Steht die Rente mit 63 wirklich vor dem Aus
Steht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vor dem Aus? Prüft der Gesetzgeber oder die Bundesregierung das Aus dieser Altersrente. So wie es wieder einmal am 04.12.2023 in Online-Medien wie im HNA vom 04.12.2023 unter der Überschrift “ „Rente mit 63“ vor dem Aus? Sie steht aktuell auf dem Prüfstand“, verbreitet. Was ist dran, an dieser Nachricht? In diesem Beitrag klären wir auf. in gebotener Kürze. Hintergrund ist auch, dass die Rentenberater von rentenbescheid24.de am 03.12.2023 eine Mail erhalten haben, in welcher eine Versicherte besorgt sinngemäß anfragte, „ob den die Altersrente für langjährig Versicherte wegen der aktuellen Haushaltslage in Gefahr sei“.
Steht die Rente mit 63 wirklich vor dem Aus? Der Bundeshaushalt ist in Teilen verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht urteilte jüngst (11-2023) zum Bundeshaushalt. Wie aus dem Nichts kamen und kommen nunmehr Forderungen von Ökonomen, Wirtschaftsweisen, Arbeitgeber-Lobbyisten und auch aus Teilen der aktuellen Politik wie:
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- die Rente mit 63 muss abgeschafft werden, kostet jedes Jahr bis zu 7 Milliarden Euro,
- die Mütterrente 1 und 2 muss beendet werden, kostet jedes Jahr den Haushalt bis zu 2 Milliarden Euro und
- die Regelaltersgrenze soll bis zum 70. Lebensjahr angehoben werden.
Diese Forderungen werden fast täglich erneuert. Sie sorgen für massive Verunsicherung in der Bevölkerung. So auch der Aufmacher in der HNA vom 04.12.2023 mit der Überschrift : „Rente mit 63“ vor dem Aus? Sie steht aktuell auf dem Prüfstand“. Steht die Rente mit 63 und 45 Jahren Wartezeit wirklich auf dem Prüfstand.
Steht die Rente mit 63 wirklich vor dem Aus: Steht die Rente mit 63 auf dem Prüfstand?
Die Aussage, dass die Rente mit 63 auf dem Prüfstand steht, ist falsch. Die Rente mit 63 wird nicht durch den Gesetzgeber oder die Bundesregierung geprüft oder soll von diesen Institutionen geprüft werden. Die Rente mit 63 steht nicht auf dem Prüfstand.
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Den Rentenberater*innen von rentenbescheid24.de ist aktuell ( 04.12.2023) nicht bekannt, dass die Bundesregierung oder der Gesetzgeber vorhat, diese Altersrente zu ändern, zu modifizieren oder abzuschaffen.
Steht die Rente mit 63 wirklich vor dem Aus
In Wirklichkeit ist die Rente mit 63 keine Rente mit 63 mehr, denn die abschlagsfreie Rente mit 63 war ab dem 01.07.2014 nur den Geburtsjahrgängen vor 1953 vorbehalten. Mit dem Geburtsjahrgang 1953 wurde der Rentenbeginn um jeweils 2 Kalendermonate späteren Geburtsjahrgang angehoben. Versicherte die 1959 geboren sind, können erstmals mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonate die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Aber auch nur dann, wenn sie zum Rentenbeginn 45 Jahre Wartezeit nach § 53 Absatz 3a SGB VI nachweisen können.
Steht die Rente mit 63 wirklich vor dem Aus oder auf dem Prüfstand?
Die Rente mit 63 (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) soll nicht abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat nicht vor, diese Altersrente abzuschaffen. Es gibt mit Stand 04.12.23 keinerlei erkennbare Bestrebungen der Regierung diese Rentenart zu ändern, zu modifizieren oder gar abzuschaffen. Alles was an Forderungen durch Dritte gestellt wird, dient letztlich nur zur wohlfeilen Bedienung der eigenen Interessensgruppen. Der Wunschgedanke der neoliberalen Lobbyisten nach großflächigen Kürzungen im Sozial-und Rentenetat hört sich für die eigenen Verbände sehr gut an. Wäre aber eine Katastrophe für die Menschen, die es im Einzelnen beträfe.
Ja, ich möchte im Jahr 2024 abschlagsfrei in Rente gehen.
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