Was ist eigentlich die Zurechnungszeit bei einer EM-Rente
Die gesetzliche Rente ist für die meisten aller Arbeitnehmer und Versicherten in Deutschland im Alter die wichtigste Einnahmequelle. Für EM-Rentner ist die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung als Erwerbsersatzeinkommen auch eine wichtige Rentenquelle. Die Zurechnungszeit ist Teil der monatlichen Rente. In diesem Beitrag sagen wir Ihnen, was die Zurechnungszeit ist und welche Funktion sie erfüllt.
Was ist eigentlich die Zurechnungszeit bei einer EM-Rente? Das Thema Rente wegen Erwerbsminderung ist für viele Menschen sehr wichtig. Es geht nicht nur um die Frage, ob Betroffene eine EM-Rente erhalten können, sondern auch um die Frage, wie hoch die EM-Rente ausfällt. Und da spielt die Zurechnungszeit eine wichtige erhebliche Rolle.
Was ist eigentlich die Zurechnungszeit bei einer EM-Rente: Was ist die Zurechnungszeit?
Ganz einfach gesagt: Die Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer EM-Rente ab dem Eintritt der für sie maßgebenden Erwerbsminderung hinzugerechnet wird.
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Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Eintritt der für die Rente maßgebenden Erwerbsminderung und endet nach § 59 SGB VI spätestens mit Erreichen des 67. Lebensjahres-die neue Regelaltersgrenze. § 253a SGB VI regelt aus Übergangsvorschrift zum Endtermin der Zurechnungszeit auf Grund des schrittweisen Anstiegs der Regelaltersgrenze noch andere Endzeitpunkte. Beginnt die EM-Rente im Jahr 2024 so endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 1 Kalendermonat. Beginnt eine Rente wegen Erwerbsminderung ab dem 01.01.2031 so endet die Zurechnungszeit mit dem vollendeten 67. Lebensjahr, also der neuen Regelaltersgrenze, die ab 2031 gilt.
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Was ist eigentlich die Zurechnungszeit bei einer EM-Rente: Beispiel Beginn und Ende Zurechnungszeit
Diese Beispielsrechnung zeigt Ihnen, wann die Zurechnungszeit beginnt und endet.
Beispiel
Max ist am 31.12.2023 45 Jahre alt geworden. Er ist seit dem 01.01.2024 voll erwerbsgemindert und erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Max erhält bis zum Ablauf des 66. Lebensjahres und 1 Kalendermonat, eine Zurechnungszeit anerkannt, denn seine EM-Rente beginnt im Jahr 2024, § 253a SGB VI.
- 01.01.2024 Beginn Zurechnungszeit für Max
- 31.01.2046 Ende der Zurechnungszeit für Max ( Ablauf 66 Jahre und 1 Kalendermonat.
Was ist eigentlich die Zurechnungszeit bei einer EM-Rente: Funktion der Zurechnungszeit
Die Zurechnungszeit hat zwei wichtige Funktionen, die Auswirkungen auf die Höhe einer EM-Rente und den Anspruch auf eine Altersrente haben können.
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Der Gesetzgeber fingiert mit der Anerkennung der Zurechnungszeit, dass Max nach seinem bis zum 31.12.2023 festgestellten Durchschnitt an Entgeltpunkten aus der Gesamtleistungsbewertung weiterarbeitet. Dies aber nur ganz grob gesagt. Genauer wird es so ausgedrückt:
“ Die Zurechnungszeit wird als beitragsfreie Zeit nach der Gesamtleistungsbewertung gemäß den §§ 71 ff. SGB VI mit dem vollen Gesamtleistungswert entweder aus der Grundbewertung (§ 72 SGB VI) oder aus der Vergleichsbewertung (§ 73 SGB VI) abgegolten.“
Die Zurechnungszeit hat somit einen im Einzelfall nicht unerheblichen Anteil an der Höhe einer Rente wehen Erwerbsminderung.
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Was das bedeutet, erklärt Ihnen unser Rentenexperte Rechtsanwalt Peter Knöppel in einem anderem Video. Wenn es um die Frage geht, wie hoch eine EM-Rente mit oder ohne Zurechnungszeit ist.
2. Auswirkung auf die Wartezeit 35 Jahre
Die Zurechnungszeit kann für die 35 Jahre Wartezeit einer späteren Altersrente wichtig sein, denn Kalendermonate von Rentenbezug mit Zurechnungszeit gelten als anrechenbare Wartezeiten für die 35 Jahre. Sie sind damit wichtig für eine mögliche Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Die Zurechnungszeit ist keine anrechenbare Grundrentenzeit und wird auch nicht an die Wartezeit der 45 Jahre angerechnet.
Was ist eigentlich die Zurechnungszeit bei einer EM-Rente?
Die Zurechnungszeit ist eine wichtige rentenrechtliche Zeit. Für deren Kalendermonate erhalten EM-Rentenbezieher zusätzliche Entgeltpunkte aus beitragsfreien Zeiten. Die Zurechnungszeit kann somit maßgeblichen Einfluss auf die Höhe einer EM-Rente haben. Die Zurechnungszeit wurden ab Rentenbeginn 2019 deutlich verlängert. Diese Verlängerung führte dazu, dass EM-Rente ab Bewilligung 2019 im Schnitt 100€ höher ausfielen, als vor 2019 begonnene EM-Renten.
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