2023 abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen
2023 mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte früher in Rente gehen und zwar ohne Abschlag. Mehrere hunderttausend Menschen werden wie auch im Jahr 2022 und 2021 wieder einen Antrag auf diese beliebteste vorzeitige Altersrente stellen. In diesem Beitrag sagen wir Ihnen, was Sie beachten sollten, wenn Sie diese Altersrente beantragen wollen.
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2023 abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen. Ein Wunsch den viele Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Ob dieser Wunsch in Erfüllung geht, hängt maßgebend davon ab, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf diese besondere Altersrente vorliegen oder nicht.
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2023 abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen: 2023 das Jahr der Frührente
2023 wird das Jahr der Frührente. Vorzeitig in Rente gehen ohne Abschläge. Hundertaussende werden im Jahr 2023 den Ausstieg aus der Arbeit suchen. Mit der Arbeitnehmer-Rente, der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ist nach der Regelaltersrente die vorzeitige Rente mit den höchsten Antragszahlen. Diese vorzeitige Altersrente gibt es nur ohne Abschlag. Es gibt grundsätzlich nur einen regulären Beginn.
Die Anspruchsvoraussetzungen für die abschlagsfreie Altersrente sind in §§ 38, 236b SGB VI geregelt.
2023 abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen: Lebensalter für die Rente
Der Anspruch für die abschlagsfreie Rente setzt voraus, dass der oder die Versicherte ein bestimmter Renteneintrittsalter erreicht hat. Also ein gesetzlich festgelegtes Lebensalter vollendet hat. Die Grundregel des § 38 SGB VI bestimmt, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erstsmals mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Dieses Renteneintrittsalter gilt aber nur für die Geburtsjahrgänge nach dem 31.12.1963. Wer also am 01.01.1964 geboren ist, kann in diese vorzeitige Altersrente nur noch mit Vollendung des 65. Lebensjahres gehen.
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Für die Geburtsjahrgänge vor dem 01.01.1964 gelten übergangsweise gesonderte Regelungen für das Renteneintrittsalter.
Seit dem 01.07.2014 konnten Geburtsjahrgänge vor dem 01.01.1953 mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 45 Jahren Wartezeit diese Rente in Anspruch nehmen!
Wie Sie ja wissen, wurde zum 01.7.2014 das Renteneintrittsalter AR für besonders langjährig Versicherte vom 65. LJ auf das 63. LJ für Geburtsjahrgänge vor dem 01.01.1953 herabgesenkt. Der damaligen Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Nahles sei Dank.
Wer aber in der Zeit nach dem 31.12.1952 bis zum 31.12.1963 geboren ist, kann nicht mehr mit glatt 63 Lebensjahren in Rente gehen. Für jedes spätere Geburtsjahr nach dem 31.12.1952 wird das Renteneintrittsalter um 2 Kalendermonate angehoben. Wer also im Jahr 1958 geboren ist, kann mit Vollendung des 64. Lebensjahres die abschlagsfreie vorzeitige Rente beanspruchen. Wer 1959 geboren ist, kann diese Rente erst mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonate beanspruchen. Und so geht es weiter bis zum Geburtsjahrgang 31.12.1963.
Im Jahr 2023 können die Geburtsjahrgänge ab dem 02.12.1958 bis zum 30.09.1959 erstmals die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Wer am 01.10.1959 geboren ist, kann diese Rente erstmals zum 01.01.2024 beantragen.
2023 abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen: 45 Jahre Wartezeit
Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte müssen bei Rentenbeginn mindestens 45 Jahre Wartezeit vorliegen. 45 Jahre Wartezeit sind genau 540 Kalendermonate mit ganz bestimmten rentenrechtlichen Zeiten. Diese Voraussetzung ist zwingend und muss bei Rentenbeginn vorliegen.
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Im Grundsatz kann man sagen, das Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Zeiten Sozialleistungsbezug, wie Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Zeiten des versicherten Minijobs, Kalendermonate aus Zeiten des nicht versicherten Minijobs, Zeiten der Antragspflichtversicherung, Zeiten der Pflichtversicherung eines selbstständig Tätigen als Wartezeit gelten.
Zeiten des Bezugs von ALG-1 zählen 2 Jahre vor Rentenbeginn mit in die 45 Jahre. Zeiten der freiwilligen Versicherung auch, wenn der Versicherte mindestens 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten nachweisen können.
Wichtig auch, welche Zeiten nicht in die 45 Jahre eingerechnet werden:
- ALG-2 Zeiten, Bezug von Arbeitslosenhilfe
- Studienzeiten als Schulausbildungszeiten, Fachschul-und normale Schulausbildungszeiten, Hochschulzeiten,
- Rentenbezugszeiten, Zurechnungszeiten
- Anrechnungszeiten.
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 zwei Jahre vor Rentenbeginn, außer die Arbeitslosigkeit wurde durch die Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht (Ausnahme vom Anrechnungsverbot)
2023 abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen: Antrag für die Rente
Der oder die Versicherte muss selbstverständlich die abschlagsfreie Rente beantragen. Also der Rentenversicherung sagen: Ich möchte bitte zum Termin xyz die Rente haben.
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Ohne Antrag keine Rente, so sagt es das Gesetz. Wer am 02.12.1958 geboren ist, kann erstmals seine Rente am 01.01.2023 beantragen. Dazu kann der oder die Versicherte spätestens am 31.03.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 den Rentenantrag stellen. Stellt er oder sie den Rentenantrag erst am 01.04.2023 kann es unter Umständen mit einer rückwirkenden Beantragung zum 01.01.2023 nicht mehr klappen. Dann gilt die Rente zum 01.04.2023 als gestellt.
Mein Tipp! Stellen Sie 6 Monate vor Rentenbeginn den Rentenantrag. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob alle Voraussetzungen für Ihren Rentenbeginn vorliegen. Ein Blick in eine aktuelle Rentenauskunft legt oft die Karten auf den Tisch.
2023 abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen!
Ab 2023 entfällt auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte die Anrechnung eines Hinzuverdienstes, weil es diesen ab 2023 grundsätzlich nicht mehr gibt! Bei einer Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze sind Sie nicht versicherungsfrei in der gesetzlichen Rente. Es werden weiter Entgeltpunkte aus Ihrem Verdienst berechnet und Ihrem Rentenkonto ab Erreichen der Regelaltersgrenze gutgeschrieben. Bitte prüfen Sie auch rechtzeitig vor Rentenantrag, ob Sie als Rentner in die günstige Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung ab Datum Rentenantrag aufgenommen werden können. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist im Grundsatz geringer als die Regelaltersrente, wenn Sie weiter arbeiten bis zur Regelaltersgrenze. Diese Altersrente ist immer ohne Abschlag! Wir hoffen, dass Sie mit diesen Informationen gestärkt im Jahr 2023 Ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreichen oder beantragen können!
Ja, ich möchte im Jahr 2023 eine vorzeitige Altersrente beantragen!
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