1961 geboren: Wann genau kann ich in Rente gehen
Um das Thema Rente ranken sich viele Mythen. Oft umgarnt mit falschen Informationen und vielen Fragen. Viele Menschen wollen einfach nur wissen, wann sie in Rente gehen können. Die Babyboomer greifen nach der Rente. Immer mehr Menschen gehen vorzeitig in Rente. In diesem Beitrag sagen wir Ihnen, wann der Geburtsjahrgang 1961 erstmals eine Altersrente beziehen kann. Anhand eines einfachen Beispiels haben wir mal gerechnet.
Ich bin 1961 geboren: Wann genau kann ich in Rente gehen? Entscheidend ist das Geburtsdatum im Jahr 1961 und die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Altersrenten-Arten. Für folgende Altersrenten haben wir an einen Beispiel gerechnet:
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte und
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
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Nehmen wir einfach mal an, Sie sind am 01.08.1961 geboren.
1961 geboren: Wann genau kann ich in Rente gehen: Regelaltersrente und Altersrente für langjährig Versicherte
Wenn Sie am 1. August 1961 geboren sind, können Sie wie folgt in Rente gehen:
- Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze
- 01.02.2028 = kein Abschlag
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- Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit)
- 01.08.2024 = 12,6 % Abschlag
- 01.02.2028 = kein Abschlag
1961 geboren: Wann genau kann ich in Rente gehen: Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wenn Sie am 1. August 1961 geboren sind, können Sie wie folgt in Rente gehen:
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen (35 Jahre Wartezeit und GdB 50)
- 01.02.2023 = 10,8 % Abschlag
- 01.02.2026 = kein Abschlag
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit)
- 01.02.2026 = kein Abschlag
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1961 geboren: Wann genau kann ich in Rente gehen
Die Regelaltersrente und Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie immer nur ohne Abschlag erhalten. Hingegen die Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei vorzeitigem Rentenbeginn nur mit Abschlag in Anspruch genommen werden können!
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