Befristete Erwerbsminderungsrente wegen Stuhlinkontinenz
Die Rente wegen Erwerbsminderung ist ein schwieriges Rechtsgebiet innerhalb des gesetzlichen Rentenrechts. Im Jahr 2001 wurde aus der Erwerbsunfähigkeitsrente die Erwerbsminderungsrente und aus der Rente wegen Berufsunfähigkeit die teilweise Erwerbsminderungsrente. Daneben wurde noch aus Vertrauensschutzgründen für bestimmte Geburtsjahrgänge eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit im § 240 SGB VI beibehalten, aber als „halbe“ Rente statt der 66,7% Rente aus der BU-Rente. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Betroffener eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen kann. Ein sehr seltener Grund ist, dass der oder die Versicherte zwar voll erwerbsfähig ist, aber trotzdem Anspruch auf eine volle – wenn gleich befristete- Erwerbsminderungsrente haben kann! Unter anderem wegen der sogenannten Wegeunfähigkeit. Was dies ist, können Sie hier nachlesen. Ein durch Gericht entschiedener Fall der Wegeunfähigkeit, den wir Ihnen hier kurz und knapp vorstellen wollen. Dabei ist uns klar geworden, dass die Klägerin sehr unter den Folgen ihrer Erkrankung leiden muss!
Die Klägerin hat Anspruch auf eine befristete Erwerbsminderungsrente wegen Stuhlinkontinenz! Diese Stuhlinkontinenz verursacht die Wegeunfähigkeit. Diese führt dazu, dass es der Klägerin nicht zugemutet werden kann, öffentliche Verkehrmittel zu benutzen, damit sie auf Arbeit kommen kann. Kein Fall der erfunden ist, sondern rechtskräftig am 19.12.2020 durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden wurde!
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Befristete Erwerbsminderungsrente wegen Stuhlinkontinenz: Sachverhalt
Eine Versicherte erkämpfte sich in zweiter Instanz eine volle befristete Erwerbsminderungsrente und zwar wegen Wegeunfähigkeit. Obwohl sie noch laut Gutachten ansich unter Einschränkungen erwerbsfähig ist. Die Betroffene leidet unter Morbus-Chron eine entzündlichen Darmerkrankung. Diese Erkrankung, dass wissen viele Erkrankte leidvoll, ist tückisch. Oft nur behandelbar- wenn überhaupt- mit Cortision oder Operationen. Eine krankheitsbedingte Folge bei der Klägerin war, dass sie unter Stuhl Inkontennez leidet. Eine schlimme Sache, wenn man bedenkt, welche Auswirkungen unkontrollierbare Stuhlentleerungen haben können. Die Klägerin hat keinen Führerschein und muss auf Arbeit die geforderte Wegstrecke von 4 x 500 Meter mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Der Antrag auf die EM-Rente wurde durch die beklagte Rentenversicherung abgelehnt. Die erste Instanz gab der Klägerin noch kein Recht. Aber das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der Klägerin. Mit Recht!
Frank Weise sagt!
Neben der zeitlich ausreichenden Einsetzbarkeit eines Versicherten am Arbeitsplatz zur Erwerbsfähigkeit gehört auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle in zumutbarer Zeit aufsuchen zu können. In diesen Fällen ist dann eine volle Erwerbsminderung gegeben, obwohl der Versicherte noch in der Lage ist 6 Stunden täglich einer Tätigkeit nachzugehen.
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Befristete Erwerbsminderungsrente wegen Stuhlinkontinenz: Urteilsgründe in Kurzform
Das Landessozialgericht Ba-Wü urteilte, dass der Klägerin die Benutzung des öffentlichen Nahverkehres nicht zugemutet werden kann! Busse und Straßenbahnen haben keine öffentlichen Toiletten. Stuhlinkonteninez führt dazu, dass sich der Betroffene unkontrolliert mit Stuhlgang entlehren kann oder wird. Eine Situation die unerträglich ist! Bei der Klägerin liegt die Wegeunfähigkeit vor. Erwerbsfähigkeit bedeutet nicht nur, dass der Versicherte ist, seine Arbeitskraft mit mindestens 6 Stunden pro Tag an einer Arbeitsstätte einzubringen, sondern auch, dass er in der Lage ist zur Erwerbsstätte zu kommen. Entweder mit einem eigenen PKW, zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Wegefähigkeit ist Teil der Erwerbsfähigkeit. Wer nicht wegefähig ist, hat Anspruch auf eine volle- aber befristete-Rente wegen Erwerbsminderung. Daher lag nach Ansicht der LSG-Richter Wegeunfähigkeit bei der Klägerin vor. Diese Wegeunfähigkeit führt trotzt Vorliegen der vollen Erwerbsfähigkeit dazu, dass die Klägerin nach Ansicht der Richter Anspruch auf eine befristete EM-Rente hat!
Befristete Erwerbsminderungsrente wegen Stuhlinkontinenz
Sie können das Uretil des Landessozialgericht Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen L 7 R 3817/19 im Internet nachlesen! Für die Praxis eine wichtige Entscheidung. Für viele betroffene Anspruchsteller mit ähnlichen oder gleichartigen Probleme eine wichtige Stütze im Kampf für eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine EM-Rente wegen meiner Erkrankung haben kann?
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