Kann eine befristete EM-Rente auch vor dem 7. Monat beginnen
Befristete Renten wegen Erwerbsminderung werden im Grundsatz nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung an den Versicherten gezahlt. Gibt es aber Fälle, in denen eine befristete EM-Rente auch vor dem 7.Monat beginnen kann? Mit dieser Frage beschäftigen wir uns in diesem kurzen Beitrag!
Kann eine befristete EM-Rente auch vor dem 7.Monat beginnen, so die Frage eines Kunden, die uns auf rentenbescheid24.de erreichte!
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Kann eine befristete EM-Rente auch vor dem 7.Monat beginnen: Grundsätzliches
Renten wegen Erwerbsminderung werden im Regelfall immer befristet gewährt. So sagt es § 102 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6. Renten wegen Erwerbsminderung werden im Grundsatz auf Zeit geleistet. Im Ausnahmefall werden EM-Rente unbefristet gezahlt, wenn zu erwarten ist, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann!
Kann eine befristete EM-Rente auch vor dem 7.Monat beginnen: Beginn der befristeten EM-Rente
Wird eine EM-Rente befristet gewährt, so sagt uns das Gesetz auch, wann diese Rente beginnt! Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet, § 101 Absatz 1 SGB VI.
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Maßgebend für den Beginn der befristeten EM-Rente ist also der Tag, an dem die Erwerbsminderung festgelegt wurde. Also der Tag, an dem durch Krankheit oder Behinderung die Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung oder das Sozialgericht auf Grund medizinischer Sachaufklärung feststeht! Dieser Tag ist der Tag des Leistungsfalles!
Beispiel für den Beginn einer befristeten EM-Rente!
- Eintritt der Erwerbsminderung ist der 02.01.2022
- Rentenantrag innerhalb der 3 Monatsfrist des § 99 Absatz 1 SGB VI – bis zum 30.04.2022
- Zählweise der Monate vor Beginn der Rente: Monat Januar wird nicht mitgerechnet, also ab Februar bis 31.07.2022
- Beginn der befristeten EM-Rente am 01.08.2022
In unserem Beispielfall beginnt die EM-Rente, wenn der Rentenantrag rechtszeitig innerhalb der 3 Monatsfrist oder aber auch bis zum 31.07.2022 gestellt wurde am 01.08.2022!
Stellt der Versicherte den Rentenantrag erst am 01.09.2022, so beginnt die Rente auch erst am 01.09.2022!
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Kann eine befristete EM-Rente auch vor dem 7.Monat beginnen: Ausnahmen von der 7 Monatsregel
Bezieht der Versicherte im Zeitpunkt des Rentenantrags Arbeitslosengeld, und wird durch die Rentenversicherung innerhalb der 6 Monate vor Beginn der Rente die Erwerbsminderung ausschließlich aus medizinischen Gründen festgestellt, so beginnt die EM-Rente schon vor dem 7. Kalendermonat. Nämlich an dem Tag der dem Tag folgt, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen der Feststellung der DRV endet. Gleiches gilt auch, wenn der Versicherte Krankengeld bezieht und der Anspruch auf Krankengeld deshalb endet, weil die Rentenversicherung die verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt hat, § 48 SGB V.
Die Ausnahmefälle des § 101 Absatz 1a SGB VI für den Beginn von befristeten EM-Renten vor dem 7. Kalendermonat gelten laut dem Gesetz nicht für Arbeitsmarktrenten. Diese beginnen zwingend immer nach dem Ablauf des 6.Kalendermonats nach Feststellung der Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung!
In diesen Fällen werden die Renten von dem Tag an geleistet, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet.
Kann eine befristete EM-Rente auch vor dem 7.Monat beginnen!
Im Grundsatz wird eine EM-Rente befristet geleistet. Sie beginnt am Anfang des 7. Kalendermonats nach dem dem Tag des Eintritts der Erwerbsminderung. Es gibt im Gesetz Ausnahmen für die Versicherten die Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen. Dann kann die befristete EM-Rente auch vor dem siebten Monat beginnen. Diese Ausnahme gilt aber nicht für die Arbeitsmarktrenten!
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