Ein Überblick über die Erwerbsminderungsrenten
In Deutschland gibt es drei Arten von gesetzlichen Renten, die Altersrente, die Renten wegen Todes und die Renten wegen Erwerbsminderung. Letztere sind im wesentlichen in zwei gesetzlichen Vorschriften geregelt, zum einem in § 43 SGB VI und § 240 SGB VI. Bei dieser Rentenart dürfte es nach der Anzahl der jährlich bewilligten EM-Renten um die kleinste der drei gesetzlichen Renten handeln. Im Jahr 2022 sind ca. 172.000 Renten wegen Erwerbsminderung bei knapp über 338.000 gestellten Anträgen. Jede zweite Rentenantrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung wurde 2022 abgelehnt. In diesem Beitrag geht es für Sie, um einen Überblick, welche Arten von Erwerbsminderungsrente es in Deutschland eigentlich gibt.
Ein Überblick über die Erwerbsminderungsrenten. Ich fange einfach mal mit der Begriffsanalyse an und wie Erwerbsminderungsrenten gerne auch bezeichnet werden.
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Ein Überblick über die Erwerbsminderungsrenten: typisch verwendete Bezeichnungen für die Rente wegen Erwerbsminderung
Das gesetzliche Rentenrecht bezeichnet sie ( die Rente) als Rente wegen Erwerbsminderung. Sie ist ein der drei gesetzlich genannten Rentenarten, neben der Alters-und Rente wegen Todes.
Im Volksmund, in der Presse, im Internet und in den Foren wird die Rente wegen Erwerbsminderung wie folgt bezeichnet:
- Frührente,
- Invalidenrente, gab es früher mal als Gesetzesbezeichnung, gibt es aber aktuell ( 2023-2024) nicht mehr,
- Erwerbsunfähigkeitsrente, gibt es seit dem 01.01.2001 nicht mehr, bewilligte Erwerbsunfähigkeitsrenten soweit diese noch gezahlt werden, werden seit einer Rechtsänderung als Rente wegen voller Erwerbsminderung bezeichnet,
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- Berufsunfähigkeitsrente, gibt es seit dem 01.01.2001 nicht mehr, bewilligte Berufsunfähigkeitsrenten werden soweit sie noch geleistet werden, auf Grund einer Rechtsänderungen als Renten wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit bezeichnet,
- EM-Rente,
- Erwerbsminderungsrente- ist Rente wegen Erwerbsminderung
- Teil-Erwerbsminderungsrente und
- Voll-Erwerbsminderungsrente…..
Nach deutschem Recht gibt es diese oft „verwirrend“ bezeichneten Renten nicht. So kann der Begriff Frührente auch gerne mit einer vorgezogenen Altersrente verwechselt werden. Eine Frührente kennt das SGB VI nicht.
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Ein Überblick über die Erwerbsminderungsrenten: Welche Arten von Erwerbsminderungsrenten kennt das Sozialgesetzbuch Nummer 6?
Das SGB VI kennt drei Arten von Renten wegen Erwerbsminderung.
- die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- die Rente wegen voller Erwerbsminderung und
- die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit als Auslaufmodell für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 01.01.1961.
Die sogenannte Arbeitsmarktrente ist keine Rente wegen voller Erwerbsminderung, sondern wird als (bitte so verstehen) volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Bei der Arbeitsmarktrente liegt keine volle Erwerbsminderung vor, sondern nur teilweise Erwerbsminderung. Sie wird aber wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt, obwohl keine volle Erwerbsminderung vorliegt. Die Erwerbsunfähigkeits-oder Berufsunfähigkeitsrente nach dem Recht vor dem 01.01.2001 werden nach § 302b SGB VI entweder als Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezeichnet.
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Ein Überblick über die Erwerbsminderungsrenten
Sie sehen, so einfach ist es nicht. Das Gesetz kennt für die Erwerbsminderungsrente im Wesentlichem nur drei Begriffe. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI.
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