Kann ich 2022 mit 63 wirklich abschlagsfrei in Rente gehen
Kann ich im Jahr 2022 mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei mit 35 Jahren Wartezeit in Rente gehen. Ganz regulär, ohne irgendwelche Tricks und Kniffe. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de zeigen Ihnen, wie es geht! Eine Rentenart der Altersrente lässt den abschlagsfreien Beginn im Jahr 2022 mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu. Aber nur in einer Variante. In diesem Beitrag betrachten wir nicht die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute nach § 40 SGB VI.
Kann 2022 mit 63 wirklich abschlagsfrei in Rente gehen? Ist das in Deutschland nach aktueller Rechtslage überhaupt möglich? Mit Vollendung des 63. Lebensjahres wollen viele Arbeitnehmer*innen in Rente gehen. Und wenn es geht ohne Abschläge. Die Frage ist, ist dass überhaupt möglich? Im Grundsatz ist der abschlagsfreie Rentenbeginn mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Deutschland mit einer Ausnahme nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen!
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Kann ich 2022 mit 63 wirklich abschlagsfrei in Rente gehen: Kein abschlagsfreier Rentenbeginn ?
Folgende Altersrenten lassen einen Rentenbeginn ohne Abschlag im jahr 2022 bei Vollendung des 63. Lebensjahres nicht zu:
- Regelaltersrente,
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte,
- Altersrente für langjährig Versicherte!
Kann ich 2022 mit 63 wirklich abschlagsfrei in Rente gehen: Altersrente für schwerbehinderte Menschen!
Grundsätzlich können Versicherte die schwerbehindert sind und 35 Jahre Wartezeit nachweisen können, mit Vollendung eines frühestmöglichen Lebensalters oder zu einem regulärem Beginn entweder mit oder ohne Abschläge in Rente gehen. Nach den Übergangsregelungen für die Geburtsjahrgänge ab 1952 bis zum 31.12.1963 des § 236a SGB VI ist zum Beispiel für den Geburtdsjahrgang 1958 folgender Rentenbeginn möglich:
- frühestmöglich mit Vollendung 61. Lebensjahr = 10,8 % Abschlag
- regulär ohne Abschlag Vollendung 64. Lebensjahr.
- ein abschlagsfreier Beginn ist nach den Tabellenwerten des § 236a SGB VI nicht vorgesehen!
Kann ich 2022 mit 63 wirklich abschlagsfrei in Rente gehen: Vertrauensschutzregelung des § 236 a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 b SGB VI
Die Tabellenwerte des § 236a Absatz 2 Satz 1 SGB VI werden nicht angehoben- es bleibt beim frühestmöglichen Beginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres und abschlagsfreien Beginn mit Vollendung des 63. Lebensjahres, wenn:
- für Versicherte, die am 01.01.2007 als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt waren und entweder in der Zeit vom 01.01.1952 bis 31.12.1954 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG vereinbart haben oder
- in der Zeit vom 01.01.1952 bis 31.12.1963 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Die erste Variante der Vertrauensschutzregelung betraf nur die Geburtsjahrgänge 01.01.1952 bis zum 31.12.1954. Ab dem Geburtsjahrgang 1955 war Schluss mit dieser Variante des Vertrauensschutzes.
Aber die Variante mit Zahlung des Anpassungsgeldes für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus macht es für die Geburtsjahrgänge 1952 bis zum 31.12.1963 immer noch möglich, dass sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben.
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Kann ich 2022 mit 63 wirklich abschlagsfrei in Rente gehen: Beispiel
Bertram Bergmann ist seit 2005 schwerbehindert und im Braunkohletagebau Schwarze Pumpe als Anlagenfahrer beschäftigt. Er ist am 15.02.1959 geboren. Am 01.05.2021 wurde er entlassen und bezog Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus. Seine 35 Jahre Wartezeit hat er erfüllt.
Kann Bertram zum 01.03.2022 abschlagsfrei mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen?
Ja! § 236a Absatz 2 Satz 2 Ziffer 2b SGB VI trifft auf Bertram zu. Er ist am 01.01.2007 als schwerbehinderter Mensch anerkannt gewesen, bezieht Anpassungsgeld für Bergleute und hat die 35 Jahre Wartezeit vor Rentenbeginn erfüllt! Somit verbleibt für ihn nach dieser Vertrauensschutzregelung der reguläre Rentenbeginn ohne Abschlag mit Vollendung des 63. Lebensjahres. Denn die Tabellenwerte werden für ihn nicht angehoben. Bertram kann zum 01.03.2022 abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.
Kann ich 2022 mit 63 wirklich abschlagsfrei in Rente gehen!
Ja, es ist tatsächlich möglich, im Jahr 2022 mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente zu gehen. Aber nur mit der Vertrauenschutzvariante für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die am 01.01. 2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer aus der Bergbau beziehen. Mit der Altersrente für langjährig Versicherte ist im Jahr 2022 ein abschlagsfreier Rentenbeginn nicht möglich!
Ja, ich möchte wissen, ob ich im Jahr 2022 abschlagsfrei oder mit Abschlägen in Rente gehen kann!
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