Wann habe ich Anspruch auf eine EM-Rente
Wer hat wann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit haben Sie ausgebremst? Wer nicht mehr oder nur noch vermindert arbeiten kann, kann unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beantragen. In Deutschland gibt es ungefähr 1,8 Millionen Bezieher*innen von Erwerbsminderungsrenten. Einen Renten-Anspruch auf die EM-Rente haben alle gesetzliche Rentenversicherten! Aber nur unter ganz bestimmten gesetzlich festgelegten Voraussetzungen!
Wann habe ich Anspruch auf eine EM-Rente! Dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag auf rentenbescheid24.de nach und erläutern Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen für den Rentenanspruch auf eine EM-Rente!
Wann habe ich Anspruch auf eine EM-Rente: versicherungsrechtliche Voraussetzungen!
Gesetzlich Rentenversicherte müssen die Mindestversicherungszeit (allgemeine Wartezeit) in der Rentenversicherung von fünf Jahren erfüllen. Außerdem müssen die Anspruchsteller*innen in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit einbezahlt haben.
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Wann habe ich Anspruch auf eine EM-Rente: Reha vor Rente
Im Grundsatz heisst es: Reha vor Rente! Wer eine EM-Rente haben möchte, muss vorher nachweisen, dass er erfolglos eine medizinische oder berufliche Rehabilitation nach dem SGB VI absolviert hat. Dies gilt aber nicht in den Fällen, in denen die Rentenversicherung einen Reha-Antrag ablehnt, weil medizinisch klar ist, dass der Versicherte / Antragsteller durch die Rehamaßnahme seine Erwerbsfähigkeit nicht wieder herstellen oder sichern kann! Ist es nicht möglich, die Erwerbsfähigkeit im Rahmen des § 43 SGB VI durch eine Reha-Maßnahme wiederherzustellen, erfolgt durch die zuständigen Rentenversicherung eine Prüfung! In welchem zeitlichen Umfang kann der Antragsteller*in noch an 5 Tagen in der Woche arbeiten.
Wann habe ich Anspruch auf eine EM-Rente: Gesundheitliche Kriterien
Der zeitliche Umfang einer Erwerbsfähigkeit entscheidet über die Rente. Und dann auch noch über die Art der Rente!
Grob kann man sagen, dass diejenigen Antragssteller, die nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, erwerbsgemindert sind. Die Versicherten, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag ( bezieht sich auf eine 5 Tage Woche) arbeiten können, erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese Rente dient auch als Einkommensergänzung neben einer Beschäftigung aus einem Teilzeitjob!
Ist die Erwerbsfähigkeit auf weniger als drei Stunden täglich( bezogen auf eine 5 Tage-Woche)herabgesunken, gibt es eine volle EM-Rente!
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Die volle EM-Rente ist doppelt so hoch, wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Wann habe ich Anspruch auf eine EM-Rente : Rentenhöhe der EM-Rente
Die Höhe der monatlichen EM-Rente ergibt sich aus dem bis zum Leistungsfall zurückgelegten anrechenbaren Rentenzeiten aus der Versicherung des Antragstellers. Hieraus errechnen sich dann die Summe aller Entgeltpunkte. Hierin enthalten sind auch die Entgeltpunkte für Zurechnungszeiten. Diese Zurechnungszeiten können die EM-Rente zum Teil erheblich aufbessern. Seit 2019 gilt eine besondere Rechtslage für die Versicherten, deren EM-Rente nach dem 31.12.2018 begonnen hat. Die Zurechnungszeit wurde ab 2019 mit einem Schlag auf das 65. Lebensjahr und 8. Kalendermonate angehoben. Dies führte dazu, dass EM-Rente im monatlichen Zahlbetrag deutlich aufgewertet wurden (zum Teil).
Mit dem Referentenentwurf des Hubertus Heil vom 24.03.2022 sollen unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 01.07.2024 auch alle die Rentnerinnen und Rentner einen Extra-Zuschlag zur Rente bis 7,5 % ab dem 01.07.2024 erhalten. Wir haben berichtet und unseren neuen Ratgeber zum herunterladen fertiggestellt!
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Wann habe ich Anspruch auf eine EM-Rente : Hinzuverdienst neben der EM-Rente
Rentenbezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung dürfen nebenher weitere Einkünfte erzielen. Dabei ist je nach Art der EM-Rente, also teilweise oder volle EM-Rente, spezielles Einkommen, wie Sozialleistungen zu berücksichtigen, § 96a SGB VI.
Folgende Hinzuverdienstgrenzen gelten:
- volle EM-Rente = 6.300€ Jahresverdienst anrechnungsfrei
- teilweise EM-Rente= entweder anrechnungsfreier Hinzuverdienst bis zu einer individuellen Grenze berechnet oder als gesetzliche Untergrenze für das Jahr 2022 = 15.989€.
Frank Weise sagt: Nicht nur die Höhe und die Art des Hinzuverdienstes ist entscheidend, sondern auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit oder Beschäftigung neben dem EM-Rentenbezug.
- wer voll erwerbsgemindert ist, und mehr als 3 Stunden täglich arbeitet, kann seinen Rentenanspruch auf die volle EM-Rente verlieren,
- wer teilweise erwerbsgemindert ist und mehr als 6 Stunden täglich neben der Rente arbeitet, läuft Gefahr seine teilweise EM-Rente zu verlieren.
- Frank Weise Tipp! Vor Aufnahme einer Tätigkeit prüfen, wie viele Stunden Sie arbeiten werden, damit Ihre EM-Rente nicht in gefahr gerät,
- weiterhin die Aufnahme einer Tätigkeit der Rentenversicherung melden, vorher aber mit unabhängigen Rentenberater sprechen!!!
Wann habe ich Anspruch auf eine EM-Rente: privaten Renten werden nicht an EM-Rente angerechnet
Wer eine Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung neben der EM-Rente bezieht, muss dieseZusatz-Renten nicht der Rentenversicherung melden. Denn diese privaten Renten gelten nicht als anrechenbarer Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI. Gleiches gilt auch für Betriebsrenten, die Sie aus Anlaß einer gesetzlichen EM-Rente beziehen.
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Wer hat wann Anspruch auf eine EM-Rente: Antrag auf EM-Rente stellen, von allein geht es nicht!
Damit Sie Ihre EM-Rente auch erhalten können, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung stellen. Ohne diesen geht es nicht. Als Rentenantrag kann auch unter Umständen der zuvor gestellte Reha-Antrag gelten!
Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente: Was tun, wenn Antrag auf EM-Rente abgelehnt wird
Fast die Hälfte aller Anträge auf eine EM-Rente werden abgelehnt. Eine gewaltige Zahl, wenn man bedenkt, dass jedes Jahr rund 170.000 Versicherte eine EM-Rente zuerkannt bekommen. Fast die Hälfte von diesen Betroffenen, wegen psychischen Erkrankungen. Legen Sie gegen den ablehnenden Bescheid innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch ein. Schriftlich und am besten via eingeschriebenen Brief oder per Fax an die Rentenversicherung! EM-Rentenverfahren sind langwierig, kosten Zeit und Nerven. Vieles was betroffene Versicherte nicht leisten können!
Geben Sie ein Widerspruchs-oder Klageverfahren in die Hände versierter Rechtsberater, die sich mit EM-Renten auskennen.
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