Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente
Die Rente wegen Erwerbsminderung ist in § 43 Sozialgesetzbuch Nummer 6 (gesetzliches Rentenrecht) geregelt. Viele Mythen ranken sich um diese gesetzliche Rentenart. Der Anspruch auf diese Rente ist klar geregelt. Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Hier unsere kurze Übersicht!
Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? Die Anspruchsgrundlagen im Überblick.
Der Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung ist in § 43 SGB VI geregelt. in dieser Vorschrift finden wir für die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung und die volle Rente wegen Erwerbsminderung die generellen Anspruchsvoraussetzungen. Im § 240 SGB VI finden wir noch ein Auslaufmodell der Rente wegen Erwerbsminderung, nämlich die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Im Bereich der knappschaftlichen Versicherung gibt es als EM-Rente noch die Rente für Bergleute. Nachlesen können Sie dies im § 45 SGB VI.
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Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie:
- teilweise erwerbsgemindert sind und
- vor Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweisen können.
Nach dem Gesetz- dem § 43 SGB VI- ist der Versicherte teilweise erwerbsgemindert, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Wir sagen auch 3 bis unter 6 Stunden.
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Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? Rente wegen voller Erwerbsminderung
Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie:
- voll erwerbsgemindert sind und
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.
Voll erwerbsgemindert ist der betroffene Versicherte, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Daneben gibt es noch andere Tatbestände in denen das Gesetz ein voll Erwerbsminderung fingiert.
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Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? Keine Erwerbsminderung
Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen, § 43 Absatz 3 SGB VI.
Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Kurz und schmerzlos unsere Übersicht, über die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente. Zusammengefasst muss folgendes vorliegen, dass ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben kann:
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Ich muss im gesetzlichen Rentenrecht versichert sein,
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Ich muss vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 5 Jahre allgemeine Wartezeit nachweisen,
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Ich muss vor Eintritt der Erwerbsminderung in einem Rahmen von 5 Jahren mindestens 36 Kalendermonaten Pflichtbeitragszeiten nachweisen,
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Ich muss auf Grund von Krankheit oder Behinderung erwerbsgemindert sein und
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Ich kann nur noch unter 6 Stunden auf Grund der nachgewiesenen Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein.
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