Verliere ich den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente bei späterer Beantragung
Ich kann zum 1.Mai 2025 erstmals eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Die 45 Jahre habe ich erreicht. Verliere ich meinen Anspruch auf die Rente, wenn diese erst später beantrage. Muss ich zwingend die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 01.05.2025 beantragen oder kann ich die Rente sie auch später erhalten.
Verliere ich den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente bei späterer Beantragung? So erreichte uns sinngemäß eine Anfrage auf rentenbescheid24.de. In diesem Kurzbeitrag die Antwort auf diese Frage.
Bevor wir auf diese Frage eingehen, nochmals einen kleinen Überblick, was sich hinter der Altersrente für besonders langjährig Versicherte verbirgt.
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Verliere ich den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente bei späterer Beantragung: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Das gesetzliche Rentenrecht hält für die Versicherten insgesamt noch 5 Arten von Altersrenten zur Verfügung. Je nach Anspruchsvoraussetzung können diese Altersrenten dann zu verschiedenen Bedingungen, mit oder ohne Abschlag, vorzeitig oder regulär in Anspruch genommen werden. Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Menschen wollen wir mal ausblenden. Diese Altersrentenart ist so selten beantragt und bewilligt, dass sie von der schieren Masse der bewilligten anderen Altersrenten „erdrückt“ wird- verschwindet gering ist.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist zum 01.01.2012 in das Sozialgesetzbuch Nummer 6 im Zuge der Ausweitung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 eingeführt worden. Diese Altersrente setzt ein bestimmtes Lebensalter voraus und eine Wartezeit von 45 Jahren. Normalerweise war der Rentenzugang nur mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Ab dem 01.07.2014 konnten die Geburtsjahrgänge vor 1953 diese Rente erstmals mit Vollendung des 63. Lebensjahres beanspruchen. Mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1963 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. Wer 1964 geboren ist, kann mit Vollendung des 65. Lebensjahres erstmals diese Rente beanspruchen.
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Verliere ich den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente bei späterer Beantragung: Verlust meines Antragsrechtes, weil ich die Rente nicht zum frühestmöglichen Termin beantrage?
Sie können die Rente zum erstmaligen Termin 01.05.2025 beantragen. Sie verlieren nicht das Recht die Rente auch gerne 6 Monate oder 12 Monate später zu beantragen. Die Rentenversicherung prüft nur, ob zum gewünschten Rentenbeginn alle Voraussetzungen für die Rente vorliegen. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz dahingehend, dass Sie die abschlagsfreie Altersrente zwingend zum erstmals möglichen Termin beantragen müssen. Sie haben das Recht diese Altersrente auch später zu beantragen. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie bei Vollendung des Lebensalters für Ihre Regelaltersgrenze dann auch die Regelaltersrente beantragen können, wenn Sie nicht zuvor die abschlagsfreie Rente beantragt haben.
Verliere ich den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente bei späterer Beantragung
Sie haben das Recht Ihre Rente im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu beantragen. Sie können die Rente zu erstmals möglichen Termin beantragen, müssen dies aber nicht. Sie können eine Altersrente auch später beantragen, gerne auch mit 70 oder 80. Die Entscheidung ist Ihre persönliche Angelegenheit. Nur in ganz engen Ausnahmen gibt es einen Rentenantragszwang, so zum Beispiel im Grundsatz bei Empfängern von Bürgergeld, § 12 a SGB II (Aussetzung Rentenzwang bis 31.12.26).
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