind untereinander zum Unterhalt verpflicht. Damit mein die gesetzliche Regelung aus dem Familienrecht aber nicht einen reinweg finanziellen Unterhaltsanspruch der Eheleute/ Partnerschaften untereinander, sondern einen Naturalunterhaltsanspruch. Dieser Anspruch wirkt sich bei Millionen Familien,Ehen und Partnerschaften so aus, dass die Eheleute zum Beispiel für einander da sind, einkaufen gehen, Wertgegenstände anschaffen, oftmals ein gemeinsames Konto betreiben, Miete der gemeinsamen Wohnung zahlen, Kredite aufnehmen oder bezahlen. Damit gegenseitig die Kosten des Lebens gemeinsam tragen. Und zwar immer auch nach dem Gesichtspunkt der finanziellen Leistungsfähigkeit. Oftmals ist es so, dass ein Ehepartner oder Lebenspartner weniger verdient und dafür aber für die Erziehung der Kinder verantwortlich ist.
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Wenn es zu einer Scheidung-Trennung außerhalb des Todes käme, würden die Eheleute untereinander verschiedene Ansprüche haben, wie Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und eventuell Wertausgleich im Zugewinn. Tritt der Tod ein, fallen solche Ansprüche ausser der erbrechtliche Anspruch nach § 1371 BGB einfach defacto ersatzlos weg. Damit der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner nicht ohne einen Ausgleich für den Verlust des durch das Familienrecht statuierten Unterhaltsanspruches gegenüber dem verstorbenen Ehegatten da steht, gibt es quasi als Ersatz für dessen Wegfall die Hinterbliebenenrente.
Peter Knöppel: Die Hinterbliebenenrente hat die Funktion des Unterhaltsersatzes. Einkommen des verstorbenen Ehepartners als Unterleistung fällt durch dessen Tod weg, dafür gibt es dann die Hinterbliebenenrente- wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind!
Warum gibt es eigentlich die Hinterbliebenenrente!
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente hat Unterhaltsersatzfunktion. Die Deutsche Rentenversicherung, deren Regionalträger oder die DRV Knappschaft-Bahn-See treten nach dem Tod ihres Versicherten (quasi) in dessen Stellung als Unterhaltsverpflichteter ein. Denn die Hinterbliebenenrente soll anfallenden Unterhaltsverlust durch den Tod des Ehepartners ausgleichen. Damit wird auch klar, war es bei einer Witwenrente oder Witwerrente zum Beispiel viel komplexere Regelungen zur möglichen Anrechnung von Einkommen gibt, wie bei der Altersrente.Ist der überlebende Ehepartner oder Lebenspartner aus eigenen Kräften in der Lage für seinen Unterhalt zu sorgen, so kann sich eigenes Einkommen auf die Höhe der Hinterbliebenenrente auswirken!
Ansprüche vom Ex-Partner
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